Rechtlicher Ablauf bei Werkstattärger

Wenn eine Werkstatt den Auftrag bekommt, eine Reparatur durchzuführen, diese Reparatur auch ausführt und man bei der Abholung feststellt, dass das reparierte/ausgetauschte Teil nicht korrekt arbeitet (und man zudem noch 5 !!! neue Dinge, bzw. nicht wieder ordnungsgemäß eingebaute Teile entdeckt), dann fährt man den Wagen wieder vor und bittet um Nachbesserung.

Was ist, wenn der Wagen dann wieder abgeholt wird und es ist immer noch nicht alles 100 % ? Nehmen wir an, die Rechnung ist auch schon voll beglichen, man könnte die Reparaturrechnung also im voraus nicht mehr mindern. Muß man nun der Werkstatt nochmals Nachbesserung einräumen? Oder geht man jetzt schon zu einem Gutachter oder fährt zu einer Werkstatt seines Vertrauens um nach dem Murks zu gucken?

auf neu eingebaute teile sofern es nicht irgendwo gebrauchtteile sind (was auf jeden falle hätte vor dem einbau abgesprochen werden müssen) muss die werkstatt 2 jahre garantie geben, es sei denn es sind normale verschleissteile wie bremsen/beläge/manschetten/buchsen. ursachen können beispielsweise fehler bei der produktion sein, was von der werkstatt her nicht immer ersichtbar ist.

was das mit den nicht richtig eingebauten teile angeht würde ich dir empfehlen die werkstatt erneut aufzusuchen und drauf zu bestehen bei dem einbau daneben stehen zu bleiben. ist zwar voll unangenehm, aber so kannst sicher gehn das da auch was gemacht wird.

generell, darf die werkstatt keine anderen teile als vorher abgesprochen wurde ohne wissen des kunden erneuern/austauschen. normalerweise muss die werkstatt wenn sie feststellt es müssen noch zusätzlich andere teile ausgetauscht werden, den kunden vorher drüber informieren und um „erlaubnis“ bitten.

nachbesserung einräumen - ein aller letztes mal und das auch gleich dazu sagen. natürlich für die und die vorherige keinen cent zahlen und über die rechnung nochmals reden. kann ja nicht sein dass der wagen nicht kontrolliert wird bevor der kunde ihn zurück bekommt!

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