Hallo!
Ich bin neu hier im Forum und habe ein paar Fragen bezügl. eines Gebrauchtwagenkaufs. Also: Wenn ich ein Auto gefunden habe was mir gefällt und welches ich haben möchte, muss ich beim Händler direkt bar bezahlen oder reicht eine Anzahlung? Wieviel % wären das dann etwa vom Gesamtpreis? Falls ich das Auto direkt bar bezahle kann ich es sofort mitnehmen? Kann ich auch mit Karte zahlen? Nehme ungern so viel Bargeld irgendwo mit hin. Muss ich den Wagen beim Straßenverkehrsamt anmelden oder macht das der Händler? Meist hat man ja auch 1 Jahr Garantie? Was in der Regl in der Garantie alles enthalten? Vielen Dank für eure Antworten!
Hallo,
Ich bin neu hier im Forum
Willkommen! 
Wenn ich ein Auto gefunden
habe was mir gefällt und welches ich haben möchte, muss ich
beim Händler direkt bar bezahlen oder reicht eine Anzahlung?
Wenn ihr euch handelseinig geworden seid wird ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt. Ist der unterschrieben ist das Geschäft verbindlich. Wann Du wie bezahlst in reine Verhandlungssache bzw. eine Sache der Absprache zwischen Dir und dem Händler, da gibt es keine feste Regel „wie das sein muß“.
Wieviel % wären das dann etwa vom Gesamtpreis? Falls ich das
Auto direkt bar bezahle kann ich es sofort mitnehmen? Kann ich
auch mit Karte zahlen? Nehme ungern so viel Bargeld irgendwo
mit hin.
Wie gesagt: Eine Frage der Absprache zwischen dem Händler und Dir…
Muss ich den Wagen beim Straßenverkehrsamt anmelden
oder macht das der Händler?
Du mußt in jedem Fall eine (vorläufige) Deckungskarte einer Versicherung organisieren. An einem Tag beantragt hast Du sie gewöhnlich am nächsten Tag im Briefkasten. Mit der Deckungskarte und dem Fahrzeugbrief kann man das Fahrzeug auf dem Straßenverkehrsamt zulassen. Das kannst Du selber machen oder der Händler erledigt es für Dich - in dem Fall braucht er noch eine Vollmacht und Deinen Personalausweis. Auch hier wieder: mußt Du mit dem Händler besprechen, es gibt keine Regel wer das Fahrzeug anmeldet.
Mitnehmen im Sinne von wegfahren darfst Du natürlich erst wenn das Auto korrekt zugelassen wurde bzw. wenn Du rote Kennzeichen organisiert hast.
Meist hat man ja auch 1 Jahr
Garantie? Was in der Regl in der Garantie alles enthalten?
Das ist ebenfalls immer individuell. Da es bei eine Gebrauchtwagenversicherung meistens um größere Schadenssummen geht, die anfallen können, tragen die Händler das Risiko nicht selber, sondern versichern sich ihrerseits bei einer entsprechenden Versicherung, die die Kosten des Händlers bezahlt wenn Du wirklich Garantieleistungen in Anspruch nimmst. Allerdings haben diese Unternehmen bestimmte Anforderungen - ich kenne die Regeln nicht genau, aber sinngemäß „nur Fahrzeuge, die nicht älter als 10 Jahre sind und nicht mehr als x km gelaufen sind“.
Erfüllt Dein Gebrauchtwagen diese Bedingungen nicht mehr kann sich der Händler selber nicht mehr versichern um Garantiefälle an Deinem Wagen erstattet zu bekommen… er wird Dir das Auto dann vielleicht nur als „Bastlerfahrzeug“ verkaufen oder vielleicht irgendwelche Einschränkungen vornehmen.
Letztlich gilt auch hier wieder: es gibt nicht nur die eine Lösung, sondern viele Möglichkeiten. Mußt Du im Einzelfall fragen und mit dem Händler besprechen.
Gruß,
MecFleih
Hallo,
also das mußt du alles den Händler fragen, das kann jeder machen wie er will.
Der eine will sofort Geld, andere sind mit Anzahlung zufrieden. Mit wieviel hängt auch vom jeweiligen Händler ab. Auto kannst du natürlich sofort mitnehmen wenn du es bezahlt hast, allerdings sind die Autos ja meist abgemeldet, also kannst du damit nicht fahren, es sei denn du hast ne rote Nummer, Kurzzeitkennzeichen oder sowas, ansonsten erst anmelden, dann abholen. Viele Händler melden Autos für die Kunden an, aber auch da gilt: es kommt auf den Händler drauf an.
