LKW fahren und sparen

Hallo,

ich habe einen T4-Bus gekauft, der als LKW angemeldet ist.
Dadurch spare ich eine Menge Steuern. Aber was muss ich beachten?

Gilt jetzt das sogenannte Sonntags-Fahrverbot für mich?
Falls ja, den ganzen So lang oder nur von 8 bis 22 Uhr?
Nur auf Autobahnen oder generell?

Spielt es in Bezug auf die LKW-Zulassung irgendeiner Weise eine Rolle,
wenn ich einen 1,5t-Anhänger ziehe?

Vielen Dank!

Hallo Patrik,

Sonntagsfahrverbot gilt für LKW > 7,5 Tonnen und für alle LKW mit Anhänger.
Das heisst, du darfst deinen LKW Sonntags fahren, allerdings nur OHNE Hänger!

Grüße von
Tinchen

Hallo,

Falls ja, den ganzen So lang oder nur von 8 bis 22 Uhr?
Nur auf Autobahnen oder generell?

Generell auf allen Straßen im Anhängerbetrieb und zwar von 0-22h

gruß

dennis

fahrtenschreiber gewerblich
Hay,
geh mal zu den grünen freunden, und lass dich aufklären … und pass auf, dass du net wegen anhänger und gewerbe nen fahrtenschreiber brauchst!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Willkommen im Club.

Ich hab den Vivaro, Kastenwagen, auch als LKW angemeldet.

Du kannst fahren wie mit einem normalen PKW. Hier in Ö gibt es für LKW´s mit einer Nutzlast von weniger als 1000 kg sogar das vom PKW übliche Bonus/Malus-System.

Das Wochenendfahrverbot mit Hänger kommt für dich auch nicht zum Tragen, da dies nur LKW´s mit über 3,5 to Nutzlast betrifft.

Einen Anhänger mit 1,5 to dürftest du ziehen dürfen, allerdings muss der Anhänger gebremst sein. Ungebremst sind es bei mir 750kg.

Grüße Dusan

Sparen? Heut nicht mehr

ich habe einen T4-Bus gekauft, der als LKW angemeldet ist.
Dadurch spare ich eine Menge Steuern.

Von was für einem Stern kommst du?
Oder hast du die Kiste gerade erst gekauft?

Der ADAC hat z.B. am 06.07.2005 einen Artikel darüber gebracht, „Mit „Abspecken“ Geld sparen“, in dem darüber berichtet wird das man sinnvoller hingeht und Auflastungen und ähnliches bei VW-Bussen wieder zurück umzubauen, um wieder „normale“ Steuern zu bezahlen, weil diese ganzen Sonderbesteuerten VW-Busse und ähnliches nach der aktuellen Regelung sogar teilweise höhere Steuern bezahlen als mit der ursprünglichen Besteuerung.
Nur um ein Beispiel für Dutzende zu nennen, wie es durch die Medien ging.

A.) LKW-Steuer für VW-Busse, alte Post-Golf, Ami-Kombis, Jeeps oder ähnliches, das gibt´s schon einige Zeit nicht mehr, dank den Vorschriften der EU, die das verboten haben.
Deutschland war das einzige Land Europas wo es Sonderbesteuerungen gab für Umbauten (Auflastung und ähnliches) und „Sonder-Kfz“ gab´s auch nirgends.
Da hat die EU kurzerhand gesagt, Deutschland muß das Zwangsweise alles streichen, sonst gibt es Ärger.
Seitdem gibt es in Deutschland nix mehr mit niedrigeren Sondersteuern.
Ebenso die Bezeichnung „Sonder-Kfz“ ist weg.
Und auch das VW-Busse als „Wohnmobil“ Steuern sparen ist weg.
Usw usw usw

In den Kfz-Papieren wurde das nicht geändert, das stimmt, aber die Steuerklassen bzw die Steuerermäßigungen dafür sind doch schon lange weggefallen.

B.) Und noch eines dazu. Diese Steuerermäßigungen auf die du da anspielst, das war schon immer eine KANN-Bestimmung.
Das heißt im Klartext das ein Finanzamt vor der Aufhebung dieser Steuerermäßigung diese nicht geben mußte.
Die Autozeitungen waren voll davon das z.B. immer wieder großvolumige Privatfahrzeuge wie Jeeps oder Vans oder so, zwar eine Eintragung als LKW hatten, einige Finanzämter aber dann trotzdem die PKW-Steuer vergab, wenn nicht nachgewiesen wurde das die Fahrzeuge wirklich gewerblich als LKW benutzt wurden.

Deswegen, von was für einem Stern kommst du?
Deinen Steuerbescheid noch nie gelesen?
Autozeitungen nie gelesen?
Kennst niemand der VW-Bus fährt und dir das sagen kann?
Im Internet nicht nach dem Thema gesucht?

Achja, ehe ich es vergaß, mittlerweile haben Neuwagen in Deutschland auch Airbag und Katalysator.
Wollte ich nur erwähnen, falls du noch mehr verpaßt hast :smile:))))))))