Abnehmbare Anhängerkupplung

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zu abnehmbaren Anhängerkupplungen.

Mein Freund hat einen neuen Firmenwagen beim Händler abgeholt und wurde vom Händler darauf hingewiesen, er solle die Hängerkupplung nur dann montiert lassen, wenn er auch einen Hänger zieht, da es sonst im Falle eines Auffahrunfalles o.ä. zu Verminderung der Zahlung der Versicherung kommen kann. (Teilschuld?)

Stimmt das so, bzw. hat jemand mit diesem Thema bereits Erfahrung?

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Obelix

Hallo!

Ja, das kenn ich auch. Es gibt schon Gründe für ne abnehmbare Anhängerkupplung(AHK). Einer davon ist die Optik u ein anderer halt Minimierung des Schadens bei Unfällen. Es mag auch noch mehr geben, aber das weiss ich jetz nich. Und dass die Versicherung nicht den vollen Schaden bezahlt, wenn die abnehmbare AHK dran war, stimmt auch. Hatte es selber mal vor Jahren in der Bekanntschaft. Wieviel die Versicherung einbehalten hat, weiss ich nun nicht mehr, aber AHK u sämtliche damit verbundenen Schäden (Welle im Bodenblech um die Aufnahme der AHK herum…) hat sie definitiv nicht bezahlt, den Schaden an der Stoßstange schon.

Und soo schwer isses ja nich, die Kupplung aufzustecken. Also einfach ab lassen bis sie benötigt wird.

Gruss

Mutschy,
der am Trabi nen starren Hamsterhaken hat :o)

Hallo!

Mutschy,
der am Trabi nen starren Hamsterhaken hat :o)

Auch starre habe nur aus dem Grund, nicht abmachen zu müssen und wenns Bumst, dann richtig :smile:)

gruß
dennis

Hallo!

Hallo, Dennis!

Mutschy,
der am Trabi nen starren Hamsterhaken hat :o)

Auch starre habe nur aus dem Grund, nicht abmachen zu müssen
und wenns Bumst, dann richtig :smile:)

Genau. ausserdem mussten wir mal vor Jahren von meinem Trabi nen Golf II runterheben, der mir hinten drauf geraucht is. Der Golf war tot (Kühler undicht…), ich hab 50 DM für ne Stoßstange bekommen, die sowieso zuhause lag u der Abend war gerettet.

gruß
dennis

Gruss

Mutschy

Mein Freund hat einen neuen Firmenwagen beim Händler abgeholt
und wurde vom Händler darauf hingewiesen, er solle die
Hängerkupplung nur dann montiert lassen, wenn er auch einen
Hänger zieht, da es sonst im Falle eines Auffahrunfalles o.ä.
zu Verminderung der Zahlung der Versicherung kommen kann.
(Teilschuld?)

Dieses vermeintliche Schlupfloch wird gerne von den Versicherungen ausgenutzt.
In einem solchen Fall lohnt es sich aber deren Weigerung anzufechten. Da es sich auch im montierten, nicht ziehenden Zustand um eine zulässige Modifikation des Fahrzeugs handelt, ist der Halter nicht verpflichtet die AK abzunehmen, um den Schaden gering zu halten.