Autoverkauf, wie geht es richtig?

Von: , Frage gestellt am Sa, 7. Jun 2008

Hallo!

Ich bin gerade dabei, mein erstes Auto zu verkaufen. Habe auch schon einen Interessenten. Wie geht das
nun weiter? Beim Lesen hier in den Foren habe ich ja schon gelernt, dass man das Auto immer vorher
abmelden muss. Ok, also wenn der jetzt morgen zusagt, machen wir dann den Vertrag oder? Soll ich eine
Anzahlung verlangen, wenn ja, wieviel? Und dann? Er bekommt dann (nach Abmeldung) das Auto, ich das
Geld. Welche Papiere bekommt er? Nur den Fahrzeugbrief? Was passiert mit dem Fahrzeugschein? Muss
man sonst noch was wissen?

Vielen Dank schon mal!

Gruß
Jens

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Autoverkauf, wie geht es richtig?

    Hallo,

    der Regelfall ist.

    Kaufvertrag aus dem Internet laden, ausfüllen und beide unterschreiben.

    Dann wandern gegen Geld, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief Fahrzeugschlüssel und Fahrzeug zum Käufer. In dem Vertrag steht dann auch bis wann das Fahrzeug umgemeldet werden muss.

    Vom Prinzip war es das, aber

    das hier angesprochene Vorgehen, das Auto nur abgemeldet zu übergeben ist imho Quatsch.

    Wie soll ich einem Verkäufer vertrauen dem ich für viel Geld ein Auto abkaufe, wenn der mir nicht vertraut das ich auch das Auto ummelde. Bei so einem misstrauischen Verkäufer würde ich nie etwas kaufen.

    Also, wird der Zulassungsstelle der neue Besitzer gemeldet, und damit ist der Verkäufer abgesichert falls etwas sein sollte.

    Das mit dem abmelden, bzw. ummelden vom Fahrzeug wäre nur praktikabel wenn es innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks wäre.

    Gruß

    hartmut

    • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Autoverkauf, wie geht es richtig?

      Hallo, das hier angesprochene Vorgehen, das Auto nur abgemeldet zu
      übergeben ist imho Quatsch.
      Ja? Frage doch mal bei Deiner Zulassungsstelle nach, wie oft es vorkommt, dass ein Fzg. zugelassen verkauft wird und es später Ärger gibt. Die Antwort dürfte "täglich" lauten.

      Natürlich, meist geht es gut. Aber wenn nicht, dann darf man als ehemaliger Besitzer schnell mal einige Euros Steuern und Versicherung zahlen für ein Auto, was man nicht mehr hat. Und willst Du dann für ein paar Hundert Euro einen Rechtsstreit anfangen?
      Also, wie schon richtig geschrieben: Immer vorher abmelden. Oder man trifft sich mit dem Käufer auf der Zulassungsstelle.

      Beste Grüße
      Guido

      • Antwort von nach 19 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Autoverkauf, wie geht es richtig?

        Ja? Frage doch mal bei Deiner Zulassungsstelle nach, wie oft
        es vorkommt, dass ein Fzg. zugelassen verkauft wird und es
        später Ärger gibt. Die Antwort dürfte "täglich" lauten.
        Hallo,

        und dazu dient die Meldung über den Verkauf des Fahrzeug an die Zulassungsstelle.

        Auch dein Vorschlag sich auf der Zulassungsstelle treffen ist nicht unbedingt praktikabel. Geht wenn es innerhalb des Zulassungsbezirks umgemeldet wird. Sollte aber der Käufer etliche Kilometer vom Wohnort des Käufers das Fahrzeug ummelden, dann glaube ich nicht das der Verkäufer Lust hat einige hundert Kilometer bis zur Zulassungsstelle und zurück zu fahren. Mal abgesehen davon das der Verkäufer schlecht mit 2 Autos dahin fahren kann, damit er auch wieder zurück kommt.

        Inzwischen ist es mehr die Regel als die Ausnahme das Fahrzeuge über Internet verkauft werden.

