Querparken mit smart

hallo,

das leidige thema…
ich habe vor einiger zeit quer geparkt. mache ich gelegentlich wenn kein längsplatz frei ist. dabei achte ich IMMER dass die zwei äußeren fahrzeuge genügend platz zum rangieren haben. müchte ja nicht, dass mein zwerg gerammt wird.
zu den umständen. es ist eine vierspurige straße die in der mitte von trambahnlinien geteilt wird. auf beiden seiten der straße sind parkstreifen.

nun habe ich ein knöllchen erhalten. und brav auf den brief der behörde gewartet. dann einspruch eingelegt. meine argumentation war, dass im §12 es nicht eindeutig geklärt ist. und das platzsparend zu parken sei.

jetzt kam die antwort:
leider nichts positives.

ich zitiere nr.1:
aus dem wortlaut des §12abs 4 stvo ergibt sich nicht direkt ein verbot des querparkens. die ausdrucksweise des gesetzes, nämlich dass „an den rechten fahrbahnrand heranzufahren ist“, spricht aber dafür, dass grundsätzlich parallel, also längs zum fahrbahnrand zu parken ist.
zitat ende.

habe dann, den §12 im internet gesucht. raus kommt dies:
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

da steht wortwörtlich, dass der parkstreifen zu benutzen ist. was ich getan habe. und nur wenn er nicht befestigt ist muss ich heranfahren. aber nicht ob quer oder längs! so sehe ich das zumindest.

weitergehts mit nr.2:
auch das gebot des platzsparenden parkens, rechtfertigt von diesem grundsatz keine ausnahme, außer wenn die örtlichen Umstände so beschaffen sind, dass aufgrund §12 abs. 6 generell alle kraftfahrzeuge schräg oder quer zu parken haben. zitat ende.
bei diesem satz weiß ich nicht was die von mir wollen.

absatz 6 sagt aus:
(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

da steht nicht: , außer wenn die örtlichen Umstände so beschaffen sind, dass aufgrund §12 abs. 6 generell alle kraftfahrzeuge schräg oder quer zu parken haben.

weitermit nr.3:
die interessen des ruhenden und fließenden verkehrs erfordern ein verbot des querparkens zwischen längsparkern. durch zu geringe abstände wird den vor bzw. hinter dem querparkendem kraftfahrzeug stehenden fahrzeugen das ausparken oft zumindest erschwert. schließlich entstehen beim ausparken von „querparkern“ auch gefahren für den fließenden verkehr, da der ausparkende nicht denselben überblick über den fließenden verkehr hat, wie es der fall ist, wenn parallel zum fahrbahnrand geparkt wird.

zu geringe abstände ist schon mal nicht der fall, weil ich ja auch noch aussteigen muss. thema smarttür = riesig. dies haben sie auf fotos sicher dokumentiert, dass ein nicht zu enger abstand herrschte. wie schon oben gesagt, ich schaue immer ob die äußeren genug platz haben.
der letzte satz ist der einzige den ich vlt so stehen lassen würde. weil es manchmal schwerer ist den verkehr zu beobachten. manchmal ist es aber auch super easy weil ich zwischen den fenstern der parkenden schauen kann und die komplette straße einsehen kann. kommt immer auf den winkel der autos und der straße an.

was meint ihr was ich nun tun sollte?

ich finde, dass die argumentarion nicht ausreicht mir das querparken zu verbieten?!?

lg

Fußgänger / Rollstuhlfahrer
Hallo,

ich finde es gut, wenn das Querparken verboten wird, allerdings nicht, weil mich Querparker als Autofahrer ärgern, nein - ich denke hier an andere Verkehrsteilnehmer.

Gehe mal in die Knie, auf die Höhe eines Kindes oder eines Rollstuhlfahrers und versuche hinter einem quer parkendem Smart die Straße bzw. den Verkehr zu überblicken. Da tust Du Dich sicherlich schwerer als stünde die Kiste längs und darüber hinaus musst Du auch wesentlich weiter in die Straße rein um überhaupt was sehen zu können.

Natürlich gibt es Ampeln - aber die Fallen halt auch mal aus.

