Mit abgemeldetem PKW noch 50 km fahren am gl. Tag?

Hallo,

ich weiß nicht recht, wie ich meinen Autoverkauf „organisatorisch“, zeitlich regeln kann.

Ich habe bei einem 50 km in der Pampa gelegenen Opel-Händler einen Corsa C gekauft, meinen Astra hat er in Zahlung genommen.

Er schickt mir nach meiner Überweisung den Brief, mit dem ich hier in Fürth den Corsa zulassen kann.

Die Frage ist jetzt nur, da ich ihm ungern die Abmeldung meines Astra überlassen möchte (wer weiß, wann er das dann macht …), wie ich meinen Astra abmelde.

Kann ich ihn hier in Fürth abmelden und mit dem abgemeldeten Auto noch 50 km am gleichen (!) Tag zum Händler fahren?

Der Versicherungsschutz besteht doch meines Wissens bis 24.00 Uhr, und auf den Kennzeichen wird ja nur die Plakette abgekratzt. Dann fahre ich halt mit den abgekratzten Kennzeichen die 50 km zum Händler.

Kurzzeitkennzeichen sind ja doch recht teuer, oder?
Und wenn ich am gleichen Tag der Abmeldung zum Händler fahre, wäre das doch eine Idee, oder gibts da Probleme?

P.S.: Abmelden kann man überall, ich weiß, nur vom Händler (50 km von mir weg) aus gesehen, ist seine nächste Zulassungsstelle auch 35 km weit weg, weil er voll in der Pampa ist.

Danke.
Christina

Kann ich ihn hier in Fürth abmelden und mit dem abgemeldeten
Auto noch 50 km am gleichen (!) Tag zum Händler fahren?

Hallo,
ich meine Nein.
Du kannst das Auto abmelden ohne das Auto mitzunehmen, Nummernschilder und Papiere unterm Arm reichen.
Fuer das Anmelden habe ich schon beides erlebt, eine Zulassungsstelle wollte unbedingt das Fahrzeug sehen, eine andere nicht.
Somit reduziert sich das Problem auf ein Taxi, Mitfahrt, Bus.
Gruss Helmut

Die Frage ist jetzt nur, da ich ihm ungern die Abmeldung
meines Astra überlassen möchte (wer weiß, wann er das dann
macht …), wie ich meinen Astra abmelde.

Kann ich ihn hier in Fürth abmelden und mit dem abgemeldeten
Auto noch 50 km am gleichen (!) Tag zum Händler fahren?

Hallo Christina,

Der von Dir vorgetragene Fall findet in § 23 Abs.4 StVZO seine Regelung:
(Auszug: …Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind…)

Heisst für Dich: Du kannst nach der Abmeldung mit dem Astra und den entstempelten Kennzeichen nach Hause (oder zum Händer) fahren, soweit der Zielort im selben oder angrenzenden Zulassungsbezirk liegt.

Nicht abgedeckt sind übrigens von dieser Regelung irgendwelche Umwege (… im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren…) - es wird also der direkte Weg von der Zulassungsstelle zum Zielort vorausgesetzt!

Gruß Uli

Hallo,

das mit dem Bezirk und angrenzendem Bezirk weiß ich nicht recht … „mein“ Bezirk ist Landkreis Fürth" und der Händler ist Ahorntal bei Bayreuth.

Braucht die Zulassungsstelle unbedingt zum Abmelden das Auto?

Sonst hätte ich gesagt, ich fahre mit dem alten Auto zum Händler, nehme mein neues mit, lass das alte da, das er in Zahlung genommen hat, schraube aber von meinem alten die Kennzeichen ab und nehm sie mit zu meiner Zulassungsstelle und melde das alte nur eben ohne Auto ab.

Aber brauchts dazu nicht den Brief? Da müsste mir ja der Händler den Brief fürs alte wieder mitgeben …

Mei, ist das alles kompliziert …

Christina

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Hallo Christina

Braucht die Zulassungsstelle unbedingt zum Abmelden das Auto?

Nein. Stell Dir mal vor das Auto hätte einen Totalschaden - da gings auch nicht.