        Man kann auch überall Gespenster sehen.

        Gruß

        hartmut

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Autoverkauf, wie geht es richtig?

          Moin,
          Man kann auch überall Gespenster sehen.

          Ich sehe keine Gespenster, habe aber schon einige Autos verkauft. Und von 50 verkauften Autos gab es bei 5 mächtig Ärger. Und den Ärger kann man sich sparen. Nicht selten wird der Wagen am nächsten Tag gleich weiterverkauft (natürlich immernoch zugelassen auf den Verkäufer) und man kann erstmal nachforschen wo das Auto überhaupt ist. Das kann sich hinziehen. Währenddessen bekommt man aber regelmässig Besuch von den Grünen (Blauen) die den Wagen zwangsstillegen wollen weil ja die Versicherung gekündigt wurde. Denen erzählt man dann immer die Gleiche Geschichte, legt denen die Papiere vor und sie ziehen unverrichteter Dinge wieder davon.
          Bei meinem Bruder zog es sich fast ein Jahr so hin (der Wagen war zwischenzeitlich fünf mal weiterverkauft wiorden und immernoch auf meinen Bruder zugelassen). Und so bekommt man munter Strafzettel aus der gesamten Republik und hat verdammt viel Papierkram.
          Sicher, meist geht es gut. Aber wenns mal schiefgeht hat man verdammt viel Ärger.

          Gruss Jakob

  2. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Autoverkauf, wie geht es richtig?

    Hallo, Beim Lesen hier in den Foren habe ich ja schon
    gelernt, dass man das Auto immer vorher
    abmelden muss.
    Ja! Oder man trifft sich mit dem Käufer am Montag auf der Zulassungsstelle. Welche Papiere bekommt er? Nur den Fahrzeugbrief? Was
    passiert mit dem Fahrzeugschein?
    Der Schein wird beim Abmelden entwertet und Dir ausgehändigt. Den braucht der Käufer zum zulassen. Auch bekommt er AU/HU-Bescheinigungen.


    Viel Erfolg beim Verkauf
    Guido

  3. Antwort von nach 21 Stunden 2 hilfreich
    Re: Autoverkauf, wie geht es richtig?

    Moin!

    Da ich meine Fahrzeuge öfter mal wechsle, habe ich die Prozedur schon einige Male hinter mir.
    An vernünftige menschen übergebe ich auch mal ein zugelassenes Fahrzeug, einmal ging es schief und es kostete einige hundert Euro an Steuern. Die kann man zwar theoretisch vom Käfer zurückfordern, praktisch lohnt sich das jedoch nicht und man hat zusätzlichen Ärger. Weshalb also sollte man sich das antun?

    Fazit: man übergibt dem Käufer NIEMALS ein angemeldetes Fahrzeug!
    Darüber würde ich gar nicht erst diskutieren.
    Alles andere, was man einem "Newbie", der Du ja schreibst zu sein, zu diesem Thema empfiehlt, ist gefährlicher Unsinn! Vergiß das also und lasse Dir hier keinen Mist erzählen!

    Vorgehensweise:
    - TÜV und AU sollten noch 2-3 Monate gültig sein, sonst hat der Käufer evtl. Probleme bei der Wiederzulassung. Wenn es sich um ein vernünftiges Auto handelt, welches locker über den TÜV kommt und weniger als 1 Jahr rest-TÜV hat, würde ich ihn erneuern. Bringt üblicherweise auch einen besseren Preis beim Verkauf.
    Egal was man hier macht, die Bescheinigungen von TÜV und AU sollten unbedingt vorliegen, sonst gibt´s für den Käufer evtl. Probleme bei der Wiederzulassung.

    - Mit Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein (heute heissen sie bei den neuen EU-Papieren Zulassungsbescheinigung I und II) und den Kennzeichen zur örtlichen Zulassungsstelle gehen und das Fahrzeug vorübergehend(!) stillegen. Der Fahrzeugschein wird dann von der Behörde einbehalten, man erhält eine Abmeldebescheinigung und den Fahrzeugbrief zurück.

