Motor laufen lassen
Von: , Frage gestellt am Mo, 28. Nov 2005
Hallo,
wie siehts aus, man "darf" ja den Motor nicht mehr längere Zeit laufen lassen.
Aber wenn ich morgens zu einem eingeschneiten Auto komme und für die 3 Minuten, die ich zum Abkehren / Scheiben freikratzen brauche, den Motor anlasse, zählt das auch schon zum "verboten" ?
Wenn ich bei von innen angefrorenen Scheiben warten muss, bis ich losfahren kann, läuft der Motor ja auch um die Scheiben freizubekommen. Und ob ich nun drinsitze oder 3 Minuten draußen rumdüse, dürfte doch egal sein, oder?
Ich kam nur drauf, weil einer der unhöflichen Nachbarn meinte mich heute morgen ohne jeglichen Gruß dämlich von der Seite anzulabern. (Der sollte froh sein, dass ich einen Kaffee bekommen hatte.)
Tät mich wirklich mal interessieren, ob es da Zeiten gibt, oder wo sich da was nachlesen lässt.
Danke
Teufelchen
