Frage zur Haftung bei unsinnigen Kfz-Teilen
Von: , Frage gestellt am Sa, 17. Feb 2001
Hallo www-KollegInnen -
Kürzlich habe ich beim Einparken bei einem neueren Kleinwagen einen Winzschaden verursacht, d.h. eine ca. 2cm lange Schramme (keine Delle) an der lackierten (!!) Stoßstange. Bei meinem eigenen Wagen (Passat), der eine normale, stabile Stoßstange hat, ist absolut nichts zu sehen, weil STOSSstangen nun einmal für genau diesen Fall gemacht sind - dem Fahrer des anderen Wagens mußte ich den Kratzer selbst noch zeigen, weil er ihn fast übersehen hätte. Nach Angaben des Eigners (bzw. seiner Werkstatt, sagte er mir) müsse dennoch nun die komplette Stoßstange neu lackiert werden, was inkl. Montage usw. durchaus seine 400-700,- DM kosten könne.
Abgesehen davon, daß ich mich natürlich nicht davor drücken will, den Schaden zu begleichen, frage ich mich, wo grundsätzlich die Schadensverpflichtungsgrenze bei solchen sinnlosen Applikationen ist. Stoßstangen zu lackieren (was m.E. nicht mal hübsch aussieht), halte ich für ungefähr so sinnvoll wie das Bemalen von Gummistiefeln mit Wasserfarbe - es widerspricht dem Zweck des Gegenstandes ganz und gar.
Gibt es eine Regelung, die der offensichtlichen Beutelschneiderei der Designer solcher Idiotien ab einem Punkt einen Riegel vorschiebt? Irgendwo sehe ich es nicht ein, daß ich als Fahrer eines normalen Fahrzeugs für die offensichtlichen Designfehler der Fahrzeuge anderer aufkommen soll (oder auch meine Versicherung, was letzten Endes ja auch wieder mir zur Last fällt). Für mich liegt das Geld nicht so auf der Straße herum, wie es das offensichtlich bei jenen der Fall ist, die für derlei sinnlose Applikationen u.U. auch noch Aufpreis bezahlen.
Was denkt bzw. wißt Ihr dazu?
Gruß vom
Netweasel
