Re: Winterreifen - Rechtliche Seite
Och, menno, die Diskussion hatten wir doch erst vor ein paar Wochen.
Kann sie aber jetzt selber nicht wiederfinden.
Juristisch sieht das seit dem 01.05.2006 so aus, dass in die Straßenverkehrsordnung (§2 Abs. 3a) folgender Satz eingefügt wurde:
"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage".
Ein Verstoß kostet lt. Bussgeldkatalog 20 Euro, d.h. halb so viel wie telefonieren ohne Freisprechanlage während der Autofahrt. Ob das die SR-im-Winter-Fahrer jetzt abschreckt, wage ich fast zu bezweifeln.
Ich interpretiere das Gesetz aber so, dass man selbst im tiefsten Winter noch mit SR fahren darf, solange die Straßen trocken sind. Aber Vorsicht: Bei Temperaturen nur knapp über 0 Grad können auch auf trockener Straße SR wesentlich schlechtere Haftung haben, wie man es selbst noch im Spätsommer gewohnt ist (Bei uns war die heutige Tageshöchsttemp. bei ganz knapp unter 20 Grad).
D.h. wer nicht täglich auf das Auto angewiesen ist und bei Schnee eh nicht fährt, der kann sich je nach Wohngegend die Anschaffung vielleicht sparen.
Versicherer fordern übrigens schon seit Jahren im Schadenfall die geleistete Zahlung zurück, wenn man auf schnee- oder eisglatter Straße einen Unfall (mit-)verursacht hat.
In meinen Augen gibt es deswegen schon seit Jahren keinen Grund, keine Winterreifen zu besitzen. Selbst wenn man im Flachland in der Stadt wohnt. Zumindest, wenn man regelmäßig auf das Auto angewiesen ist.
Beste Grüße
Guido