Hallo,
Ich hab da mal ne Frage, wenn man jetzt zum Beispiel bei der Feuerwehr, Polizei und Krankentransport tätig ist. Ist es ja doch so das man dort mit Einsatzfahrzeug fährt. Der Krankentransport mit dem Notarzt-Wagen oder Krankenwagen. Die Polizei mit ihren Autos und die Feuerwehr mit ihren Autos. Nun ist meine Frage, ob man da vorher eine spezielle Fahrschule bzw. Fahrertraining besuchen muss. Denn es ist ja doch so der Fall das man in verschiedenen Situationen relativ fix und schnell reagieren muss, das heißt zum Beispiel Ausweichmannöver und mit schneller Geschwindigkeit durch den dichten Verkehr sich zu kämpfen.
Nun wollte ich fragen ob das der Fall ist das man vorher eine spezielle Fahrschulausbildung oder so benötigt.
Wäre schön wenn mir jemand die Frage beantworten könnte.
Tommy
Hi,
… Denn es ist ja doch so der
Fall das man in verschiedenen Situationen relativ fix und
schnell reagieren muss, das heißt zum Beispiel
Ausweichmannöver und mit schneller Geschwindigkeit durch den
dichten Verkehr sich zu kämpfen.
Fahrpraxis sollte man schon haben, und ein ruhiges Gemüt schadet nicht. Zuviel Action am Steuer ist dagegen eher riskant.
Dazu kommt noch, dass Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste und v.a. der Feuerwehr ewas schwerer und träger sind als die Autos, die man so in einschlägigen Verfolgungsfilmen sehen kann.
Nun wollte ich fragen ob das der Fall ist das man vorher eine
spezielle Fahrschulausbildung oder so benötigt.
Ja, braucht man.
Präzise gesagt, gibt es ca. 2 Stunden Theorieunterricht über Wege- und Sonderrecht.
Wäre schön wenn mir jemand die Frage beantworten könnte.
HTH,
Simon
Hallo,
laut STVO nicht. Wer einen Führerschein hat darf auch Autos mit Sonder- und Wegerechten fahren.
Die Praxis bei den mir bekannten Hilfsorganisationen und der Polizei ist aber daß dort intern Schulungen stattfinden und auch nur Absolventen dieser Schulungen fahren dürfen. Bei meinem Verein gibt es eine Art internen Führerschein, ohne den man kein Fahrzeug fahren darfte und einmal im Jahr gibt es zwingend eine Fahrerbelehrung, bei der nochmal alles durchgesprochen und erklärt wird. Es geht dabei um Rechte und Pflichten bei Alarmfahrten und spezielle Fahrsituationen bei Alarmfahrten.
Zu der Grundschulung gehört neben der Theorie auch praktisches Fahrtraining und die allseits bekannten Sicherheitstrainings, die dann natürlich mit den Einsatzfahrzeugen stattfinden. Bei mir ging das damals über 3 Tage mit abschließenden Prüfungen (allerdings nicht mit Blaulicht und Martinshorn durch die Stadt, sondern Fahrübungen auf einem speziellen Gelände. Durchgeführt wurde das alles mit Polizei-Fahrlehrern, die eigentlich SEK’s trainieren und dafür auch einen speziellen Parcour haben.
Strafrechtlich passiert also nichts wenn ein Autofahrer, der den Führerschein für das jeweilige Einsatzfahrzeug hat, damit im Straßenverkehr unterwegs ist.
Intern gibt es aber teilweise Absprachen mit Versicherungen (daß nur Absolventen des Trainings ans Steuer dürfen), sodaß bei Mißachtung heftige zivilrechtliche Haftungsfragen aufkommen: passiert ein Unfall und es war jemand ohne den internen Führerschein am Steuer hat derjenige eine klare interne Vorgabe des Arbeitsgebers mißachtet. Das ist „grobe Fahrlässigkeit“, die der Arbeitgeber entsprechend ahnden kann, vor allem wird’s unangenehm wenn deswegen die Versicherung nicht zahlt bzw. den fremden Schaden begleicht, den eigenen aber nicht und sich ansonsten auch die ganze Kohle beim Fahrer zurückholt.
Gleiches gilt auch die die „Fritten mit Blaulicht holen fahren“-Geschichten. Es mag Laien manchmal nicht klar sein (oder sie glauben etwas zu wissen) aber in der Praxis fährt man - zumindest in meinem Laden - nicht „mal eben so“ aus Spaß durch die Gegend. Passiert ein Unfall und man hat keinen besseren Grund als „ich mußte Fritten holen“ für seine Fahrt auf Lager wird’s sehr, sehr unangenehm. Und daß man gar aus Jux und Dollerei mit Sonderrechten fährt - das gibt es in der Realität keineswegs so, wie manche sich das vorstellen.
Gruß,
MecFleih
Gruß,
MecFleih
Hi,
bei uns in der Sanitäterausbildung hatten wir auch so eine Art Fahrunterricht. Es gab einen Theorieteil und eine Praxistest (mit der Horde Zivis hinten im Kleinbus und dem Ausbilder auf dem Beifahrersitz). Letzterer war aber nicht mit Sondersignalen sondern sollte wohl eher die charakterliche Eignung testen
Also kein rasen durch die Innenstadt sondern fahrt durch die Berge und rückwärts fahren nur mit Sicherungsperson außen.
Grüße,
J~
Ja gibt es…
Hallo Tommy,
ja das gibt es…
Für die Polizeien der Länder und des Bundes werden spezielle
Fahrunterrichte absolviert…
Für Feuerwehren und Rettungsorganisationen ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt…
Teilweise gibt es „Crash-Kurse“…Teilweise wirste in das
„Kalte Wasser“ geworfen…
Hallo Tommy,
wir müssen bei den Johannitern eine entsprechende Fahrerschulung machen. Erst dann dürfen wir die Fahrzeuge fahren (gilt auch für normale Fahrten). Dazu gehört nicht nur Praxis sondern auch Theorie. Und eine Prüfungsfahrt (natürlich ohne Sonderrechte).
Viele Grüße
Yvonne
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