man hört davon überall, aber eine klare formulierung gibt es ja wohl noch nicht.
ich stelle mir das auch schwierig von - an was soll man das festmachen?
temperatur? -> schwankungen!
wetter? -> wechselhaft!
feste fristen von - bis? naja … auch nicht gerade passend!
auch interessant wäre:
gelten nur winterreifen, oder auch M+S?
pflicht nur auf der antriebsachse?
pflicht ab 1.1.06? (dann wirds aber zeit mit der gesetzesregelung, in 5 wochen ist’s soweit
und bei zuwiderhandeln bis 31.12.06 keine strafe?
und wie siehts bei einem unfall aus?
oder einem „reifenbedingten“ liegenbleiben mit verkehrsbehinderung?
welche bestrafung ist dann ab 1.1.07 vorgesehen?
ich stelle mir das auch schwierig von - an was soll man das
festmachen?
temperatur? -> schwankungen!
wetter? -> wechselhaft!
feste fristen von - bis? naja … auch nicht gerade passend!
Oktober bis Ostern
‚BTW‘: eine Versicherung wird im Schadensfall genau hier versuchen anzusetzen. Bei unter 7 Grad sollte man mit Winterreifen fahren…
Siehe auch den Thread in ‚Allg. Rechtsfragen‘ unter http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Quellen hast Du ja schon, deshalb obendrauf ein Erfahrungsbericht: Ich ziehe seit Jahren Ende Oktober Winterreifen auf und fahre sie bis Ende März, manchmal Mitte April. Damit kostet mich das auf mittlere Sicht keine müde Mark mehr, zwei Sätze Reifen bräuchte ich in der Zeit allemal. Na ja, Felgen gibt’s nicht umsonst, das ist aber nicht die Welt - mancher Satz Alufelgen kommt deutlich teurer. Dafür fahre ich, wo andere längst schon im Graben hocken.
Mein schönstes Erlebnis: Essen im Winter 1977, erster Schnee, Ruhrallee dicht, ich beschließe die Annastraße zu nehmen, was sehe ich - zwei Räumfahrzeuge (Räumfahrzeuge!) rechts den Hang runtergerutscht, ich mit meinem ollen Citrön fröhlich vorbeigetuckert.
Ich hätte eine kleine Frage:
Bei uns in Österreich sind die Winterreifen eben jene Reifen, welche mit M+S gekennzeichnet ist. Ist das bei Euch in Deutschland anders? Ansonst gäbe ja die Frage
ja auch hier bei uns in D müssen Winterreifen mit M+S gekennzeichnet sein.
Anders allerdings als bei euch ist hier die Mindestprofiltiefe mit
1,6 mm als unterster Grenzwert…
Gesetz wird erst am 16.12.2005 gelesen
…und beschlossen werden, oder auch nicht.
Es gibt bisher zu viele Ungenauigkeiten, über die Definitionen von „Glatt“, „Winterausrüstung“ etc.
Warte mal ab, bis das Gesetz in Kraft ist und ein Beußgeldbehafteter Autofahrer prozessiert, dann wird sich da schon was tun.
Auf alle Fälle ist Klar, daß selbst wenn das Gesetz durchgeht, es diesen Winter nicht mehr in den Bußgeldkatalog aufgenommen wird.
Quelle: Bericht im neuesten STERN
Ergo: Alles halb so wild, auch wenn ich persönlich dafür bin, daß Fahrer mit abgelutschten Sommerreifen zu Hause bleiben zu haben, wenn es draußen schneit.
Oder: Ich habe 10 Jahre lang auf meinen beiden Toyota Starlet Ganzjahrsreifen gefahren, die hatten brauchbare M+S Eigenschaften.