Sonst hätte ich gesagt, ich fahre mit dem alten Auto zum
Händler, nehme mein neues mit, lass das alte da, das er in
Zahlung genommen hat, schraube aber von meinem alten die
Kennzeichen ab und nehm sie mit zu meiner Zulassungsstelle und
melde das alte nur eben ohne Auto ab.

Ja, so geht’s auch, allerdings

Aber brauchts dazu nicht den Brief? Da müsste mir ja der
Händler den Brief fürs alte wieder mitgeben …

Ja, wenn Du das Fahrzeug auf diese Art abmelden willst, brauchst Du den Brief, da dort die (vorübergehende) Stilllegung vermerkt wird.

das mit dem Bezirk und angrenzendem Bezirk weiß ich nicht
recht … „mein“ Bezirk ist Landkreis Fürth" und der Händler
ist Ahorntal bei Bayreuth.

Soweit ich weiss grenzen die Landkreise FÜ und BT nicht aneinander - dann darfst Du leider nicht (Ausweg „Überführungskennzeichen“)

Eine weitere Möglichkeit:
Du lässt den Astra zugelassen und informierst Deine Zulassungsstelle und Deine Kfz-Versicherung unverzüglich und schriftlich über den Verkauf (mit Datum und UHRZEIT)- Kopie des Kaufvertrags mitsenden.
Im Kaufvertrag verpflichtest Du den Käufer das Fahrzeug binnen zwei Werktagen ab- oder umzumelden - dann bist Du auch aus dem Schneider, zumindest was evtl. nach dem Kauf mit dem Fahrzeug begangene Ordnungswidrigkeiten / Straftagen angeht.

Ein Risiko mit der Versicherung bleibt allerdings, sollte der Käufer innerhalb der vereinbarten Abmeldefrist einen Schaden verursachen, könnte es sein, dass Du Deinen Schadenfreiheitsrabatt verlierst. Das weiss ich allerdings nicht ganz genau, da müsstest Du Dich noch kurz bei Deiner Versicherung erkundigen.

Gruß Uli

Hi,

das mit dem Bezirk und angrenzendem Bezirk weiß ich nicht
recht … „mein“ Bezirk ist Landkreis Fürth" und der Händler
ist Ahorntal bei Bayreuth.

Da dürfte Erlangen dazwischen liegen?

Braucht die Zulassungsstelle unbedingt zum Abmelden das Auto?

Nein

Sonst hätte ich gesagt, ich fahre mit dem alten Auto zum
Händler, nehme mein neues mit, lass das alte da, das er in
Zahlung genommen hat, schraube aber von meinem alten die
Kennzeichen ab und nehm sie mit zu meiner Zulassungsstelle und
melde das alte nur eben ohne Auto ab.

Genau so würd ich es probieren.

Aber brauchts dazu nicht den Brief?

Ja

Da müsste mir ja der
Händler den Brief fürs alte wieder mitgeben …

Ja

Mei, ist das alles kompliziert …

Die Frage ist jetzt nur, da ich ihm ungern die Abmeldung

meines Astra überlassen möchte (wer weiß, wann er das dann
macht …)

Wenn er dir den Brief nicht mit geben möchte, schau dir mal den Kaufvertrag vom ADAC an. Da ist auf der letzten Seite eine „Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gem. § 27 III StVZO“. Die lässt du dir unterschreiben, schickst die an Versicherung und Zulassungsstelle und es kann dir egal sein, wann der Händler das Auto abmeldet.

Gruß Jack

Hallo,

Wenn er dir den Brief nicht mit geben möchte, schau dir mal
den Kaufvertrag vom ADAC an. Da ist auf der letzten Seite eine
„Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gem. § 27 III
StVZO“. Die lässt du dir unterschreiben, schickst die an
Versicherung und Zulassungsstelle und es kann dir egal sein,
wann der Händler das Auto abmeldet.

Das ist aber ne gute Idee.
Aber wenn der Händler, gesetzt den Fall, das Auto erst in ein paar Wochen geruht abzumelden, wer zahlt dann die Versicherung, doch ich?
Was nutzt mir dann die „Veräußerungsanzeige“?