Grüße
Thorsten

Hallo,

wie breit ist der Parkstreifen und wie lang ist Dein Auto?
Irgendwie vermute ich, dass Du entweder zum Teil auf dem Gehweg standest oder dass das andere Ende vom Auto zu weit in die Straße hinein ragte. Beides würde wohl eine Behinderung darstellen und ggf. ein erhöhtes Verwarnungsgeld rechtfertigen.

Oder sehe ich das falsch?

Beste Grüße
Guido

Hallo!
Da ein Smart immer noch etwas länger als breit ist-Längs ist längs und quer ist quer.Wo ist da das Problem?

Grüße

da der smart immer noch kürzer ist (in der länge) als ein auto in deutschland breit sein darf. ist längs nich´t längs und quer nicht quer!!!
dann müsste ich allen autos die breiter sind als 2,50 das parken verbieten!
genauso müsste ich motarrad fahrern verbieten ihr vehikel auch nur leicht schräg zu stellen! (das machen sie nämlich auch aus platzspargründen)

wo ist das problem?

der parkstreifen ist breit genug. ich stehe mit allen vier rädern in dem parkstreifen und nicht am gehweg oder bordsteinkannte. zwischen parkstreifen und fußgängerweg ist noch ein grünstreifen mit bäumen.
also wirklich wirklich gut ausgebaut alles. deshalb verstehe ich ja auch nicht die behinderung die ich darstellen soll.

lg

wenns verboten wäre wäre es verboten. da könnte ich auch nichts machen. ist es jedoch nicht. in den 70er jahren hat sich über sowas anscheinend keiner einen kopf gemacht.

die argumentation würde ich gelten lassen, wenn man dann alle größeren autos, lkw´s, geländewagen, lieferwagen, usw. mit einbezieht. knie dich mal vor einen chayenne, tuareg, q7 usw. und versuch da was zu sehen…
zudem sollten kinder nicht zwischen irgendwelchen autos rumlaufen und die straßenseite wechseln. außer wenn es wirklich die letzte möglichkeit ist die seite zu wechseln.

lg

Es geht nicht um die Maße(mehr als 2,55 m Breite ist sowieso nur für Kühl-
LKW(2,6m) erlaubt)
sondern um die Begriffe Längs und Quer.Und die sind auch bei einem Smart eindeutig.Und darauf bezieht sich ja das Ordnungsamt auch richtigerweise.

Grüße

Thema Rücksicht
Hallo,

ich finde es sehr schade, dass Rücksicht heutzutage in der Gesellschaft dort aufhört, wo man selbst Unannehmlichkeiten dafür in Kauf nehmen muss. Schließlich gibt es genug Begründungen dafür:

  • Andere machen das auch so.
  • Andere nehmen auch keine Rücksicht.
  • Es nutzt ohnehin nichts, wenn ich das tue, weil die ‚anderen‘ noch schlimmer sind.
  • Ist unsinnig, weil guck mal in der und der Situation.

Die Welt verändert man nicht durch Vorschriften, aber wenn man sich selbst rücksichtsvoll verhält, so verändert man doch seine eigene, kleine Welt - egal was andere tun.

Ich finde man sollte sich immer selbst zuerst an die Nase fassen. Ich käme aus dem vorab genannten Gründen, ungeachtet der Rechtslage, nie auf die Idee quer zu parken.

Weiterhin weiß ich auch, dass ich Dich mit diesem Text - und auch andere - sicherlich nicht belehren und nichts an dem Verhalten ändern werde, das können halt nur Bußgelder. Denn komischerweise auf den eigenen Geldbeutel nimmt heutzutage jeder Rücksicht, auf schwächere Gesellschaftsmitglieder aber nicht.

Grüße
Thorsten

Hallo Maxxus,

Und darauf bezieht sich ja das Ordnungsamt auch richtigerweise.

Ja, die beziehen sich darauf mit einer - ich nenne es mal - Erklärung. Aber nach welchem § das verboten ist, steht da nicht. Daher bleibt die Frage, ob das wirklich richtig ist.

Beste Grüße
Guido

meine rede! wenn es eindeutig geklärt wäre, gäbe es auch nicht dieses thema. im rechtstext ist mit keinem einzigen wort längs oder quer erwähnt…

Hallo,
A) beachten (wegen der allgemeinen Ueberschrift) ein Smart ist nicht immer gleich lang, die neueren sind laenger.
B) Frage im Smart Forum stellen
Ich vermute dort konzentrierte Erfahrung
Gruss Helmut