Hallo Forum,
ein Bekannter möchte sich demnächst einen Ford Escort Express
(Kastenwagen) zulegen, diese Autos werden ja zulassungstechnisch
als LKW gehandelt. Meinen Fragen wären: Fällt so ein Fahrzeug auch
unter das Sonntagsfahrverbot für LKW? Ist der Autoführerschein
immer noch ausreichend für solche KFZ? Oder braucht´s einen LKW-
Führerschein?
Danke für eure Antworten!
Grüße
Stefan
Hallo,
das Sonntagsfahrverbot gilt nur ab 7,5T bzw. für alle LKW mit Anhänger. Solo darf er also fahren.
Auch vom Führerschein sollte es keine Probleme geben, mit der Klasse B darf man bis 3,5T fahren, mit dem alten Klasse 3 sogar bis 7,49T. Lediglich beim Anhängerbetrieb kommt es mit der „neuen“ Klasse B auf das Gewicht des Anhängers an.
Alle Gewichtsangaben beziehen sich auf das zulässige Gesamtgewicht.
Beste Grüße
Guido