Hallo,
ist das eigentlich noch aktuell das ich eine Komplettabnahme
machen muß wenn ich ein Fahrzeug länger als 1 Jahr abgemeldet habe?
Oder ist diese Spanne verlängert worden?
Danke und Tschau
Robert
Hallo,
ist das eigentlich noch aktuell das ich eine Komplettabnahme
machen muß wenn ich ein Fahrzeug länger als 1 Jahr abgemeldet habe?
Oder ist diese Spanne verlängert worden?
Danke und Tschau
Robert
Türlich, türlich…
Hallo Robert,
die Spanne kann auf Deinen Antrag hin bis zu 18 Monate verlängert werden. Ansonsten wie gehabt: Ein Fahrzeug, das länger als ein Jahr abgemeldet ist gilt als endgültig aus dem Verkehr gezogen und bedarf deswegen eines Verwertungsnachweises, oder einer eidesstattlichen Verbleibserklärung, oder einer Volabnahme nach §21.
Dennis
Hallo Robert und Dennis,
die Frist ist verlängert worden auf 18 Monate, und zwar ab dem
01.08.1999. Das heisst: Wurde ein Fahrzeug VOR dem 01.08.1999
abgemeldet, ist es definitiv gelöscht, wurde es nach dem 01.08.99 abgemeldet, hat man noch Zeit bis zum 01.02.2001 um den
Verwertungs-Nachweis oder die Verbleibs-Erklärung nachzureichen,
oder das Fahrzeug mit Vorlage einer Vollabnahme anzumelden.
Schöne Grüße
Michael
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Na, da bin ich aber froh
), auch und nochwas…
man(ich) ist inzwischen so ans www gewöhnt das man aufs einfachste gar nicht mehr kommt: beim TÜV anrufen!!!
Hab ich dann auch noch gemacht.
Danke für die Infos
Gruß
Robert
Hallo Robert und Dennis,
die Frist ist verlängert worden auf 18 Monate, und zwar ab dem
01.08.1999. Das heisst: Wurde ein Fahrzeug VOR dem 01.08.1999
abgemeldet, ist es definitiv gelöscht, wurde es nach dem
01.08.99 abgemeldet, hat man noch Zeit bis zum 01.02.2001 um
den
Verwertungs-Nachweis oder die Verbleibs-Erklärung
nachzureichen,
oder das Fahrzeug mit Vorlage einer Vollabnahme anzumelden.Schöne Grüße
Michael
man(ich) ist inzwischen so ans www gewöhnt das man aufs
einfachste gar nicht mehr kommt: beim TÜV anrufen!!!
Hab ich dann auch noch gemacht.Danke für die Infos
Gruß
Robert
Hi Robert,
und, was sagten die Leute beim TÜV ??? Nu spann uns hier mal
nicht auf die Folter…raus mit der Sprache ! *bg*
Schönen Gruß
Michael
Tschuldigung, hatte ich ganz vergessen…
Also, der nette Mann am Telefon sagte mir, wie du schon richtig
geschrieben hast, das die Fristen von 12 auf 18 Monate verlängert worden sind.
In meinem Fall, 30.12.99 abgemeldet, kann ich bis zum „rechen
rechen rechen“ 30.06.01 wieder anmelden ohne eine Vollabnahme
machen zu müssen.
Habe aber leider vergessen zu fragen ab wann das Ganze generell
schon aktiv ist ;-(
Gruß
Robert
Hi Robert,
und, was sagten die Leute beim TÜV ??? Nu spann uns hier mal
nicht auf die Folter…raus mit der Sprache ! *bg*Schönen Gruß
Michael
Also, der nette Mann am Telefon sagte mir, wie du schon
richtig
geschrieben hast, das die Fristen von 12 auf 18 Monate
verlängert worden sind.
In meinem Fall, 30.12.99 abgemeldet, kann ich bis zum „rechen
rechen rechen“ 30.06.01 wieder anmelden ohne eine Vollabnahme
machen zu müssen.
Habe aber leider vergessen zu fragen ab wann das Ganze
generell
schon aktiv ist ;-(Gruß
Robert
Hallo Robert,
musst nicht fragen, vertrau mir…das gilt echt ab dem 08/99.