    - die Papiere und die Schlüssel zum Fahrzeug werden grundsätzlich erst nach Bezahlung des vollständigen(!!!!!) Kaufpreises übergeben!!!

    - dem Verkäufer ist auszuhändigen: Fahrzeugbrief, AU-Bescheinigung, HU-Bescheinigung, Abmeldebescheinigung, Schlüssel, Fahrzeug, evtl. Zubehör wie vereinbart.

    - ich empfehle dringend, einen Kaufvertrag abzuschliessen, welcher Garantie und Gewährleistung für den Verkäufer ausschließt!!! "Gekauft wie besehen, jedwede Garantie und Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen" könnte eine Klausel hierfür lauten.
    Zudem würde ich in den KV aufnehmen, dass das Fahrzeug abgemeldet übergeben wird. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Die Kennzeichen würde ich zudem behalten.
    Im KV hält man ferner den genauen Zeitpunkt der Übergabe, evtl. Mängel am Fahrzeug und das vereinbarte Zubehör fest, das mit verkauft wird.
    Vorlagen findet man z.B. beim ADAC.

    - man lässt sich als privater Gebrauchtwagenverkäufer nicht auf Ratenzahlungen oder sonstige windige Deals ein. Bei Fahrzeugen über 5.000 Eur oder mir nicht ganz koscher erscheinenden Käufern vereinbare ich zudem die Übergabe von Kaufpreis und Papieren zu Geschäftszeiten bei einer Filiale meiner Bank. Dort zahle ich das Geld direkt auf mein Konto ein und vermeide, auf Falschgeld hereinzufallen. Die Papiere gebe ich erst dann aus der Hand, wenn ich den Einzahlungsbeleg mit Stempel der Bank in den Händen halte.
    Überweist der Käufer das Geld vor Abholung, muss mindestens ein voller Arbeitstag zwischen Gutschrift auf meinem Konto(!!!) und Abholung des Fahrzeuges vergangen sein und am Tag der Abholung das Geld nicht zurück gebucht worden sein.

    - zur Anzahlung: er kann sie natürlich nach Begutachtung des Fahrzeuges leisten, um sich den Wagen zu "sichern", also zu verhindern, dass Du ihn noch an jemand anderen verkaufst.
    Man schreibt dann sofort einen Kaufvertrag (wie oben!) und nimmt darin auf, dass der Kaufpreis X ist, die Anzahlung y geleistet wurde und die Restsumme Z am Tag der Abholung bezahlt wird.
    Auf Nachverhandlungen lässt man sich generell nicht ein.


    Du glaubst nicht, was für Wilde sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt tummeln. Je älter und hochklassiger ein Auto ist, desto schlimmer wird es.

    Daher: keine Spielchen, folge meiner Anleitung und Du hast eine hohe Chance, dass die Sache vernünftig abläuft.

    Gruß,
    M. (IANAL, kein Anwalt)

    • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
      Re^2: Autoverkauf, wie geht es richtig?

      Hallo,

      irgendwie finde ich deinen Beitrag schon amüsant. einmal ging es schief und es kostete einige hundert Euro an Steuern. Die kann man zwar theoretisch vom Käfer zurückfordern, praktisch lohnt sich das jedoch nicht und man hat zusätzlichen Ärger.
      Selber schuld, dafür gibt es Formulare die von Käufer und Verkäufer unterschrieben werden, mal ein Beispiel
      http://www.bochum.de/C12571A3001D56CE/vwContentByKey... Vergiß das also und lasse Dir hier keinen Mist erzählen!
      Die Frage ist, wer erzählt hier Mist?

