Kfz-Abmeldung: welche Reihenfolge? Welche Papiere?

Hallo,

da ich noch nie ein Auto an- oder abgemeldet habe, hier mal meine Frage:

wenn ich mein altes Auto abmelden will (ohne neues anzumelden) und es an jemanden privat verkaufe, wie funktioniert dann in welcher Reihenfolge und mit welchen Papieren die Abmeldung?

Wie ist das mit dem Brief (den ja doch der Käufer beim Kaufvertrag und Bezahlung bekommt), kriegt dann, wenn ich zur Zulassungsstelle gehe, diese dann nur noch meine Kennzeichen, den Kfz-Schein und, ja, keine Ahnung, den Kaufvertrag als Nachweis, dass es nicht mehr mein Auto ist?

Oder brauchts noch irgendwelche Formulare, Papiere dazu?

Ist damit für mich auch erledigt, Kfz-Steuer für dieses Auto zu entrichten?

Ach ja, und was kriegt die Versicherung als „Nachweis“ der Abmeldung, wer kriegt was zuerst?

Danke.
Christina

Hallo,

das Thema wurde vor ca. 4 Wochen hier schon einmal behandelt.

Also in Kurzform meine Empfehlung:
Lass dir vom Kaeufer den Kaufbetrag geben, im Gegenzug erhaellt der die Papiere(Schein und Brief) und ewt. die Nummerschilder falls Neuzulassung in einem anderen Bezirk ist. Mit diesen Sachen geht der Kaeufer zur Zulassungsstelle und meldet das Fahrzeug um. Danach kommt er bei dir vorbei und holt das Fahrzeug ab. So hast du mit der ganzen Sache eigentlich nichts zu tun. Du selbst brauchts das Fahrzeug nicht abzumelden auch deiner Versicherung wird das automatisch durch die Zulassungsstelle mitgeteilt.

Tschau
Peter

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Hi!

Ich widerspreche Peter und empfehle folgendes:

generell ist es ein Risiko, ein Fahrzeug angemeldet zu übergeben, denn wenn der Käufer es nicht abmeldet, bezahlst Du weiterhin Steuern und bekommst die Strafzettel.

Daher:
Beide Kennzeichen, den Kfz-Schein und den Kfz-Brief nehmen, zur Zulassungsstelle gehen und das Fahrzeug abmelden. Du darfst es dann nicht mehr fahren, als bitte nicht mit dem abzumeldenden Wagen zu Zulassungsstelle fahren…

Vorher könnte man noch TÜV/AU erneuern, das erleichtert die Wiederzulassung und kann ein schlagendes Verkaufsargument sein, gerade bei älteren Autos.

Dann übergibst Du dem Käufer NACH VOLLSTÄNDIGER Bezahlung des Kaufpreises den Fahrzeugbrief und, wenn Du möchtest, die Kennzeichen (falls er in derselben Stadt wohnt, kann er sich den KAuf neuer Kennzeichen dann sparen, er kann die Nummer behalten).

Von der Zulassungsstelle bekommst Du eine Abmeldebescheinigung. Ein Exemplar gibst Du dem Kääufer, eines schickst Du an die Versicherung.

Die Zulassungsstelle informiert das Finanzamt. Zuviel entrichtete KfZ-Steuer wird Dir automatisch zurückerstattet.

Grüße,

Mathias

Hi Mathias,

wieso wiedersprechen??? Genau meine Rede !
>>Mit diesen Sachen geht der Kaeufer zur Zulassungsstelle und meldet >>das Fahrzeug um. Danach kommt er bei dir vorbei und holt das >>Fahrzeug ab.

Tschau
Peter

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Vielen herzlichen Dank euch beiden, damit seh ich klarer!

Gruß,
Christina

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Hi!

wieso wiedersprechen??? Genau meine Rede !
>>Mit diesen Sachen geht der Kaeufer zur
Zulassungsstelle und meldet >>das Fahrzeug um. Danach
kommt er bei dir vorbei und holt das >>Fahrzeug ab.

Keineswegs, Du wolltest „Schein und Brief“ sowie die Kennzeichen, somit das komplett zugelassene Fahrzeug, an den Käufer zur Ummeldung übergeben. Soi ahbe ich das verstanden.
Davon rate ich, wie geschrieben, kategorisch ab.

Servus,

Mathias