ich hab (bisher jedenfalls) noch null Ahnung vom Autoverkauf. Daher meine Frage an euch:
welchen Weg nehmen eigentlich die ganzen Autopapiere, also KFZ-Brief, und KFZ-Schein, Versicherungsdaten?
Wenn ich meinen Gebrauchtwagen an Privat verkaufe, wie geht das dann mit den Papieren weiter:
Der Käufer bekommt beim Kauf Brief?
–> wer trägt ihn da neu ein? Ist das sein Job, sich drum zu kümmern oder meiner?
Der Käufer bekommt beim Kauf den Kfz-Schein?
–> wer trägt ihn da neu ein? Ist das sein Job oder meiner als Verkäufer?
–> wer meldet meinen verkauften Wagen um? Muss ich ihn erst abmelden, damit er ihn anmelden kann oder wie funktioniert das?
–> wie geht das mit der Versicherung ab, damit ich nicht in worst case meinen Schadenfreiheitsrabatt verliere, wenn z.B. der Käufer einen Unfall verursacht, obwohl das Auto noch nicht bei der Versicherung auf ihn läuft?
Hallo Christina!
So lange der Wagen auf Deinen Namen angemeldet ist hängst Du am Fliegenfänger. Du kannst Dir zwar eine Haftungsübernahmeerklärung unterschreiben lassen, aber wenn der Käufer über alle Berge ist, hängst Du trotzdem da, wenn er mit Deinem Auto einen Unfall baut und Du bist Deine Prozente los. Als Tip: Du fährst den Wagen im Beisein des Käufers Probe, wenn er ihn haben will soll er sich eine rote Nummer besorgen und damit Probe fahren. Dann kannst Du den Wagen vorher abmelden und was dann geschieht ist Sache des Käufers.
Wenn er das nicht will dann sei froh, dass Du dem Schlingel vorher auf die Schliche gekommen bist !
mfg Rolf
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–> wer trägt ihn da neu ein? Ist das sein Job, sich drum
zu kümmern oder meiner?
Er muss damit zur Zulassungsstelle gehen. Zudem braucht er eine Versicherungsdoppelkarte, die auch er selbst sich von seiner Versicherung besorgen muss.
Der Käufer bekommt beim Kauf den Kfz-Schein?
–> wer trägt ihn da neu ein? Ist das sein Job oder meiner
als Verkäufer?
Der Schein wird nur dann übergeben, wenn das KFZ zugelassen übergeben wird. Der Schein wird dann bei der uMmeldung von der Zulassungsstelle einbehalten und der Käufer bekommt einen neuen Schein mit seinem Namen drauf.
–> wer meldet meinen verkauften Wagen um? Muss ich ihn
erst abmelden, damit er ihn anmelden kann oder wie
funktioniert das?
Beides ist möglich.
Ich empfehle jedoch, den Wagen zunächst bei der Zulassungsstelle abzumelden (Nr.-Schilder werden entstempelt, Fahrzeugschein wird einbehalten) und abgemeldet zu übergeben.
Sonst trägst Du das Risiko, wenn der Käufer ein Ticket bekommt oder einen Unfall baut. Ferner gibt es Fälle, in denen ein Fahrzeug noch 1 Jahr und mehr mit der alten Zulassung vom Käufer bewegt worden ist und der Verkäufer für diesen Zeitraum die KfZ-Steuern zu zahlen hatte.
–> wie geht das mit der Versicherung ab, damit ich nicht
in worst case meinen Schadenfreiheitsrabatt verliere, wenn
z.B. der Käufer einen Unfall verursacht, obwohl das Auto noch
nicht bei der Versicherung auf ihn läuft?
Das geht wohl nicht. Daher abgemeldet übergeben.
Wenn der Wagen noch 2 Monate TÜV und AU hat, kann der Käufer den Wagen mit dem Brief (NACH kompletter Bezahlung des Kaufpreises, vorhger Brief nicht rausgeben!!!) und den gültigen Bescheinigungen für TÜV/AU ja auf sich zulassen und dann bei Dir abholen, wenn Du einen Stellplatz für den abgemeldeten Wagen hast. Der darf nämlich nicht mehr auf der Straße stehen.
so trastisch braucht man wohl nicht vorzugehen…
Ist man sich ueber den Kauf einig, zahlt der Kaeufer den Kaufpreis und bekommt die Papiere und ewt. Nummerschilder falls anderer Zulassungfsbezirk, damit geht er zur Zulassungsstelle und meldet das Fahrzeug um. Mit den neuen Papieren und ewt. Nummerschilder kommt er zurueck und erhaellt das Fahrzeug.
Damit sparst du dir den Stress und das Geld mit der Abmeldung.
Tschau
Peter
Hallo Christina!
So lange der Wagen auf Deinen Namen angemeldet ist hängst Du
am Fliegenfänger. Du kannst Dir zwar eine
Haftungsübernahmeerklärung unterschreiben lassen, aber wenn
der Käufer über alle Berge ist, hängst Du trotzdem da, wenn er
mit Deinem Auto einen Unfall baut und Du bist Deine Prozente
los. Als Tip: Du fährst den Wagen im Beisein des Käufers
Probe, wenn er ihn haben will soll er sich eine rote Nummer
besorgen und damit Probe fahren. Dann kannst Du den Wagen
vorher abmelden und was dann geschieht ist Sache des Käufers.
Wenn er das nicht will dann sei froh, dass Du dem Schlingel
vorher auf die Schliche gekommen bist !
mfg Rolf