TÜV ab April

Hallo!

Ich hab gehört, dass ab April bei der Hauptuntersuchung (TÜV) auch die Elektronik geprüft wird u die Untersuchung damit teurer wird. Jetzt stellt sich mir die Frage, was an meinem Trabant denn an Elektronik so dran ist. Bis auf die elektronische Zündung und ggf das Radio ist der Trabant bekanntlich frei von Elektronischem Schnickschnack. Bekomme ich den TÜV dann billiger, weil ja weniger zu prüfen ist? Oder muss ich für eine Leistung zahlen, die gar nicht erbracht werden kann? Das Steuerteil der Zündung zu prüfen ist ja aufgrund der Bauweise fast unmöglich. Und an mein Radio lass ich den Prüfer net ran :o)

fragende Grüsse

Mutschy
PS: Momentan bessierts noch nich so, ich hab noch Zeit bis März 08, aber es interessiert mich halt.

Hallo!
Die elektronische Überprüfung gilt nur für ab April zugelassene Fahrzeuge und soll etwa 2 Euro zusätzlich zur „normalen“ HU kosten. Die erste Prüfung wäre also frühestens im April 2009 fällig.
Siehe hier:

http://www.n-tv.de/649479.html

Gruß
Florian

Hallo Florian,

wenn du sowas postest…

http://www.n-tv.de/649479.html

Zitat:
„Allerdings handele es sich dabei „im Großen und Ganzen“ nur um eine Sichtprüfung.“

…dann solltest du einen vorwarnen. Jetzt muß ich wieder den Kaffee
vom Monitor wischen, menno.

Ein Sichtprüfung der Elektronik für sage und schreibe 2 Euro.
Da schaun wir dem Chip mal aufs Plastik ob er auch noch schön schwarz
ist.
Das sind Geschäftsideen!

Gruß
Stefan

PS: Bin immer noch am wischen.

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Hallo,
mir liegen folgende Infos hierzu zu Grunde.
Zitat Admin A3-Forum

Das Wetter wird langsam besser und die Tage werden länger. Das lockt Fahrer von Motorrädern und offenen PKW gleichermaßen aus dem Winterschlaf. Zweiradfahrer sollten sich auf Grund der Winterpause vorsichtig ins Strassengeschehen einfügen, um Unfälle zu vermeiden.

Insbesondere aber müssen sie sich mit Änderungen bei der Hauptuntersuchung (HU) vertraut machen.
Grund ist die am 10.Februar 2006 im Bundesrat verabschiedete 41.Änderungsverordnung, die für Kraftfahrer ab 1.April 2006 einige Neuerungen mitsich bringt.

Bei Autos is die Prüfung von elektronisch geregelten Systemen ab April anläßlich der Hauptuntersuchung Vorschrift.
Die Prüfer stellen auf Basis der Systemdaten fest, ob beispielsweise das ABS, ESP oder die Airbags richtig funktionieren. Dazu stellt der Hersteller Informationen zur Verfügung, aus denen hervorgeht, welche sicherheitsrelevanten Systeme in dem jeweiligen Fahrzeug stecken.
Betroffen von den Änderungen sind auch die Fahrer von OBD-Fahrzeugen. OBD bedeutet eine Art Eigenüberwachung der Fahrzeuge im Hinblick auf alle relevanten Bauteile, die für die Abgasreinigung verantwortlich sind. Eventuelle Fehler im System werden dem Fahrer durch eine Warnleuchte im Armaturenbrett angezeigt. Zusätzlich werden Fehler im Motormanagement im Fehlerspeicher der OBD abgelegt.
Bei der nun neuen Abgasuntersuchung wird dieser Fehlerspeicher ausgelesen und bewertet, gegebenenfalls durch eine Abgasmessung ergänzt.

Ab dem Jahr 2010 werden auch für Fahrzeuge ohne OBD Hauptuntersuchung und Abgastest zusammengelegt, so die weiteren Angaben des TÜV.
Dann entfällt auch für diese Fahrzeuge die AU-Plakette auf dem Kennzeichen.
Die Abgasuntersuchung wird dann nur noch durch die Prüfplakette der Hauptuntersuchung bestätigt, so der TÜV.

