Motor laufen lassen

Von: , Frage gestellt am Mo, 28. Nov 2005

Hallo,

wie siehts aus, man "darf" ja den Motor nicht mehr längere Zeit laufen lassen.
Aber wenn ich morgens zu einem eingeschneiten Auto komme und für die 3 Minuten, die ich zum Abkehren / Scheiben freikratzen brauche, den Motor anlasse, zählt das auch schon zum "verboten" ?

Wenn ich bei von innen angefrorenen Scheiben warten muss, bis ich losfahren kann, läuft der Motor ja auch um die Scheiben freizubekommen. Und ob ich nun drinsitze oder 3 Minuten draußen rumdüse, dürfte doch egal sein, oder?

Ich kam nur drauf, weil einer der unhöflichen Nachbarn meinte mich heute morgen ohne jeglichen Gruß dämlich von der Seite anzulabern. (Der sollte froh sein, dass ich einen Kaffee bekommen hatte.)
Tät mich wirklich mal interessieren, ob es da Zeiten gibt, oder wo sich da was nachlesen lässt.

Danke
Teufelchen

43 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 22 Minuten 1 hilfreich
    Re: Motor laufen lassen

    Hi Teufelchen, Tät mich wirklich mal interessieren, ob es da Zeiten gibt,
    oder wo sich da was nachlesen lässt.

    Wo denkst Du hin? Solche Sachen werden immer gern in einem "Gummiparagraphen" zusammengefasst. Dann braucht man keine Zeiten anzugeben sondern kann es im Bedarfsfall nach Lust und Laune auslegen. In diesem Fall heisst der Gummiparagraph §30 Abs.1 StVO.
    Gruss Sebastian

  2. Antwort von nach 51 Minuten 3 hilfreich
    Re: Motor laufen lassen

    Hallo, Ich kam nur drauf, weil einer der unhöflichen Nachbarn meinte
    mich heute morgen ohne jeglichen Gruß dämlich von der Seite
    anzulabern.
    Sag ihm superfreundlich mit breitestem Grinsen: "Ich stelle die Betriebssicherheit des Fahrzeugs her. Ansonsten müßte ich sie mit zugefrorenen Scheiben aus versehen totfahren."

    gruß

    dennis

  3. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Motor laufen lassen

    Hallo, wie siehts aus, man "darf" ja den Motor nicht mehr längere
    Zeit laufen lassen.
    Aber wenn ich morgens zu einem eingeschneiten Auto komme und
    für die 3 Minuten, die ich zum Abkehren / Scheiben freikratzen
    brauche, den Motor anlasse, zählt das auch schon zum
    "verboten" ?
    im Prinzip ja. Die Frage ist allerdings, ob Du einen Diesel morgens um halb fünf mitten im Wohngebiet vor einem Haus laufen läßt, oder ob das ganze vor einem freistehenden Einfamilienhaus im Vorort passiert.

    Gruß,
    Christian

    • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Motor laufen lassen

      Hallo Christian, Die Frage ist allerdings, ob Du einen Diesel
      morgens um halb fünf mitten im Wohngebiet vor einem Haus
      laufen läßt, oder ob das ganze vor einem freistehenden
      Einfamilienhaus im Vorort passiert.
      Nein.
      Die Frage ist - wie schon Dennis geschrieben hat - ob die Betriebssicherheit des Fahrzeugs hergestellt wird oder nicht. Wo das passiert ist nicht ausschlaggebend!

      Grüße von
      Tinchen

      • Antwort von nach 15 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Motor laufen lassen

        Hallöchen. Die Frage ist allerdings, ob Du einen Diesel
        morgens um halb fünf mitten im Wohngebiet vor einem Haus
        laufen läßt, oder ob das ganze vor einem freistehenden
        Einfamilienhaus im Vorort passiert.
        Nein.
        Die Frage ist - wie schon Dennis geschrieben hat - ob die
        Betriebssicherheit des Fahrzeugs hergestellt wird oder nicht.
        Wo das passiert ist nicht ausschlaggebend!
        Naja, war ich wohl mal wieder zu nett. Also hier in klareren Worten: Natürlich ist das Laufenlassen des Motors zwecks Enteisung der Scheiben gem. § 30 StVO verboten. Die Enteisung der Scheiben ist nämlich auch mechanisch (kratzen) oder chemisch (Enteisungsspray) zu erreichen. Damit ist das Laufenlassen des Motors unnötig und - wie erwähnt - verboten. Im übrigen ist das Laufenlassen des Motors ohnehin recht ineffizient, denn bis aus der Lüftung bei Stillstand des Fahrzeugs warme Luft kommt, werden schon einige Minuten vergehen.