      Beim Zulassen ist es völlig unbedeutend wie lange der TÜV und ASU noch gültig ist, solange er noch nicht abgelaufen ist. Wie kommst Du darauf das es da Probleme gibt? -Mit Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein (heute heissen sie bei den neuen EU-Papieren Zulassungsbescheinigung I und II) und den Kennzeichen zur örtlichen Zulassungsstelle gehen und das Fahrzeug vorübergehend(!) stillegen.
      Und nicht vergessen, abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht auf der Straße stehen. Was machst Du wenn Du kein Gelände zum abstellen hast? - die Papiere und die Schlüssel zum Fahrzeug werden grundsätzlich erst nach Bezahlung des vollständigen(!!!!!) Kaufpreises übergeben!!!
      normalerweise sollte es so gemacht werden, stand das zur Debatte? Nur wenn der Käufer so misstrauisch ist wie der Verkäufer, woher soll er denn wissen das er das Fahrzeug auch bekommt? ich empfehle dringend, einen Kaufvertrag abzuschliessen, welcher Garantie und Gewährleistung für den Verkäufer ausschließt!!! "Gekauft wie besehen, jedwede Garantie und Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen" könnte eine Klausel hierfür lauten.
      Ist doch der Regelfall und steht in den fertigen Verträgen drin, wobei hier eine Falle für den Verkäufer ist, denn er könnte Mängel verschwiegen haben. Deshalb gehören Mängel die vorhanden sind auch in den Vertrag. Sollte jemand der schon einige Fahrzeuge verkauft hat wissen. Die Kennzeichen würde ich zudem behalten.
      Und aus welchem Grund?
      Wenn das Fahrzeug innerhalb des Zulassungsbezirks wieder zugelassen wird, bleibt die Nummer auf den Kennzeichen.

      Also, soll der Verkäufer die Kennzeichen übers Bett hängen? - zur Anzahlung: er kann sie natürlich nach Begutachtung des Fahrzeuges leisten, um sich den Wagen zu "sichern", also zu verhindern, dass Du ihn noch an jemand anderen verkaufst.
      Wie soll er das verhindern? Nachher ist die Anzahlung weg. Du weißt doch, deine Worte Du glaubst nicht, was für Wilde sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt tummeln.
      Gilt für Käufer und Verkäufer, bei Verkäufer noch mehr. Daher: keine Spielchen, folge meiner Anleitung und Du hast eine hohe Chance, dass die Sache vernünftig abläuft.
      Also, mir würdest Du kein Auto verkaufen, denn da hätte ich bei dem geballten Misstrauen Angst.

      Gruß

      hartmut

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Autoverkauf, wie geht es richtig?

        Moin! irgendwie finde ich deinen Beitrag schon amüsant.
        Das dachte ich mir fast.
        Wer keine Ahnung hat, flüchtet sich eben in Arroganz... einmal ging es schief und es kostete einige hundert Euro an Steuern. ::Die kann man zwar theoretisch vom Käfer zurückfordern, praktisch ::lohnt sich das jedoch nicht und man hat zusätzlichen Ärger.
        Selber schuld, dafür gibt es Formulare die von Käufer und
        Verkäufer unterschrieben werden, mal ein Beispiel
        http://www.bochum.de/C12571A3001D56CE/vwContentByKey...
        ...und dieses Formular läuft los, besorgt Dir den Titel und holt Dir Dein Geld zurück...? Vergiß das also und lasse Dir hier keinen Mist erzählen!
        Die Frage ist, wer erzählt hier Mist?
        Das ist ziemlich klar... Beim Zulassen ist es völlig unbedeutend wie lange der TÜV und
        ASU noch gültig ist, solange er noch nicht abgelaufen ist. Wie
        kommst Du darauf das es da Probleme gibt?
        Wenn es weniger als ein voller Monat ist, wird es m.W. manchmal nicht akzeptiert.
        Zudem sollte der Käufer sinnvollerweise noch ein paar Tage Luft für die Zulassung haben. -Mit Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein (heute heissen sie bei den neuen ::EU-Papieren Zulassungsbescheinigung I und II) und den Kennzeichen zur ::örtlichen Zulassungsstelle gehen und das Fahrzeug vorübergehend(!) ::stillegen.
        Und nicht vergessen, abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht auf
        der Straße stehen. Was machst Du wenn Du kein Gelände zum
        abstellen hast?
        Bis 24 Uhr am Abmeldetag ist das Fahrzeug m.W. noch versichert und darf mit den alten Kennzeichen auf der Straße abgestellt werden.
        Ansonsten passiert normalerweise auch nichts, wenn der Wagen noch einen Tag auf der Straße steht.
        Man meldet eben kurz vor Abholung durch den Käufer ab.

