Re^4: Autoverkauf, wie geht es richtig?
Das dachte ich mir fast.
Wer keine Ahnung hat, flüchtet sich eben in Arroganz...
Hallo,
Wieso Arroganz, wenn tatsächlich ein Lächeln entstanden ist.
Und wer von uns zwei von Verkehr und Verkehrsrecht keine Ahnung hat, lasse ich mal dahingestellt.
...und dieses Formular läuft los, besorgt Dir den Titel und
holt Dir Dein Geld zurück...?
Wie kommst Du da auf einen Titel? Wäre nur der Fall wenn Du weiterhin für den neuen Kfz.Halter die Steuern begleichen würdest, und die Du dann über den Gerichtsvollzieher zurück haben willst.
Dieses Formular teilt der Zulassungsstelle mit, an wen sie sich ab sofort wenden darf sollte etwas mit dem Fahrzeug sein. Das Finanzamt weiß dann wer verantwortlich für die Kfz- Steuer ist.
Und was besonders wichtig ist, die Versicherung.
Wenn es weniger als ein voller Monat ist, wird es m.W.
manchmal nicht akzeptiert.
Zudem sollte der Käufer sinnvollerweise noch ein paar Tage
Luft für die Zulassung haben.
Das m.W. ist nicht genug, was zählt ist was die Zulassungsstelle verlangt. Und die verlangt nur das die Frist bis zur nächsten Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) noch gültig ist.
Bis 24 Uhr am Abmeldetag ist das Fahrzeug m.W. noch versichert
und darf mit den alten Kennzeichen auf der Straße abgestellt
werden.
Das ist richtig, sogar wenn der neue Besitzer damit einen Unfall baut, trotz Abmeldung. Der dürfte sogar noch an dem Tag fahren.
Ansonsten passiert normalerweise auch nichts, wenn der Wagen
noch einen Tag auf der Straße steht.
Ab Mitternacht beginnt die Sondernutzung, kommt hier das Prinzip Hoffnung, es wird schon nichts passieren?
Man meldet eben kurz vor Abholung durch den Käufer ab.
Absolut kein Problem und schon gar kein Argument, ein
gebrauchtes Auto angemeldet an den Käufer zu geben.
Ups, als Käufer hätte ich schon ein Problem wenn mein Eigentum plötzlich am Kran hängt. In manchen Gegenden geht das ganz schnell.
Wobei ich da erst einmal lächeln würde, kommen doch die Kosten, Bußgeld für Sondernutzung, Abschleppkosten, und Verwahrkosten erst einmal auf den alten Halter zu. Denn der hat das Fahrzeug als verantwortlicher Fahrzeugführer abgestellt.
- die Papiere und die Schlüssel zum Fahrzeug werden grundsätzlich ::erst nach Bezahlung des vollständigen(!!!!!) Kaufpreises übergeben!!!
Wie denn da sicher sein das der Käufer noch kommt und das Fahrzeug noch will. Schließlich wird der Kaufvertrag logischerweise erst abgeschlossen wenn das Fahrzeug abgemeldet wird. Oder jetzt nicht mehr. Sobald Geld geflossen ist gehört das Fahrzeug dem Käufer.
Mir ist es schon passiert das der Käufer plötzlich doch nicht wollte.
Das ergibt sich aus den üblichen Gepflogenheiten und dem
Kaufvertrag.
Außerdem:
Wen interessiert das?
M.W. hat hier ein Verkäufer gefragt, nicht ein Käufer.
Wir müssen hier kein Drehbuch konstruieren.
Ich versuche lediglich, eine vernünftige Antwort auf die
gestellten Fragen zu geben.
Ferner bringt Deine Klugscheisserei hier nichts, denn der TE
fragte ja auch nach Punkten, die er zusätzlich noch zu
beachten hätte. Daher schrieb ich das und ein Kommentar dazu
war eigentlich nicht nötig.
Wird da jetzt jemand arrogant?
Und immerhin habe ich doch etliche Punkte gebracht die Du nicht gebracht hast, aus welchem Grund auch immer.
Bei mir persönlich: um sie in der Garage aufzuhängen.
Für den TE: so kann ganz sicher niemand mehr damit fahren und
er ist den Wagen sowie alle Probleme damit los.
Naja, manche sammeln Briefmarken, andere Kennzeichen, jedem sein Hobby.
Nur solltest Du schon entscheiden, entweder parkst Du das Fahrzeug mit Kennzeichen oder ohne. Nach dem Verkauf darfst Du sie ohne Zustimmung des Besitzers nicht wegmachen, und ohne Kennzeichen darf es da nicht stehen.
Der Käufer kann ja neue Schilder kaufen.
Also mir als Käufer wäre das ja suspekt wenn ich wüsste, da gibt es nochmal so ein Satz Kennzeichen, wer weiß an welchem Auto die mal angeschraubt werden.
- zur Anzahlung: er kann sie natürlich nach Begutachtung des ::Fahrzeuges leisten, um sich den Wagen zu "sichern", also zu ::verhindern, dass Du ihn noch an jemand anderen verkaufst.
Wie soll er das verhindern? Nachher ist die Anzahlung weg. Du
weißt doch, deine Worte
Was soll die dumme Frage?
Würdest Du bei deinem Misstrauen jemanden eine Anzahlung machen?
Du glaubst nicht, was für Wilde sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt tummeln.
Gilt für Käufer und Verkäufer, bei Verkäufer noch mehr.
Wenn er dieses "Vorkaufsrecht" erwerben möchte, kostet das
eben etwas. Es zwingt ihn ja keiner dazu.
Was, eine Anzahlung kostet jetzt nochmal extra, ist doch nicht dein ernst, oder?
Ferner schreibt man das ja in den KV, es besteht also eine
theoretische Möglichkeit, die Summe zurückzufordern. Bei einer
entsprechend hohen Anzahlung kann sich das ja auch lohnen.
Soll denn derjenige der die Anzahlung gemacht hat, sich einen Titel besorgen?
Oder räumst Du ein, die Verkäufer sind keine Engel, und wollen den Käufer übers Ohr hauen.
Bislang war das kein Problem und jeder Käufer machte mit.
Das vorgeschlagene Vorgehen ist vollkommen normal.
Bei dir vielleicht, jedenfalls ich habe schon etliche Fahrzeuge gekauft und verkauft, als Käufer habe ich mir den Verkäufer angeschaut, und als Verkäufer den Käufer. Wenn ich bei einem Bauchschmerzen hatte, dann wurde weder verkauft noch gekauft. Denn der Ärger der dort kommen kann, ist größer als der, welcher durch ein zugelassenes Fahrzeug entsteht, bei der die Zulassungsstelle informiert ist.
Ich habe es wegen des Anfängerstatus des TE sehr detailliert
erklärt.
Dazu gehört dann aber auch die Folgen einer Handlung zu erwähnen.
Wenn Du deshalb meine Autos nicht möchtest, nun gut...
An welchen Kriterien ich es festmache ob ich ein Geschäft abschließe oder nicht habe ich oben geschrieben.
Gruß
hartmut