Erklärter Unfallwagen ??

Von: , Frage gestellt am Di, 30. Jan 2001

Hallo allerseits,
wollte mir einen "Gebrauchten" kaufen. Da sagte mir der Händler, daß das Auto ein Unfallwagen sei. Es würde aber keine Probleme beim Wiederverkauf geben, da die Reparaturen von einer Vertragswerkstatt durchgeführt worden seien.
Er wollte den Passus "Unfallwagen" trotzdem in den Kaufvertrag aufnehmen.
Da bin ich etwas stutzig geworden. Stimmt das alles ? Was ist wenn trotzdem noch Nachfolgeschäden an dem Auto sind ?
(Frontalschaden -Kühler ausgetauscht- Kompressor der Klimaanlage-
Frothaube etc.).

Freue mich auf viele und schnelle Antworten.
Jürgen

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Erklärter Unfallwagen

    Hallo allerseits,
    Auch Hallo!

    Er wird diesen Vermerk in den Vertrag aufnehmen wollen, um selber auf der sicheren Seite zu sein. Angenommen, Du kommst irgendwann auf die Idee, das Auto zurückgeben zu wollen, weil Du erst jetzt festgestellt hättest, daß das Auto mal einen Unfall gehabt habe: ohne den entsprechenden Eintrag hat er ein großes Problem, nachzuweisen, daß er dir beim Verkauf den Schaden erklärt hatte.

    Ob das Auto jetzt für dich empfehlenswert ist oder nicht, kann man so aus der Ferne nicht sagen. Wenn die Reparaturen wirklich sachgerecht durchgeführt wurden, dann sollte eigentlich alles in Ordnung sein.
    Aber was nennst Du "Folgeschaden"? Wenn jetzt in 2 oder 5 Jahren der Klimakompressor nochmal kaputtgeht, ist das dann für dich ein Folgeschaden? Es ist SEHR schwer, die Ursache für einen Defekt zu finden - die meisten Teile an einem Auto gehen irgendwann "einfach so" kaputt.

    Sieh dir das Auto gut an, schau nach, ob noch Spuren des Unfalls zu sehen sind, nimm vielleicht noch jemanden mit, der sich mit sowas auskennt.

    Gegen Unfallwagen ist im Prinzip nichts zu sagen, nur solltest Du wissen, daß der Wagen schon einen mehr oder weniger deutlichen Minderwert durch den Unfall hat - das Auto sollte also billiger sein als vergleichbare Wagen ohne Vorschaden.
    Hier gilt allerdings auch: je älter und billiger ein Auto, desto geringer der Preisunterschied - bei einen 2 Jahre alten Mercedes für 30.000 DM kann der Preisabschlag durchaus einige Tausend DM ausmachen, bei einem abgerittenen Opel von 12 Jahren für 1.500 DM kannst Du vielleicht noch 50 Mark raushandeln...


    Viel Erfolg!

    Gruß, Robert



    wollte mir einen "Gebrauchten" kaufen. Da sagte mir der
    Händler, daß das Auto ein Unfallwagen sei. Es würde aber keine
    Probleme beim Wiederverkauf geben, da die Reparaturen von
    einer Vertragswerkstatt durchgeführt worden seien.
    Er wollte den Passus "Unfallwagen" trotzdem in den Kaufvertrag
    aufnehmen.
    Da bin ich etwas stutzig geworden. Stimmt das alles ? Was ist
    wenn trotzdem noch Nachfolgeschäden an dem Auto sind ?
    (Frontalschaden -Kühler ausgetauscht- Kompressor der
    Klimaanlage-
    Frothaube etc.).

    Freue mich auf viele und schnelle Antworten.
    Jürgen

    • Antwort von nach einer Stunde hilfreich
      Re^2: Erklärter Unfallwagen

      Dem wäre nur noch hinzuzufügen, daß auch bei fachgerechter Reparatur vor allem der Korrosionsschutz schwer wieder in Originalqualität hergestellt werden kann (gerade bei verzinkter Karosserie). Will heißen : erhöhte Rostgefahr.

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Erklärter Unfallwagen

        Dem wäre nur noch hinzuzufügen, daß auch bei fachgerechter
        Reparatur vor allem der Korrosionsschutz schwer wieder in
        Originalqualität hergestellt werden kann (gerade bei
        verzinkter Karosserie). Will heißen : erhöhte Rostgefahr.
        Dieses Manko wurde mir auch von einem Bekannten geschildert.
        Das Auto ist ein Omega, und er meinte halt, daß das Zinkbad der Herstellung einfach nicht ersetzt werden kann.

        Kann ich denn sonst noch für mich sichtbare Schäden bemängeln ?
        Was ist wenn sich herausstellt, daß die Spur nicht stimmt?
        Ich bin das Auto schon gefahren ca. 160 km/h und es waren kein Wackeln oder Ruckeln des Lankrades zu bemerken.
        Jürgen

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re^4: Erklärter Unfallwagen


          Kann ich denn sonst noch für mich sichtbare Schäden bemängeln?
          Was heißt "bemängeln"? Du kannst Mängel ansprechen und versuchen, so den Preis zu drücken - bemängeln kannst Du eigentlich nichts, schließlich gehört das Auto ja nicht dir (und wenn Du es gekauft hast, kannst Du es auch nicht bemängeln, da gekauft wie gesehen, und auf den Unfallschaden hat man dich ja vorher hingewiesen) Was ist wenn sich herausstellt, daß die Spur nicht stimmt?
          Ich bin das Auto schon gefahren ca. 160 km/h und es waren kein
          Wackeln oder Ruckeln des Lankrades zu bemerken.
          Wenn er dann auch noch geradeausläuft, wenn sich die Lenkung aus der Kurve wieder einwandfrei geradestellt und auch beim Bremsen nicht zur Seite zieht, dann sollte die Spur in Ordnung sein!

          SICHERHEIT gibt hier aber nur eine Achsvermessung (ca. 100 DM beim Reifendienst)

          Gruß, Robert

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Danke an alle für die Tipps (o.T)

    Danke

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