        Absolut kein Problem und schon gar kein Argument, ein gebrauchtes Auto angemeldet an den Käufer zu geben. - die Papiere und die Schlüssel zum Fahrzeug werden grundsätzlich ::erst nach Bezahlung des vollständigen(!!!!!) Kaufpreises übergeben!!!
        normalerweise sollte es so gemacht werden, stand das zur
        Debatte? Nur wenn der Käufer so misstrauisch ist wie der
        Verkäufer, woher soll er denn wissen das er das Fahrzeug auch
        bekommt?
        Das ergibt sich aus den üblichen Gepflogenheiten und dem Kaufvertrag.
        Außerdem:
        Wen interessiert das?
        M.W. hat hier ein Verkäufer gefragt, nicht ein Käufer.
        Wir müssen hier kein Drehbuch konstruieren.
        Ich versuche lediglich, eine vernünftige Antwort auf die gestellten Fragen zu geben. ich empfehle dringend, einen Kaufvertrag abzuschliessen, welcher ::Garantie und Gewährleistung für den Verkäufer ausschließt!!! "Gekauft ::wie besehen, jedwede Garantie und Gewährleistung des Verkäufers ::ausgeschlossen" könnte eine Klausel hierfür lauten.
        Ist doch der Regelfall und steht in den fertigen Verträgen
        drin, wobei hier eine Falle für den Verkäufer ist, denn er
        könnte Mängel verschwiegen haben. Deshalb gehören Mängel die
        vorhanden sind auch in den Vertrag. Sollte jemand der schon
        einige Fahrzeuge verkauft hat wissen.
        Hättest Du meinen Text zuende gelesen, wäre Dir der entsprechende Part möglicherweise aufgefallen.

        Ferner bringt Deine Klugscheisserei hier nichts, denn der TE fragte ja auch nach Punkten, die er zusätzlich noch zu beachten hätte. Daher schrieb ich das und ein Kommentar dazu war eigentlich nicht nötig. Die Kennzeichen würde ich zudem behalten.
        Und aus welchem Grund?
        Bei mir persönlich: um sie in der Garage aufzuhängen.
        Für den TE: so kann ganz sicher niemand mehr damit fahren und er ist den Wagen sowie alle Probleme damit los. Wenn das Fahrzeug innerhalb des Zulassungsbezirks wieder
        zugelassen wird, bleibt die Nummer auf den Kennzeichen.
        Der Käufer kann ja neue Schilder kaufen. Also, soll der Verkäufer die Kennzeichen übers Bett hängen?
        Wohin auch immer. - zur Anzahlung: er kann sie natürlich nach Begutachtung des ::Fahrzeuges leisten, um sich den Wagen zu "sichern", also zu ::verhindern, dass Du ihn noch an jemand anderen verkaufst.
        Wie soll er das verhindern? Nachher ist die Anzahlung weg. Du
        weißt doch, deine Worte
        Was soll die dumme Frage? Du glaubst nicht, was für Wilde sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt tummeln.
        Gilt für Käufer und Verkäufer, bei Verkäufer noch mehr.
        Wenn er dieses "Vorkaufsrecht" erwerben möchte, kostet das eben etwas. Es zwingt ihn ja keiner dazu.
        Ferner schreibt man das ja in den KV, es besteht also eine theoretische Möglichkeit, die Summe zurückzufordern. Bei einer entsprechend hohen Anzahlung kann sich das ja auch lohnen. Daher: keine Spielchen, folge meiner Anleitung und Du hast eine hohe Chance, dass die Sache vernünftig abläuft.
        Also, mir würdest Du kein Auto verkaufen, denn da hätte ich
        bei dem geballten Misstrauen Angst.
        Bislang war das kein Problem und jeder Käufer machte mit.
        Das vorgeschlagene Vorgehen ist vollkommen normal.

