Ich habe vor das eine Jahr Zivildienst beim Rettungsdienst abzuleisten; hab mich auch schon beworben. Auch die Bestätigung das ich angenommen werde liegt schon vor, allerdings steht darin als Voraussetzung müsse man einen Führerschein Klasse 3 bzw. B und C1 besitzen. Klasse B ist kein Problem aber C1; muss ich den extra dafür nachholen?
Wer kann mir, am besten aus eigenen Erfahrungen, weiterhelfen?
Mor-Gähn!
Ich weiß ja nicht so genau, auf was für eine Wache Du sollst, und was für eine Funktion Du bekleiden sollst, aber im Normalfall wirst Du wohl -in Ermangelung ausreichender Ausbildungszeit- auf einem Krankenwagen sitzen. Das sind normalerweise Kfz
Hallo B.,
also ich kann dir nur mal berichten, wie das bei uns läuft.
Wir - RD in Niedersachsen - haben RTW, deren zGG 4,5 to beträgt.
Und es kam, wie es kommen mußte: die ersten ZDL´er, die nur noch
bis 3,5 to fahren dürfen.
Da wir mittlerweile auch viele KTW abgestoßen haben und dafür
MZF (RTW im Tagdienst) in Dienst gestellt haben, ist das Problem
eskaliert.
Nun gab es das Problem, daß die neuen ZDL´er kaum noch Autos
haben, die sie führen dürfen. Problemlösung: Unser RD (DRK)
zahlt den neuen ZDL´ern den Führerschein für die Klasse 3,5 -
7,49 to (weiß doch der Henker, wie der jetzt heißt, C1 oder D
oder XY oder was). Die Kosten incl. der PFLICHTfahrstunden trägt
unser Chef, Bedingung ist aber, daß der Schein VOR Antritt des
Zivildienstes gemacht wird. Braucht jemand mehr als die
vorgeschriebenen (10?) Fahrstunden muss er diese Mehrkosten
tragen.
Da so die Chance besteht den Lappen billig zu bekommen, ist der
ZD bei uns auch noch wieder attraktiver.
Falls du mehr wissen willst: mail mich an.
Gruß, Claus
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Ab 3,5t zGG brauchst Du C1
Wie Claus schon sagte: Ab 3,5t zGG braucht man den FS C1. Für Krankenkraftwagen muß man zudem 19 Jahre alt sein. Sonst nix.
Dennis
An Claus: Sind die Dinger so schwer ??
KTW= Krankentransportwagen ??
MZF=Mehrzweckfahrzeug ??
Wie Claus schon sagte: Ab 3,5t zGG braucht man den FS C1. Für
Krankenkraftwagen muß man zudem 19 Jahre alt sein. Sonst nix.
Stimmt nicht mehr ganz mit den 19 Jahren, da mittlerweile für den ÖFFENTLICHEN Rettungsdienst kein P-Schein mehr erforderlich ist. Private oder HiOrg´s ohne öffentlichen Auftrag brauchen ihn weiterhin.
An Claus: Sind die Dinger so schwer ??
Unsere RTW (Rettungswagen) und MZF (Mehrzweckfahrzeuge) sind Kofferaufbauten auf Mercedes Sprinter 412: zGG 4,5 to.
Unterscheiden kann man die 312 und 412 (312 = 3,5 to zGG) daran, daß die 412 hinten Zwillingsbereifung haben (312 einfach).
KTW= Krankentransportwagen ??
100 Punkte 
Diese sind bei uns auf Basis VW T4 lang mit Hochdach, also unter 3,5 to (2,7 oder so). Aber die werden kaum noch beschafft, da man (um flexibler zu sein) auch im Krankentransport bei uns vermehrt RTW, die dann MZF heißen (weil Krankentransport UND Notfälle), einsetzt. Und die eben deutlich über 3,5 to wiegen.
MZF=Mehrzweckfahrzeug ??
Wow, ich bin begeistert… 
Gruß, Claus
P.S.
NEF = Notarzteinsatzfahrzeug
NAW = Notarztwagen
Ich weiß nur, daß ich nachdem ich meinen alten FS
umgetauscht hatte, auf einmal bis 12t zGG fahren darf.
Hi,
das durftest Du auch vorher mit dem alten Dreier.Zum Beispiel:
LKW 7,5t + Tandemachsanhänger (10,5t)=18t. Oder:
SZGM + Auflieger =18t.
Obwohl ich das für gewagt halte,einen 18 jährigen damit auf die Umwelt loszulassen.
Gruss Sebastian