ich habe jetzt das erste mal den steurbescheid für meine pkw-nanhänger bekommen,
ist ein kastenanhänger, tandemachse, 2,5 to zgg.
gibt es nicht irgendeine klausel wie „selbstziehende transporter“ oder so, die die steuerbelastung für mich verbessern würde? achtung, den begriff habe ich nur so aufgeschnappt, ob der stimmt, kann ich nicht sagen…
es gibt ja auch steuerbefreiung für anhänger, die zur beförderung von pferden oder sportgeräten verwendet werden.
Moin
Anhänger — Steuern?!?
Hat der einen Hilfsmotor oder sonst irgendein motor?
Gib doch mal mehr Infos. Oder Google doch einfach mal nach PKW-Steuern. Dort werden einfache Fragen über Hubraum usw gestellt.
Gruss Steals
hallo zusammen,
ich habe jetzt das erste mal den steurbescheid für meine
pkw-nanhänger bekommen,
ist ein kastenanhänger, tandemachse, 2,5 to zgg.
gibt es nicht irgendeine klausel wie „selbstziehende
transporter“ oder so, die die steuerbelastung für mich
verbessern würde? achtung, den begriff habe ich nur so
aufgeschnappt, ob der stimmt, kann ich nicht sagen…
es gibt ja auch steuerbefreiung für anhänger, die zur
beförderung von pferden oder sportgeräten verwendet werden.
Moin
Anhänger — Steuern?!?
Hat der einen Hilfsmotor oder sonst irgendein motor?
klar kostet ein Anhänger Steuern, ca. 7.- pro 200 kg Gesamtgewicht. hat nix mit Hubraum zu tun !
Anhänger für Sportgeräte:
§ 3 Nr. 1 KfzStG
„Von der Steuer befreit ist das Halten von Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind“
i.V.m. § 18 Abs. 2 Nr. 6 Zif. m StVZo
„Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden“