Führerschein

Von: , Frage gestellt am Fr, 10. Nov 2000

Ich habe vor das eine Jahr Zivildienst beim Rettungsdienst abzuleisten; hab mich auch schon beworben. Auch die Bestätigung das ich angenommen werde liegt schon vor, allerdings steht darin als Voraussetzung müsse man einen Führerschein Klasse 3 bzw. B und C1 besitzen. Klasse B ist kein Problem aber C1; muss ich den extra dafür nachholen?
Wer kann mir, am besten aus eigenen Erfahrungen, weiterhelfen?

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 16 Minuten hilfreich
    Re: Führerschein

    Mor-Gähn!
    Ich weiß ja nicht so genau, auf was für eine Wache Du sollst, und was für eine Funktion Du bekleiden sollst, aber im Normalfall wirst Du wohl -in Ermangelung ausreichender Ausbildungszeit- auf einem Krankenwagen sitzen. Das sind normalerweise Kfz <2,8t zGG. Soweit ich weiß, reicht dafür der normale PKW-Führerschein aus. Ich muß gestehen, ich blicke durch die neuen FS-Klassen aber nicht so hundertprozentig durch. Ich weiß nur, daß ich nachdem ich meinen alten FS umgetauscht hatte, auf einmal bis 12t zGG fahren darf.
    Was Deine weitere Verwendung im RD angeht, so ist allgemein der Trend, auch Rettungswagen auf Basis eines Fahrzeuges aufzubauen, die ein zGG bis 3,5t haben (MB Sprinter). Deshalb gab es auf unserer Wache eigentlich führerscheinmäßig noch keine Probleme.
    Jedenfalls viel Spaß bei Zivildienst, gerade auf einer Rettungswache ist das im Vergleich zum Bund ne spaßige Sache, aber versprich Dir andererseits nicht zu viel davon, die ganze Muckelei kann fies in Arbeit ausarten und spätestens wenn Dir der erste Patient mal die ganze Karre von oben bis unten vollgereihert hat, wirst Du Deine pazifistische Grundeinstellung bestimmt noch mal überdenken ;-)

    • Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
      Re^2: Führerschein

      Ich weiß nur, daß ich nachdem ich meinen alten FS umgetauscht hatte, auf einmal bis 12t zGG fahren darf.
      Hi,
      das durftest Du auch vorher mit dem alten Dreier.Zum Beispiel:
      LKW 7,5t + Tandemachsanhänger (10,5t)=18t. Oder:
      SZGM + Auflieger =18t.

      Obwohl ich das für gewagt halte,einen 18 jährigen damit auf die Umwelt loszulassen.
      Gruss Sebastian

  2. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Führerschein

    Hallo B.,

    also ich kann dir nur mal berichten, wie das bei uns läuft.
    Wir - RD in Niedersachsen - haben RTW, deren zGG 4,5 to beträgt.
    Und es kam, wie es kommen mußte: die ersten ZDL´er, die nur noch
    bis 3,5 to fahren dürfen.
    Da wir mittlerweile auch viele KTW abgestoßen haben und dafür
    MZF (RTW im Tagdienst) in Dienst gestellt haben, ist das Problem
    eskaliert.
    Nun gab es das Problem, daß die neuen ZDL´er kaum noch Autos
    haben, die sie führen dürfen. Problemlösung: Unser RD (DRK)
    zahlt den neuen ZDL´ern den Führerschein für die Klasse 3,5 -
    7,49 to (weiß doch der Henker, wie der jetzt heißt, C1 oder D
    oder XY oder was). Die Kosten incl. der PFLICHTfahrstunden trägt
    unser Chef, Bedingung ist aber, daß der Schein VOR Antritt des
    Zivildienstes gemacht wird. Braucht jemand mehr als die
    vorgeschriebenen (10?) Fahrstunden muss er diese Mehrkosten
    tragen.
    Da so die Chance besteht den Lappen billig zu bekommen, ist der
    ZD bei uns auch noch wieder attraktiver.
    Falls du mehr wissen willst: mail mich an.

    Gruß, Claus [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Ab 3,5t zGG brauchst Du C1

    Wie Claus schon sagte: Ab 3,5t zGG braucht man den FS C1. Für Krankenkraftwagen muß man zudem 19 Jahre alt sein. Sonst nix.

    Dennis

    An Claus: Sind die Dinger so schwer ??

    KTW= Krankentransportwagen ??

    MZF=Mehrzweckfahrzeug ??

    • Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
      Re: Ab 3,5t zGG brauchst Du C1

      Wie Claus schon sagte: Ab 3,5t zGG braucht man den FS C1. Für
      Krankenkraftwagen muß man zudem 19 Jahre alt sein. Sonst nix.
      Stimmt nicht mehr ganz mit den 19 Jahren, da mittlerweile für den ÖFFENTLICHEN Rettungsdienst kein P-Schein mehr erforderlich ist. Private oder HiOrg´s ohne öffentlichen Auftrag brauchen ihn weiterhin. An Claus: Sind die Dinger so schwer ??
      Unsere RTW (Rettungswagen) und MZF (Mehrzweckfahrzeuge) sind Kofferaufbauten auf Mercedes Sprinter 412: zGG 4,5 to.
      Unterscheiden kann man die 312 und 412 (312 = 3,5 to zGG) daran, daß die 412 hinten Zwillingsbereifung haben (312 einfach). KTW= Krankentransportwagen ??
      100 Punkte ;-)
      Diese sind bei uns auf Basis VW T4 lang mit Hochdach, also unter 3,5 to (2,7 oder so). Aber die werden kaum noch beschafft, da man (um flexibler zu sein) auch im Krankentransport bei uns vermehrt RTW, die dann MZF heißen (weil Krankentransport UND Notfälle), einsetzt. Und die eben deutlich über 3,5 to wiegen. MZF=Mehrzweckfahrzeug ??
      Wow, ich bin begeistert.... ;-)


      Gruß, Claus

      P.S.
      NEF = Notarzteinsatzfahrzeug
      NAW = Notarztwagen

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