TÜV lange abgelaufen aber nicht abgemeldet

Hi !

Bei meiner Vespa PX, 135ccm Motorradzulassung, ist der TÜV seit 08/95 abgelaufen. Ich habe das Gefährt niemals abgemeldet, da ich nach einem Crash mit dem Auto immer die Versicherungen getauscht hatte.

Nun möchte ich wieder damit fahren und habe gehört, daß es eine neue Regelung bzgl. abgelaufenen TÜVs gibt.

Was muß ich konkret tun ?
Kann ich einfach zum TÜV fahren und mir einen neue Plakette holen, oder muß ich eine Neuzulassung bei der Zulassungsstelle beantragen ?

Anzumerken ist, daß diese ominöse Neuregelung, wie ich gelesen habe, bei Autos schärfer durchgesetzt werden soll, als bei Motorrädern.

Wer weiß mehr ??

Gruß,

Mathias

… hast Du etwa 4 Jahre Steuern für das Ding gezahlt? Oder ist das bei solchen „Dingern“ nicht nötig oder billig???

Zum Thema: Wenn es immer noch angemeldet ist, solltest du das Mopped auf nen Hänger oder in nen Transporter stecken (fahren würde ich damit auf keinen Fall - da dückt keiner ein Auge zu, wenn sie dich erwischen) und ab zum TüV. Dort solltest du dann eine neue Plakette bekommen - wenn alles in Ordnung ist.

Neuregelung: Ab Dezember werden neu erteilte Plaketten zurückdatiert, d.h. wenn deine im August abläuft und du erst im Dezember zum Tüv gehst, bekommst du keine 24 Monate (Auto), sondern nur 18.

Wenn Du Dich beeilst, kannst Du ohne Probleme wieder TÜV kriegen. Denn die Neuregelung gilt erst ab Dezember. Allerdings brauchst Du eine sog. „Vollabnahme“. Die ist etwas teurer und penibler als die normale Untersuchung. Grund: Dein Fahrzeug ist mehr als ein Jahr abgemeldet. Eine Neuzulassung ist nicht erforderlich.

Gruß

Boris

Zum Baurat!
Also:

Wenn Deine Maschine länger als 1 Jahr abgemeldet war (Versicherungstechnisch) mußt Du bei Neuanmeldung zum Baurat. Termin beim TÜV vereinbaren. Ist nichts schlimmes, es sei denn bei 135´DR Satz ist noch nicht eingetragen. Baurat heißt nämlich: Alles wird sehr gut durchgecheckt!
Ansonsten solltest Du keinen Ärger bekommen.

Manuel

vergessen:
Schlimm wird es glaube ich erst, wenn Dein TÜV an einer angemeldeten Maschine abläuft!

vergessen:
Schlimm wird es glaube ich erst, wenn
Dein TÜV an einer angemeldeten Maschine
abläuft!

In der Überschrift habe ich schon geschrieben: die Kiste war die ganze Zeit angemeldet.
Was passiert also ?

Danke,

Mathias

Hi !

… hast Du etwa 4 Jahre Steuern für das
Ding gezahlt? Oder ist das bei solchen
„Dingern“ nicht nötig oder billig???

4 Jahre Steuern = DM 68,00 .-

Zum Thema: Wenn es immer noch angemeldet
ist, solltest du das Mopped auf nen
Hänger oder in nen Transporter stecken
(fahren würde ich damit auf keinen Fall -
da dückt keiner ein Auge zu, wenn sie
dich erwischen) und ab zum TüV. Dort
solltest du dann eine neue Plakette
bekommen - wenn alles in Ordnung ist.

Neuregelung: Ab Dezember werden neu
erteilte Plaketten zurückdatiert, d.h.
wenn deine im August abläuft und du erst
im Dezember zum Tüv gehst, bekommst du
keine 24 Monate (Auto), sondern nur 18.

Dann würde ich ja nur TÜV bis 08/97 bekommen…

Wie ich schon (siehe dort) erwähnte: Es macht TÜV-technisch keinen Unterschied, ob die Maschine angemeldet ist oder nicht. Nur von den Damen und Herren in Grün darfst Du Dich nicht erwischen lassen.

Boris

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

4 Jahre Steuern = DM 68,00 .-

Das ist billig!

im Dezember zum Tüv gehst, bekommst du
keine 24 Monate (Auto), sondern nur 18.

Dann würde ich ja nur TÜV bis 08/97
bekommen…

… das paßiert mir jetzt schon zum zweiten mal in dieser Woche :frowning:(( Du weißt ja, was ich meine…

Moin!

Wenn Du Dich beeilst, kannst Du ohne
Probleme wieder TÜV kriegen. Denn die
Neuregelung gilt erst ab Dezember.
Allerdings brauchst Du eine sog.
„Vollabnahme“. Die ist etwas teurer und
penibler als die normale Untersuchung.
Grund: Dein Fahrzeug ist mehr als ein
Jahr abgemeldet. Eine Neuzulassung ist
nicht erforderlich.

Nein, er sagte, die Maschine sein nicht abgemeldet gewesen. Auch wenn die Maschine länger als ein Jahr abgemeldet war, muß nicht zwangsläufig eine Vollabnahme erfolgen.

Der Grund für eine Vollabnahme ist schlicht und einfach, daß nach einem Jahr ohne Anmeldung der Kfz-Brief verfällt. Diese Frist kann man beim Straßenverkehrsamt verlängern lassen (deshalb nicht zwangsläufig nach einem Jahr Vollabnahme).

Schlecht ist auch, wenn der TÜV während sie abgemeldet ist abläuft. Dann muß man das Teil irgendwie zum TÜV bekommen (Anhänger, rotes Kennzeichen) und sich nach erfolgter Abnahme eine Bestätigung geben lassen, die dann bei der Anmeldung benötigt wird.

Munter bleiben… TRICHTEX

Hi !

Hallo Mathias!

Scheiß Dir nicht in die Hosen und fahr zum Dekra oder Tüv. Ich habe eine NSU LAmbretta mit Motortotalschaden seit 2 Jahren. Tüv währe gewesen 04/99. Ich werde das Ding demnächst reparieren und dann auf den Hänger damit und ab zu den Herren in Grau (nicht grün) sag denen in mitleidsvoller Miene, daß der Motor kaputt war, kein Geld, keine Teile, etc… und warte deren Reaktion ab. Will er dir die Plakette rauskratzen, und §21 (Vollabnahme) aufschwätzen, Hänger zumachen fortfahren und zum Dekra oder mobilen Tüv-Prüfer deines Vertrauens (kommt zu den Autowerkstätten, kenn Ich einen,macht immer meinen alten Starlet alle 2 JAhre)

Dennis