Ich habe damit beruflich zu tun, und würde Dir doch niemals nie
nicht etwas falsches schreiben…
Schönen Gruß
Michael
Schöne Sache; mit den 18 Monaten
Hallo beide,
da das nun ja so ist, kann Ich meinen „alten“ auch mal länger als 1 Jahr abgemeldet lassen
)
Ich ging immer von 12 Monaten und beantragten 6 Zusatzmonaten aus…
dennis
Hallo Dennis,
naja, wers braucht, das innerhalb eines Jahres sein Tuk-Tuk ros-
…ähm…ruht…nee im ernst, es haben sich viele Vorschriften
geändert, die bekommt der Durchschnittsbürger nur alle paar
Jahre freundlich mitgeteilt…wenn er sein Auto vergeblich
versucht anzumelden. Oder wusstest Du, das man (zumindest bei
uns in EU) zum Anmelden des KFZ den letzten TÜV-Bericht vorlegen
muss ? Und das dann noch mindestens 3 Monate TÜV „drauf“ sein
müssen ? Die Abmeldebescheinigung reicht nicht mehr, auch nicht
die alten Schilder mit den Stempeln. Achja, das die AU vorliegen
muss, versteht sich von selbst…
Schönen Gruß
Michael
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Hallo zusammen,
Hallo Dennis,
naja, wers braucht, das innerhalb eines Jahres sein Tuk-Tuk
ros-
…ähm…ruht…nee im ernst, es haben sich viele Vorschriften
geändert, die bekommt der Durchschnittsbürger nur alle paar
Jahre freundlich mitgeteilt…wenn er sein Auto vergeblich
versucht anzumelden. Oder wusstest Du, das man (zumindest bei
uns in EU) zum Anmelden des KFZ den letzten TÜV-Bericht
vorlegen
muss ? Und das dann noch mindestens 3 Monate TÜV „drauf“ sein
müssen ? Die Abmeldebescheinigung reicht nicht mehr, auch
nicht
die alten Schilder mit den Stempeln. Achja, das die AU
vorliegen
muss, versteht sich von selbst…Schönen Gruß
Michael
ich habe mal gehört, man müsse sogar den aktuellen TÜV-Bericht im Fahrzeug mitführen, um diesen bei einer Kontrolle vorzeigen zu dürfen. Na, versteh einer die Verordnungen …
Bis denn dann,
Felix
250 TD, 179.500 km
Nun ja,
Hallo Dennis,
naja, wers braucht, das innerhalb eines Jahres sein Tuk-Tuk
ros-
…ähm…ruht…nee im ernst, es haben sich viele Vorschriften
geändert, die bekommt der Durchschnittsbürger nur alle paar
Jahre freundlich mitgeteilt…wenn er sein Auto vergeblich
versucht anzumelden. Oder wusstest Du, das man (zumindest bei
uns in EU) zum Anmelden des KFZ den letzten TÜV-Bericht
vorlegen
muss ?
So wars mir bekannt: Der Wagen muß noch TÜV und AU haben und dazu muß man die Zettel vorlegen. Die Schilder alleine reichen nicht. Nur daß es drei Monate TÜV mindestens sein müssen, war mir fremd.
dennis
Hallo zusammen,
ich habe mal gehört, man müsse sogar den aktuellen TÜV-Bericht
im Fahrzeug mitführen, um diesen bei einer Kontrolle vorzeigen
zu dürfen. Na, versteh einer die Verordnungen …
Du liegst nicht falsch, wir haben in allen Bussen jetzt auch die Bescheinigung für die SP (Sicherheitsprüfung) dabei.
Ich glaube Ich montiere mir ein Regal ins Auto mit ein paar fetten LEITZ-Ordnern drin, um alles parat zu haben, wenn es soweit ist.
dennis
Bis denn dann,
Felix
250 TD, 179.500 km
zu wenig Kilometer Felix, kauf Dir ein anderes Auto…
P.S.: Ein Kollege hat letztens folgendes auf den Reisebus geklebt: „O 303 15.0 V8 24V“
Nein, das wurde auf 18 Monate verlängert.
Gruß Jörg