Knöllchepause

Von: , Frage gestellt am Fr, 27. Okt 2000

Wenn man für's Falsch-Parken ein Knöllchen bekommt und nicht gleich verschwindet, ab wann darf man ein neues bekommen?

bye
Micha

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Knöllchepause

    Keines, Du darfst für das selbe vergehen nicht doppelt bestraft werden.

    Bsp: Ich war in der Berufsschule und parkte falsch. In der ersten Pause machte Ich den Zettel ab. Nach Schulschluß war wieder einer dran, mit anderer Unterschrift. Es kamen zwei Schreiben. Nach Rücksprache, daß der Wagen dort ununterbrochen gestanden hatte, mußte Ich nur eines bezahlen.

    dennis

    • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
      Re^2: Knöllchepause

      Keines, Du darfst für das selbe vergehen nicht doppelt
      bestraft werden.
      Leider schneinen das die Knöllchenvergeber noch nicht zu wissen.
      Vor meiner Tür steht ein Moped, seit 5 Tagen auf dem (ausreichend breiten!) Fußweg geparkt, mit 3 Knöllchen dran. -|
      bye
      Micha

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