Hänger frage was darf ich ziehen?

Ich habe vor mir einen Hänger aus beruflichen gründen zu kaufen. in den papieren steht ungebremst 500kg + 12% steigung und gebremst 900 kg + 8% steigung. leider bekommt man nur günstige 750 kg ungebremst.
Darf ich einen 750kg ungebremst anhängen??? und was bedeutet das mit % steigung.
jeder erzählt mir na klar kannste 750kg ungebremst anhängen,habe aber meine zweifel.
danke für eure mühe.

Hallo Hartmut,

ja du darfst auch einen 750 Kg -Anhänger ziehen,du darfst dann nur halt
250 Kg weniger einladen in den Hänger,so das der Anhänger halt das
Gewichtslimit von 500 Kg für dein fahrzeug nicht überschreitet.
Auch die Angaben zu Steigungen sind entsprechend zu beachten
(außer du wohnst in einer Flachlandgegend).

mfg

Hallo!
Es wäre sicher hilfreich zu erfahren, was für ein Auto Du hast.
Und was Du transportieren willst.

Beispiel:
Ein Freund von mir hatte einen MB Vito.
Damit wurden oft PKW´s auf einem Anhänger transportiert.
Obwohl die Anhängelasten eingehalten wurden, hat sich der Vito als ungeeignet herausgestellt.
Der hat das nicht geschafft, beim Anfahren am Berg hat die Kupplung gerutscht, und der Motor ist in den Gummilagern herumgehüpft.

Andersrum würde ein „guter“ PKW mit Heckantrieb das locker ziehen.

Grüße, Steffen!

Mahlzeit…
Hallo

ja du darfst auch einen 750 Kg -Anhänger ziehen,du darfst dann
nur halt
250 Kg weniger einladen in den Hänger,so das der Anhänger halt
das
Gewichtslimit von 500 Kg für dein fahrzeug nicht
überschreitet.

Na dann viel Spass mit der nächtsten Kontrolle!
Kostet zwischen 10 und 200 Euro und bis zu 3 Punkte (je nach tatsächlichem Gewicht).

Seit wann darf das ZGG des Anhängers über dem eingetragenen und erlaubten Anhängegewicht des Zugfahrzeuges liegen???
Wenn der AH 750 KG ZGG hat und ungebremst ist, darf der nicht an ein Fahrzeug, welches nur 500kg ungebremst ziehen darf. Ob der AH beladen ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. (§42 STVZO)

Moien

Seit wann darf das ZGG des Anhängers über dem eingetragenen
und erlaubten Anhängegewicht des Zugfahrzeuges liegen???

Er kann einen 750’er kaufen und als 500’er anmelden. Dann passt es.

Wie er damit noch sinnvoll was transportieren will steht auf einem anderen Blatt. 500 ungebremst schieb bergab ganz schön…

cu

Unterschiede
Tach!

Seit wann darf das ZGG des Anhängers über dem eingetragenen
und erlaubten Anhängegewicht des Zugfahrzeuges liegen???

Seit dem es in der Verordnung steht, das es sich bei der vom Fahrzeug gezogenen Last, um die Anhängelast handelt. Nicht um das zul. Gesamtgewicht des Anhängers.

Grüsse
Andre

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Ich habe vor mir einen Hänger aus beruflichen gründen zu
kaufen. in den papieren steht ungebremst 500kg + 12% steigung
und gebremst 900 kg + 8% steigung.

Dann darfst Du bis 12% Steigung ungebremste 500kg ziehen, oder bis 8% Steigung 900kg. Die Prozente beziehen sich auf die Motorleistung des Fahrzeugs und die Bremsanlage, die kg auf den Unterschied gebremst oder nicht. Bei meinem 45PS Starlet stehen auch 900kg gebremst bis 8% drin.

leider bekommt man nur
günstige 750 kg ungebremst.

Richtig. Einachsige 1000er oder 1300er sind gesucht und teuer.

Darf ich einen 750kg ungebremst anhängen??? und was bedeutet
das mit % steigung.

Ja, aber nur 500kg ziehen, d.h. zeieh von den 500kg noch das Leergewicht ab, dann hast Du die Nutzlast, und das ist wenig. Da Dein Wagen offensichtlich nicht allzustark ist, darfst Du eben nur bis 12% Steigung die 500kg ziehen, oder sie schieben dich gewaltsam den Berg runter und der Zug knickt ein, weil sich der Wagen hinten hebt.

jeder erzählt mir na klar kannste 750kg ungebremst
anhängen,habe aber meine zweifel.

750kg Anhänger ja, aber nur maximal 500kg schwer inkl. Nutzlast!!

gruß

dennis

Hallo an alle

Danke danke für die vielen antworten.
MFG Hartmut

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Siehe Unten…:smile:
o.w.T.

uups - stimmt!
moin!
Ein 750kg AH darf sogar mit 500kg (Anhängelast) + x kg (Stützlast) gezogen werden…
(http://www.anhaengerhandel.de/infolast.htm -> Bsp.3)

Mich wundert hierbei nur, dass ich bereits Probleme mit der deutschen Polizei bekommen habe, weil unser Wohnwagen mit 1050kg (gebremst) genau 50kg schwerer war als die zugelassene Anhängelast…

Jetzt kann mir das wenigstens nicht mehr passieren.