fremdstarten / starthilfe

Von: , Frage gestellt am Mi, 10. Mai 2006

hallo Wissende,

kürzlich hatte ich mit meinem 9Jahre alten Auto einen Crash, bin jemandem kräftig seitlich reingefahren der mir die Vorfahrt genommen hatte. Seither hab ich die Pest am Hals. Als erstes sprang die Kiste am gleichen Tag nachmittags nicht mehr an. ADAC stellt fest: Batterie kaputt, gibt Starthilfe. Ich fahre zum Ersatzteilhändler und kaufe eine -Neue- und kann wieder aus eigener Kraft starten. Als nächstes versagt das Automaticgetriebe den Dienst. Es schaltet nicht mehr hoch. Ich kann nur noch in einem Gang vorwärts oder rückwärts fahren. ADAC schleppt ab in die Fachwerkstatt,(diemitdem*imLogo) Festgestellt wird ein Problem mit der Steuerelectronic, Reparaturkosten kenne ich noch nicht.
Ich frage mich jetzt ob das alles Zufall ist oder ob es mit dem Unfall / Batterieausfall / fremdstarten / Batteriewechsel / zusammenhängen kann. Wenn ja stellt sich die Frage wie beweisen denn es wären ja dann Kosten die mit dem Unfall in Verbindung stehen und von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssten.

schönen Dank schon mal für die Antworten / Tipps

Gruss pm

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 25 Minuten 0 hilfreich
    Nicht Dein Problem.

    Moinsen!

    Bring Deine Gurke in die Werkstatt, sag, sie sollen gucken, was alles Schaden genommen hat und es reparieren, können ja direkt mit der Versicherung abrechnen. Kannst denen ja die Macken schildern, die werden dann schon beurteilen und rechtfertigen können, was Schaden genommen haben könnte. Oder Kostenvoranschlag erstellen lassen, bei der Versicherung einreichen und aufs Geld warten. Wenn keines kommt, Gutachter nehmen, Anwalt dazu und nochmal das Ganze.

    Wurde der Unfall denn augenommen, Schuldfrage eindeutig?

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