Aber wenn der Händler, gesetzt den Fall, das Auto erst in ein
paar Wochen geruht abzumelden, wer zahlt dann die
Versicherung, doch ich?
Was nutzt mir dann die „Veräußerungsanzeige“?

Hallo Christina,
Du wirst ja vermutlich Dein neues Auto ebenfalls wieder bei der gleichen Gesellschaft - unter Fortführung des bisherigen Vertrags - versichern. Deshalb holst Du Dir für die Zulassung ja auch eine Doppelkarte bei Deinem Versicherungsvertreter.

Durch die Veräußerungsanzeige und den Abschluss der neuen (alten) Versicherung ist diese informiert, dass der alte Vertrag so nicht weiterläuft.
Die Versicherung schreibt dann i.d.R. den neuen Halter (Käufer) an, und bietet diesem einen Versicherungsvertrag an, mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug nicht mehr versichert ist.

Für Dich hat das, soweit ich informiert bin, eben nur die bereis geschilderte Konsequenz, dass evtl. während der gewährten „Ummeldefrist“ Dein Schadenfreiheits gefährdet sein könnte.
Nachdem Du ohnehin eine Versicherungsdoppelkarte brauchst und für das neue Fahrzeug einen Vertrag abschliessen musst, frägst Du Deinen Versicherungsvertreter einfach mal danach.

Gruß Uli

Aber wenn der Händler, gesetzt den Fall, das Auto erst in ein
paar Wochen geruht abzumelden, wer zahlt dann die
Versicherung, doch ich?
Was nutzt mir dann die „Veräußerungsanzeige“?

Hallo Christina,
Du wirst ja vermutlich Dein neues Auto ebenfalls wieder bei
der gleichen Gesellschaft - unter Fortführung des bisherigen
Vertrags - versichern. Deshalb holst Du Dir für die Zulassung
ja auch eine Doppelkarte bei Deinem Versicherungsvertreter.

Durch die Veräußerungsanzeige und den Abschluss der neuen
(alten) Versicherung ist diese informiert, dass der alte
Vertrag so nicht weiterläuft.
Die Versicherung schreibt dann i.d.R. den neuen Halter
(Käufer) an, und bietet diesem einen Versicherungsvertrag an,
mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug nicht mehr versichert ist.

Für Dich hat das, soweit ich informiert bin, eben nur die
bereis geschilderte Konsequenz, dass evtl. während der
gewährten „Ummeldefrist“ Dein Schadenfreiheits gefährdet sein
könnte.
Nachdem Du ohnehin eine Versicherungsdoppelkarte brauchst und
für das neue Fahrzeug einen Vertrag abschliessen musst, frägst
Du Deinen Versicherungsvertreter einfach mal danach.

Ich habe mal ein angemeldetes Auto verkauft, der Käufer hat es natürlich nicht ab- oder umgemeldet, einen Kaufvertrag hatte ich auch nicht schriftlich, die Adresse existierte nicht. War natürlich eine ganz dumme Sache und ich durfte die KFZ-Steuer noch für ein Jahr bezahlen.
Nachdem ich mit dem neuen Auto bei der gleichen Versicherung wie vorher war, machte diese jedoch keine Schwierigkeiten, glaubte meiner Schilderung und verlangte keine weitere Mark.
Wenn ich noch diese Veräußerungsanzeige gehabt hätte, wäre ich evtl. auch um die Steuer gekommen, wobei ich jetzt aber nicht weiss, wie es bei einer falschen Käuferadresse gehandhabt wird. Dieses Problem hast du aber nicht.
Auch diese „Ummeldefrist“, die Uli ansprach wäre zumindest bei meiner Versicherung nach Aussage des Vertreters nicht vorhanden, deshalb muss ja auch die Uhrzeit der Übergabe angegeben werden. Dazu befragst Du aber sicher nochmal deinen Vertreter.

Gruß Jack

Hallo,

mit der alten Kiste zum Händler, Schilder abmachen und Brief mitnehmen.

Mit dem neuen nach Hause, alten abmelden und Brief an den Händler schicken, aber per Einschreiben. Bei der Post verschwindet immer mehr…

gruß
dennis