Hallo,
bei meinem Zafira mussten die vorderen Bremsscheiben und -Klötze ausgetauscht werden, weil sie sich offenbar verzogen hatten und rumpelten. In der Folge des Schadens war auch die Spurstange beschädigt worden.
Die neuen (Marken-)Scheiben hielten nicht lange, dann rumpelten auch sie beim Bremsen.
Die Marken-Werkstatt reparierte das selbstverständlich auf Kulanz und setzte neue Scheiben ein.
Nun rumpeln die zum zweiten Mal ausgetauschten Scheiben schon wieder!
Die Werkstatt wird auch dieses Mal wieder für den Schaden aufkommen, sagte aber, dass sie jetzt nicht wieder die Markenschaiben von Bosch einsetzen wollen, sondern die Original-Opel-Scheiben, die aber teuerer sind.
Was habe ich als Kunde jetzt für Möglichkeiten?
Wenn die teurern Scheiben eingesetzt werden, muss ich dann den Mehrpreis zahlen oder kann ich sagen
„Ihr habt mit Markenbauteilen keine erfolgreiche Rapartur durchführen können; seht zu, wie ihr das hinkriegt; ich zahl nichts mehr drauf…“?
Oder muss ich für „höherwertigere“ Scheiben eben auch den entsprechenden Preis bezahlen, auch wenn die Werkstat anfangs gemeint hat, die von mir beauftragte Raparatur mit anderen Teilen auch günstiger durchführen zu können?
Das die Bremsscheiben nun schon mehrfach defekt gingen, müsste vielleicht ja auch eine andere Ursache dafür verantwortlich sein (unser Fahrstil ist aber absolut normal).
Eigentlich sollte eine Fachwerkstatt dies geprüft haben, aber wer weiß…
Wenn nun bei der anstehenden Nach-Rapartur ein weiterer Schaden entdeckt werden würde, der als Ursache in Frage kommen würde, sagen wir mal Radlager oder so, muss ich dafür ebenfalls aufkommen?
Vielleicht sagt der normale Menschenverstand da Ja, aber ich hatte ja ursprünglich den Auftrag gegeben, das Rumpeln beim Bremsen abzustellen, worauf neue Bremsen eingebaut wurden. Doch wenn jetzt hinterher die Werkstatt ankommt und solange repariert und Teile austauscht und ich diese bezahlen soll, bis alles funktioniert, kann das ja auch nicht richtig sein. Immerhin prüft die Werkstatt ja vorher, was los ist und nennt mir darauf hin die Kosten der Raparatur.
Ist sie nun auch für einen Irrtum verantwortlich?
Das alles ist also mehr so eine rechtliche Frage.