1 Jahr Garantie hast du beim Kauf vom Händler immer (dafür muß man übrigens keine teure Zusatzgarantie abschließen wie sie den Leuten oft aufgeschwatzt wird, 1Jahr Garantie ist gesetzlich vorgeschrieben, ohne wenn und aber und irgendwelchen teuren extra „Car-Garantien“). Ausgenommen von der Garantie sind Verschleißteile wie Bremsbeläge, Reifen usw., ansonsten muß ich als Händler für ziemlich alles grade stehen was passiert, laut Grundsatzurteil fällt sogar die Kupplung noch unter diese Garantie, obwohl es für mich definitiv ein Verschleißteil ist. Aber das ist wieder eine andere Geschichte…;o)
Gruß Timon
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
er wird Dir das Auto
dann vielleicht nur als „Bastlerfahrzeug“ verkaufen oder
vielleicht irgendwelche Einschränkungen vornehmen.
…da gibts keine Einschränkungen. Auch definitionen wie „Bastlerfahrzeug“ oder „rollender Schrott“ entbinden nicht von der Garantiepflicht wenn ein nachweislich fahrbereites Fahrzeug verkauft wurde. Das ist die übliche Masche von unseriösen Händlern um zu versuchen die zu gebende Garantie zu umgehen. Das haben auch die Gerichte längst erkannt und solche Klauseln bei fahrbereiten Gebrauchtwagen als nichtig erklärt. So leicht drückt sich keiner vor der Garantie…
Gruß Timon
Garantie oder Sachmängelhaftung?
Hi an die Jungs:
redet ihr von Garantie oder Sachmängelhaftung? Das kann ich nämlich nicht wirklich auseinanderhalten …
Christina
Gute Infoquelle
Hallo Anna,
ich hab ein ähnliches „Problem“ wie du - siehe Thread ein bisserl weiter unten.
Ich hab mich hier ein bisserl schlau machen können, da stehen wertvolle Tips drin:
http://content.mobile.de/SIDWfhN6Ii2xhf.7SSZ5Et4-w-t…
Gruß,
Christina
Bezahlung beim Autokauf
Hallo an euch,
wie „managet“ man das eigentlich, wenn man per Eigenkredit bezahlen will, man aber (weil man noch nicht weiß, welches Auto und für wieviel) noch nicht VORHER einen Kredit beantragen kann oder will?
Ich möchte mir einen Kredit bei der Netbank (netbank.de), wo ich schon lange Kunde bin, geben lassen und damit beim Händler bezahlen.
Nur: ich müsste - rein zeitlich/organisatorisch - ERST mir das Auto aussuchen, sehen was es kostet (natürlich innerhalb meines Limits), und DANN erst den Kredit beantragen.
Bis das Geld von der Netbank da ist, dauert es ca. 10 Tage, sagen sie.
„Wartet“ da ein Händler so lange drauf?
Eigentlich ist er ja auf der sicheren Seite: er behält - logo - so lange das Auto, bis ich es bezahlt habe, und den Vertrag hab ich ja dann vorher (ja???) schon unterschrieben, nehme es ihm also auch tatsächlich ab.
Ist sowas üblich und kann man sowas machen bzw. lässt sich ein Händler auf 10 Tage Wartezeit ein?
Danke.
Christina
Hi!
redet ihr von Garantie oder Sachmängelhaftung? Das kann ich
nämlich nicht wirklich auseinanderhalten …
Die Leute reden von Sachmängelhaftung.
Diese bringt effektiv nur die ersten 6 Moante nach Kauf etwas.
Zusätzlich würde ich immer eine Gebrauchtwagengarantie über 2 Jahre abschliessen.
Diese wird zwar nur unter gewissen Voraussetzungen (Alter, Kilometerstand, Zustand) gegeben, aber ein Auto, das für eine solche Garantie nicht mehr „gut“ ist, sollte man als Laie sowieso nciht kaufen.
Grüße,
Mathias
Zusätzlich würde ich immer eine Gebrauchtwagengarantie über 2
Jahre abschliessen.
Hallo Mathias,
ich hab hier schonmal meine Meinung zu diesen „Zusatz-Garantien“ geäußert, das will ich jetzt nicht wiederholen. Fakt ist, wenn was kaputt geht zahlt eh keiner. Diese dubiosen Garantieanbieter haben soviel Kleingedrucktes und Auflagen in ihren Verträgen stehen, die winden sich immer irgendwie raus. Von freundlichen Ablehnungsschreiben hab ich inzwischen schon einen ganzen Ordner voll. Letzte aktuelle Fälle: Golf4 TDI, Zweimassenschwungrad auseinandergeflogen, Garantie abgelehnt. Golf3 2.o Cabrio, Loch im Getriebe weil sich das Differential zerlegt hat, Garantie abgelehnt. Beide Fahrzeuge wurden vorschriftsmäßig gewartet, trotzdem keine chance auf Erstattung der Kosten. Das Geld für diese Garantien kannst du da besser irgendwelchen Bedürftigen schenken…
Gruß Timon
Danke für eure nette Hilfe, ihr habt mir schon sehr weiter geholfen