        Ich habe es wegen des Anfängerstatus des TE sehr detailliert erklärt.
        Bottom-line: Autos werden nur abgemeldet übergeben.

        Wenn Du deshalb meine Autos nicht möchtest, nun gut...

        M.

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Autoverkauf, wie geht es richtig?

          Das dachte ich mir fast.
          Wer keine Ahnung hat, flüchtet sich eben in Arroganz...

          Hallo,
          Wieso Arroganz, wenn tatsächlich ein Lächeln entstanden ist.
          Und wer von uns zwei von Verkehr und Verkehrsrecht keine Ahnung hat, lasse ich mal dahingestellt. ...und dieses Formular läuft los, besorgt Dir den Titel und
          holt Dir Dein Geld zurück...?
          Wie kommst Du da auf einen Titel? Wäre nur der Fall wenn Du weiterhin für den neuen Kfz.Halter die Steuern begleichen würdest, und die Du dann über den Gerichtsvollzieher zurück haben willst.
          Dieses Formular teilt der Zulassungsstelle mit, an wen sie sich ab sofort wenden darf sollte etwas mit dem Fahrzeug sein. Das Finanzamt weiß dann wer verantwortlich für die Kfz- Steuer ist.
          Und was besonders wichtig ist, die Versicherung.
          Wenn es weniger als ein voller Monat ist, wird es m.W.
          manchmal nicht akzeptiert.
          Zudem sollte der Käufer sinnvollerweise noch ein paar Tage
          Luft für die Zulassung haben.
          Das m.W. ist nicht genug, was zählt ist was die Zulassungsstelle verlangt. Und die verlangt nur das die Frist bis zur nächsten Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) noch gültig ist. Bis 24 Uhr am Abmeldetag ist das Fahrzeug m.W. noch versichert
          und darf mit den alten Kennzeichen auf der Straße abgestellt
          werden.
          Das ist richtig, sogar wenn der neue Besitzer damit einen Unfall baut, trotz Abmeldung. Der dürfte sogar noch an dem Tag fahren. Ansonsten passiert normalerweise auch nichts, wenn der Wagen
          noch einen Tag auf der Straße steht.
          Ab Mitternacht beginnt die Sondernutzung, kommt hier das Prinzip Hoffnung, es wird schon nichts passieren? Man meldet eben kurz vor Abholung durch den Käufer ab.

          Absolut kein Problem und schon gar kein Argument, ein
          gebrauchtes Auto angemeldet an den Käufer zu geben.
          Ups, als Käufer hätte ich schon ein Problem wenn mein Eigentum plötzlich am Kran hängt. In manchen Gegenden geht das ganz schnell.

          Wobei ich da erst einmal lächeln würde, kommen doch die Kosten, Bußgeld für Sondernutzung, Abschleppkosten, und Verwahrkosten erst einmal auf den alten Halter zu. Denn der hat das Fahrzeug als verantwortlicher Fahrzeugführer abgestellt. - die Papiere und die Schlüssel zum Fahrzeug werden grundsätzlich ::erst nach Bezahlung des vollständigen(!!!!!) Kaufpreises übergeben!!!
          Wie denn da sicher sein das der Käufer noch kommt und das Fahrzeug noch will. Schließlich wird der Kaufvertrag logischerweise erst abgeschlossen wenn das Fahrzeug abgemeldet wird. Oder jetzt nicht mehr. Sobald Geld geflossen ist gehört das Fahrzeug dem Käufer.

