nachdem mein Bruder jetzt seinen Führerschein macht und er gerne etwas üben würde, folgende Frage: ist es erlaubt, auf privatem Gelände ohne Führerschein zu fahren? Wenn ja: zählt das Uni-Gelände auch dazu? Denn bei der Einfahrt hängt „Durchfahrt verboten / Anlieger frei“ oder irgend-wie so; dann war (ist?) noch das Schild „Privatstraße“. Darf er dort nun ohne Führerschein fahren (wenn ich auf dem Beifahrersizt bin)? Also parken üben auf dem Uni-Parkplatz etc?
Was könnte im schlimmsten Fall passieren?
Ich denke, dass man das Einverständnis des Gelände-Besitzers haben muss (und das wird man von der Uni schwerlich bekommen). Außerdem schätze ich, dass der Versicherungsschutz erlischt. Wenn also was passiert, zahlt die Versicherung nicht.
nachdem mein Bruder jetzt seinen Führerschein macht und er
gerne etwas üben würde, folgende Frage: ist es erlaubt, auf
privatem Gelände ohne Führerschein zu fahren?
Ja, wenn es ein abgeschlossenes Privat-Grundstück ist, dann darfst Du das tun, vorausgesetzt, der Eigentümer gibt sein o.k. dazu => es muß sich schon um einen Hinterhof oder Garten eines Bekannten handeln).
Wenn ja: zählt
das Uni-Gelände auch dazu?
Neeeeeeeeeeeiiiiiiiiiiiiiiinnnnnnnnnnnnnnn !!!
Die Uni gehört zu Vater Staat (oder der Stadt), es ist kein Privatgrundstück.
Was könnte im schlimmsten Fall passieren?
Bis zu 3 Jahren Führerscheinsperre für den Übenden, bei Unfall (Parkrempler) zahlt keine Versicherung. Welche Folgen es für den Fahrzeughalter hat, weiss ich momentan nicht, ganz ungeschoren kommt der aber auch nicht davon…
nachdem mein Bruder jetzt seinen Führerschein macht und er
gerne etwas üben würde, folgende Frage: ist es erlaubt, auf
privatem Gelände ohne Führerschein zu fahren? Wenn ja: zählt
das Uni-Gelände auch dazu? Denn bei der Einfahrt hängt
„Durchfahrt verboten / Anlieger frei“ oder irgend-wie so; dann
war (ist?) noch das Schild „Privatstraße“. Darf er dort nun
ohne Führerschein fahren (wenn ich auf dem Beifahrersizt bin)?
NEIN, hat schon jemand geschrieben!
Erlaubt nur auf echten Privatgrundstücken, selbst bei Feldwegen weiß man nicht immer, ob die dem öffentlichen Verkehr „gewidmet“ sind (so nennt das der Jurist).
Einfachste Lösung: ADAC oder ähnl. Unternehmen, auch Fahrschulen wissen darüber Bescheid, haben Übungsgelände! Da ist man oft sogar versichert, wenn man Mist baut. Erkundige Dich auch mal bei einer Berufsgenossenschaft (zB: Verwaltung). Die führen oft Sicherheitstraining für Führerscheinneulinge durch und listen dabei die Übungsplätze auf.
Also parken üben auf dem Uni-Parkplatz etc?
Was könnte im schlimmsten Fall passieren?
Neeeeeeeeeeeiiiiiiiiiiiiiiinnnnnnnnnnnnnnn !!!
Die Uni gehört zu Vater Staat (oder der Stadt), es ist kein
Privatgrundstück.
Das kommt auf die Baulichkeit an, ob es sich um öffentlichen Verkehrsraum, oder Privatgelände handelt. Sollte eine Schranke, Tor oder ähnliches vorhanden sein, so riecht das stark nach Privatgelände, sind solche Merkmale nicht vorhanden, kann es sich jedoch trotzdem um Privatgelände handeln. Die Eigentumsverhältnisse spielen dabei keine Rolle (eine Stadt ist z. B. durchaus in der Lage nicht nur hoheitlich, sondern auch privatrechtlich zu handeln; ebenso gehören der Stadt bzw. Vater Staat auch Privatgrundstücke, wie eben auch das Unigelände, wobei im Einzelfall zu klären wäre ob es sich um Privatgelände oder öffentlichen Verkehrsraum handelt) In Dresden z. B. ist ein großer Teil des Unigeländes nicht öffentlicher Verkehrsraum.
Hi Pete,
eine Privatstrasse allein reicht nicht.Sie darf auch nicht öffentlich zugänglich sein.Ein Verbotsschild reicht also nicht aus.Es müsste schon ein verschlossenes Tor oder eine Schranke vorhanden sein.Aber dann kommst Du ja auch nicht dorthin.
Nimm lieber einen Verkehrsübungsplatz des ADAC.Da ist dann auch die Versicherungsfrage geregelt und billig ist´s auch noch.
Gruss Sebastian