Minimotorrad

Von: , Frage gestellt am Do, 27. Apr 2006

Hallo,

neulich auf einem Feldweg: Ein Erwachsener braust auf einem Minimotorrad vorbei, wie genau man die nennt weiss ich nun nicht, jedenfalls war das Ding keine 50 cm hoch und sah eher aus wie für eine Zirkusvorstellung. Was sind das für Gefährte, für wen werden sie gebaut, Spielzeuge? Zulassungspflichtig? Wo dürfen sie gefahren werden, wie sind sie zu versichern?

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Minimotorrad

    Hi!

    Das sind Minibikes. Die meisten haben zwischen 47 und 49 ccm und erreichen eine Geschwindigkeit von etwa 60-70km/h, je nach Gewicht des Fahrers. Es muss so eine Art Fliehkraftkupplung sein, denn Kupplungsgriff gibts keinen, das Teil beschleunigt sobald man Gas gibt und schaltet irgendwann in den zweiten. Strassenzulassung gibts dafür keine, kein Licht, Slicks, ich weiss jetzt nicht genau ob meines 2 Bremsen hat.

    Die Teile gibts recht günstig bei Ebay, Toys"r"us udergl. Als Spielzeug würd ich es aber nicht ansehen, zumindest nicht für Kinder, da die Teile doch gut beschleunigen, besser als so manches Mofa, und auch eine höhere Geschwindigkeit erreichen.

    Grüße Dusan

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Minimotorrad


      Danke,

      und wo darf man damit fahren? Auf dem besagten Feldweg auch?

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Minimotorrad

        Da müsstest du mir den Feldweg genauer beschreiben.

        • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Minimotorrad

          Da müsstest du mir den Feldweg genauer beschreiben.
          Hallo,

          eben ein normaler Feldweg am Waldrand, für jedermann nutzbar und auch regelmäßig von Spaziergängern genutzt (z. B. als Wanderweg ausgeschildert). Beschilderung "Verbot für Fahrzeuge aller Art außer Land- und Forstwirtschaft"

      • Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Minimotorrad

        die dinger darf man überall da fahren, wo die stv(z)o NICHT gültig ist...
        sprich eigentlich nur auf privatgelände,d.h. eigenes grundstück oder auch zb auf irgendwelchen autotreffen, die auf nem "privaten",nicht öffentlichen gelände stattfinden(dafür sind die sehr beliebt)..
        auf keinen fall ist das fahren auf feldwegen gestattet, da dieser ja öffentlich zugänglich ist....


        gruss..schmiddi

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