          Mir ist es schon passiert das der Käufer plötzlich doch nicht wollte. Das ergibt sich aus den üblichen Gepflogenheiten und dem
          Kaufvertrag.
          Außerdem:
          Wen interessiert das?
          M.W. hat hier ein Verkäufer gefragt, nicht ein Käufer.
          Wir müssen hier kein Drehbuch konstruieren.
          Ich versuche lediglich, eine vernünftige Antwort auf die
          gestellten Fragen zu geben.

          Ferner bringt Deine Klugscheisserei hier nichts, denn der TE
          fragte ja auch nach Punkten, die er zusätzlich noch zu
          beachten hätte. Daher schrieb ich das und ein Kommentar dazu
          war eigentlich nicht nötig.
          Wird da jetzt jemand arrogant?

          Und immerhin habe ich doch etliche Punkte gebracht die Du nicht gebracht hast, aus welchem Grund auch immer.

          Bei mir persönlich: um sie in der Garage aufzuhängen.
          Für den TE: so kann ganz sicher niemand mehr damit fahren und
          er ist den Wagen sowie alle Probleme damit los.
          Naja, manche sammeln Briefmarken, andere Kennzeichen, jedem sein Hobby.

          Nur solltest Du schon entscheiden, entweder parkst Du das Fahrzeug mit Kennzeichen oder ohne. Nach dem Verkauf darfst Du sie ohne Zustimmung des Besitzers nicht wegmachen, und ohne Kennzeichen darf es da nicht stehen. Der Käufer kann ja neue Schilder kaufen.
          Also mir als Käufer wäre das ja suspekt wenn ich wüsste, da gibt es nochmal so ein Satz Kennzeichen, wer weiß an welchem Auto die mal angeschraubt werden. - zur Anzahlung: er kann sie natürlich nach Begutachtung des ::Fahrzeuges leisten, um sich den Wagen zu "sichern", also zu ::verhindern, dass Du ihn noch an jemand anderen verkaufst.
          Wie soll er das verhindern? Nachher ist die Anzahlung weg. Du
          weißt doch, deine Worte
          Was soll die dumme Frage?
          Würdest Du bei deinem Misstrauen jemanden eine Anzahlung machen? Du glaubst nicht, was für Wilde sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt tummeln.
          Gilt für Käufer und Verkäufer, bei Verkäufer noch mehr.
          Wenn er dieses "Vorkaufsrecht" erwerben möchte, kostet das
          eben etwas. Es zwingt ihn ja keiner dazu.
          Was, eine Anzahlung kostet jetzt nochmal extra, ist doch nicht dein ernst, oder? Ferner schreibt man das ja in den KV, es besteht also eine
          theoretische Möglichkeit, die Summe zurückzufordern. Bei einer
          entsprechend hohen Anzahlung kann sich das ja auch lohnen.
          Soll denn derjenige der die Anzahlung gemacht hat, sich einen Titel besorgen?
          Oder räumst Du ein, die Verkäufer sind keine Engel, und wollen den Käufer übers Ohr hauen. Bislang war das kein Problem und jeder Käufer machte mit.
          Das vorgeschlagene Vorgehen ist vollkommen normal.
          Bei dir vielleicht, jedenfalls ich habe schon etliche Fahrzeuge gekauft und verkauft, als Käufer habe ich mir den Verkäufer angeschaut, und als Verkäufer den Käufer. Wenn ich bei einem Bauchschmerzen hatte, dann wurde weder verkauft noch gekauft. Denn der Ärger der dort kommen kann, ist größer als der, welcher durch ein zugelassenes Fahrzeug entsteht, bei der die Zulassungsstelle informiert ist. Ich habe es wegen des Anfängerstatus des TE sehr detailliert
          erklärt.
          Dazu gehört dann aber auch die Folgen einer Handlung zu erwähnen. Wenn Du deshalb meine Autos nicht möchtest, nun gut...
          An welchen Kriterien ich es festmache ob ich ein Geschäft abschließe oder nicht habe ich oben geschrieben.

          Gruß

          hartmut



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