        Wie auch immer: Was ich mit meinem vorherigen Artikel sagen wollte, ist, daß sich für die Operation niemand interessieren wird, wenn davon niemand Notiz nehmen kann. Wenn aber jemand meint, er müsse vor meinem Schlafzimmerfenster bei laufendem Motor seine Morgenzeitung lesen, kann es u.U. Ärger geben. Da sich im Augenblick lediglich Kaninchen vor meinem Fenster aufhalten, bin ich bei dem Thema vergleichsweise emotionslos.

        Gruß,
        Christian

        • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
          § 30 StVO

          Hi, Also hier in klareren
          Worten: Natürlich ist das Laufenlassen des Motors zwecks
          Enteisung der Scheiben gem. § 30 StVO verboten.
          §30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

          (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.<...>

          Grüße von
          Tinchen

          • Antwort von nach 21 Stunden 2 hilfreich
            Re: § 30 StVO

            Hallo, §30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

            (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger
            Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es
            ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig
            laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu
            schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb
            geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch
            belästigt werden.<...>
            und das Laufenlassen des Motors ist vermeidbar und unnötig. Wie ich bereits schrieb, gibt es andere und vor allem bessere Möglichkeiten, um eine Scheibe vom Eis zu befreien.

            Gruß,
            Christian

  4. Antwort von nach einer Stunde 3 hilfreich
    Alles Gute an die Umwelt

    Hallo Teufelchen, wie siehts aus, man "darf" ja den Motor nicht mehr längere
    Zeit laufen lassen.
    Aber wenn ich morgens zu einem eingeschneiten Auto komme und
    für die 3 Minuten, die ich zum Abkehren / Scheiben freikratzen
    brauche, den Motor anlasse, zählt das auch schon zum
    "verboten" ?
    Wenn ich bei von innen angefrorenen Scheiben warten muss, bis
    ich losfahren kann, läuft der Motor ja auch um die Scheiben
    freizubekommen. Und ob ich nun drinsitze oder 3 Minuten
    draußen rumdüse, dürfte doch egal sein, oder?

    Ich kam nur drauf, weil einer der unhöflichen Nachbarn meinte
    mich heute morgen ohne jeglichen Gruß dämlich von der Seite
    anzulabern. (Der sollte froh sein, dass ich einen Kaffee
    bekommen hatte.)
    Tät mich wirklich mal interessieren, ob es da Zeiten gibt,
    oder wo sich da was nachlesen lässt.
    Wer heute noch den Motor warmlaufen lässt, der
    - hat überhaupt keine Ahnung, wie das der Umwelt schadet,
    - hat überhaupt keine Ahnung, wie langsam ein im Standgas drehender Motor warm wird - nämlich überhaupt nicht,
    - sollte sich nicht wundern, wenn ihn sein Nachbar dämlich von der Seite anlabert !!!

    Auch mein Auto steht nachts draußen, hat aber in der kalten Jahreszeit eine Abdeckung auf der Windschutzscheibe. Damit braucht dann nicht mehr Schnee geschaufelt oder gekratzt werden. Ich setze mich bei jeder Minusthemperatur rein, fahre los und wenns ganz hart kommt, dann kratze ich halt nochmals nach 100 Meter am Fahrbandrand oder noch besser ich fahr "Öffentlich".

    Ich hab' nur gar kein Verständnis für diese Art von Umweltverschmutzung; Leute wie Du zeigen einfach ganz klar, dass es die Menschheit nie kapieren wird!

    Nix für ungut - musste ich einfach mal loswerden.

    Danke für die Aufmekrksamkeit.
    Klaus

    • Antwort von nach einer Stunde 3 hilfreich
      Re: Alles Gute an die Umwelt

      Hi Klaus, werden. Ich setze mich bei jeder Minusthemperatur rein, fahre
      los und wenns ganz hart kommt, dann kratze ich halt nochmals
      nach 100 Meter am Fahrbandrand oder noch besser ich fahr
      "Öffentlich".
      Ist ja schön wenn du das kannst - ich z.B. befinde mich nach 100m (sogar schon nach 20m) auf einer sehr schmalen kurvigen Landstraße ohne jegliche Art Randstreifen oder sonstigen Haltemöglichkeiten. Anhalten, aussteigen und scheibefreikratzen ist da glatter Selbstmord. Da nehme ich dann, sofern nötig, lieber die 2-3 Minuten leerlauf in Kauf. Und ja, die 2-3 Minuten während ich kratze helfen da wirklich die Scheibe am erneuten Vereisen zu hindern.

      Grüßle
      Frank K.



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