Erneut anmelden

Von: , Frage gestellt am Di, 6. Dez 2005

Hallo,

ich habe mein Auto im Mai abgemeldet.
Nun möchte ich es wieder anmelden, inzwischen sind aber TÜV/AU abgelaufen. Benötige ich nicht eine TÜV/AU Bescheinigung für das Auto wenn ich es anmelden will? Wenn ja, wie kriege ich mein nicht angemeldetes Auto zur TÜV-Stelle? Das letzte mal wurde mein Auto direkt vom Autohaus angemeldet, daher weiß ich nicht so genau wie die Anmeldung abläuft.

Danke schonmal für die Auskunft.

Ciao
Soera

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erneut anmelden

    Hallo,
    Auch Hallo! ich habe mein Auto im Mai abgemeldet.
    Nun möchte ich es wieder anmelden, inzwischen sind aber TÜV/AU
    abgelaufen.
    Die Lage ist ungünstig, aber nicht aussichtslos. Benötige ich nicht eine TÜV/AU Bescheinigung für
    das Auto wenn ich es anmelden will?
    Ja. Wenn ja, wie kriege ich mein nicht angemeldetes Auto zur TÜV-Stelle? Entweder per Abschleppen mit anderem Fahrzeug oder "schwarz" auf eingener Achse (nicht empfehlenswert, da erhebliche Folgekosten auf dich zukommen können [Fahren ohne Versicherungsschutz, Steuern....]).
    Das letzte mal wurde mein Auto direkt vom Autohaus angemeldet, daher :weiß ich nicht so genau wie die Anmeldung abläuft.
    Du brauchst den Fahrzeugbrief, eine aktuelle AU- u TÜV-Bescheinigung, Geld, eine Doppelkarte von deiner Versicherung u Geduld. Damit gehste zur Zulassungsstelle, dort wird dein Fahrzeugbrief einkassiert u du erhältst stattdessen die Zulassungsbescheinigung Teil II. Dann bekommste auch keine Zulassung mehr, sondern die Zulassungsbescheinigung Teil I u nen Zettel. Mit dem gehste zur Firma für die Kennzeichenprägung. Dort lässt du den Zettel u etwas Geld u nimmst dafür die Kennzeichen mit. Dann gehste an die Kasse auf der Zulassungsstelle u bezahlst. Dann gibts auch die Plaketten (TÜV, AU u Zulassungs-Siegel). Dann gehste zum Auto, baust die Kennzeichen an u fährst heim. Grob geschätzt wirste alles in allem so bei ca 100-130 € liegen. Danke schonmal für die Auskunft.

    Ciao
    Soera
    Gruss

    Mutschy

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Erneut anmelden

      Die Lage ist ungünstig, aber nicht aussichtslos. Benötige ich nicht eine TÜV/AU Bescheinigung für
      das Auto wenn ich es anmelden will?
      Ja. Wenn ja, wie kriege ich mein nicht angemeldetes Auto zur TÜV-Stelle? Entweder per Abschleppen mit anderem Fahrzeug oder "schwarz" auf eingener Achse (nicht empfehlenswert, da erhebliche Folgekosten auf dich zukommen können [Fahren ohne Versicherungsschutz, Steuern....]).
      Das letzte mal wurde mein Auto direkt vom Autohaus angemeldet, daher :weiß ich nicht so genau wie die Anmeldung abläuft.
      Du brauchst den Fahrzeugbrief, eine aktuelle AU- u
      TÜV-Bescheinigung, Geld,
      Er wollte ja eben wissen, wie er 'ohne' TüV/AU aber LEGAL zur Werkstatt fahren kann, gell ?

      Also ich meine, dass sieht schlecht aus. Sozusagen 'Fallen-ähnlich' ;-) .

      Ich dächte zwar, dass man da einen Zettel (Tageszulassung etc.) von der Zulassungsstelle bekommen könne, DAMIT man - auf direktem Wege - zur Werkstatt fahren könne, aber ich
      habe keine Bestätigung, ob es sowas tatsächlich gibt. Andererseits: für angenommene 80 EUR
      Verwaltungskostenaufwand kann man mit der Werkstatt bestimmt auch eine
      Abschleppwagen-Abholung vereinbaren.
      VG,
      -T.

      • Antwort von nach 6 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Erneut anmelden

        Er kann wie folgt mit dem abgemeldeten Auto zum TÜV fahren:

        Die Nummernschilder (ohne Stempel bzw. Siegel) ans Auto schrauben, Kfz.-Brief mitnehmen und die Versicherungsdoppelkarte für die erneute Zulassung. Auf der Versicherungsdoppelkarte MUSS die Versicherung bestätigen, daß Fahrten für die Zulassung (also zur Werkstatt, TÜV, AU etc.) versichert sind. Ferner hat die Abmeldestelle auf der Abmeldebestätigung vermerkt, in welchem Umkreis diese Fahrten zulässig sind (meist nur im eigenen Kreis oder evtl. auch in den Nachbarkreisen).
        Nochmals: Es sind nur die für die Zulassung notwendigen Fahrten in dem eng begrenzten Gebiet erlaubt (wenn versichert!!) und nicht Einkaufsfahrten oder Verwandtenbesuche von Hamburg nach München. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 7 Stunden 1 hilfreich
          Re^4: Erneut anmelden

          So kann der Passus auf der Doppelkarte z.B. aussehen:

          "In der Kraftfahrzeug-Hapftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirkes und eines angrenzenden Bezirkes ausgeführt werden. Als derartige Fahrten gelten insbesondere Fahrten mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen zur Abstempelung des Kennzeichens, Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung des Stempels - auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung und Fahrten mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat. Dies gilt nicht für Fahrten, für die gem. § 28 StVZO Kurzzeitkennzeichen am Fahrzeug geführt werden müssen." [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Erneut anmelden

            Danke für Eure Antworten.

            Gruß

            Soera

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