Für Motorräder gibt es ab April zusätzlich eine Umweltuntersuchung. Sie besteht aus einem Abgastest und einem Geräuschtest. Als Grenze für den CO-Gehalt im Abgas gelten die Werte des Herstellers, oder, falls diese nicht vorliegen, folgende Werte:
4,5 Vol-% bei Motorrädern ohne Katalysator oder mit ungeregeltem Katalysator im Leerlauf und 0,3 Vol-% bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator im erhöhten Leerlauf. Die Geräuschmessung soll beispielsweise Veränderungen von Auspuffanlagen aufdecken, so der Tüv.

Weitere Infos unter diesem Artikel
http://www.a3-quattro.de/a3quattroneu/images/obd-BIL…

Hallo!

Besorg’ dir so einen Aufbäbber auf dem steht: „Intel Inside“!

Den klebst Du auf Dinen Trabbi. Das sollte für eine Sichtprüfung reichen! Zur Not kannste ja noch einen Lego-Stein aufs Armaturenbrett kleben…

Grüße
HylTox

PS: Im Ernst: es handelt sich bei dem Ganzen um eine Sicht prüfung. Ob der Prüfer wohl ein magisches Auge hat, um einen Defekt im Chip festzustellen?
Das einzige, was die sehen wollen sind doch die 2 €!

schnauf

…Bin immer noch am wischen.

Hallo!
und ich kriegt jetzt erst wieder Luft (trinke zum Glueck keinen Kaffee…)

-> danke hast mein WE gerettet!! :wink:

cu
kai

Hi Mutschy,
anstatt „Intel inside“ würde ich lieber einen Aufkleber
„Running with Windows ME / Protected by Norton“ drauf kleben.
Der Prüfer wird sich angewiedert abwenden und Dir noch 20,- EUR in die Hand geben damit Du schnell wieder verschwindest.
Gruss Sebastian

Hallo,
http://www.tuev-nord.de/33335.asp
Da steht:
Ab dem 1.4.2006 sind bei Fahrzeugen mit einem On-board-Diagnosesystem (OBD-Fahrzeugen) die Systemdaten folgender acht elektronischer Fahrzeugbaugruppen / -systeme im Rahmen von Hauptuntersuchungen zu überprüfen.

Die elektronische Überprüfung gilt nur für ab April
zugelassene Fahrzeuge und soll etwa 2 Euro zusätzlich zur
„normalen“ HU kosten. Die erste Prüfung wäre also frühestens
im April 2009 fällig.

Nein!
Ab 1.Januar 2010, gibt es nur noch eine Plakette für die HU.
Die AU-Plakette entfällt dann ersatzlos!

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
§29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
(14)
Für Kraftfahrzeuge, die mit einem On-Board-Diagnosesystem ausgerüstet sind, das den im Anhang zu § 47 genannten Bestimmungen entspricht, und deren Abgase nach Nummer 1.2.1.1 Buchstabe a der Anlage VIII in Verbindung mit Nummer 4.8.2.2 der Anlage VIIIa untersucht werden, sind Plaketten in entsprechender Anwendung des § 47a Abs. 3 und 5 zuzuteilen und anzubringen. § 47a Abs. 6 gilt entsprechend.

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/anlage_viiia_155.html
Anlage VIIIa
(§ 29 Abs. 1 und Anlage VIII Nr. 1.2)
Durchführung der Hauptuntersuchung

§ 29 (Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger)
ist anzuwenden ab dem 1. April 2006. Bis zu diesem Datum gilt § 29 in der vor dem 1. April 2006 geltenden Fassung. Ab dem 1. Januar 2010 sind anlässlich von Hauptuntersuchungen die auf den vorderen amtlichen Kennzeichen angebrachten Plaketten nach den bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Vorschriften des § 47a Abs. 3 und 5 von den die Hauptuntersuchung durchführenden Personen zu entfernen.

§ 29 Abs. 14 (Kraftfahrzeuge, die mit On-Board-Diagnosesysteme ausgerüstet sind)
ist nach dem 31. Dezember 2009 nicht mehr anzuwenden.

Siehe auch BGBl I 2006, 470
Einundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 3. März 2006
Ausgabe vom 8. März, PDF-Datei: Seite ab 474
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0470.pdf

Siehe hier:

http://www.n-tv.de/649479.html

Gruß
Florian

mfg
W.