ich hoffe, hier kann mir jemand einen Rat geben.
Also, wir wollen uns ein gebrauchtes Auto in Holland kaufen.
Das Auto hat eine deutsche Zulassung (lief auch schon in Deutschland). Wird es jetzt bei Wiedereinfuhr ein Re-import?
Was muss man beim Kauf beachten oder hat schon mal jemand irgendwelche Erfahrungen damit gemacht?
Hi Nadin,
das Auto hat eine deutsche Zulassung???Merkwürdig.
Grunsätzlich gilt beim Import von KFZ aus der EU:
1.Anfrage an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
2.Abnahme nach § 21 StVZO (Baurat)
3.AU machen lassen (Ausnahme:KFZ hat EG-Typgenehmigung)
Zur Zulassung brauchst Du neben den „normalen Sachen“(BPA,Deckungskarte etc.):
1.Antwortschreiben des KBA (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Darf nicht älter als einen Monat sein !!!
2.Gutachten nach § 21 StVZO
3.gegebenenfalls AU-Bescheinigung
4.die ausländischen Fahrzeugpapiere + Kennzeichen
5.den Kaufvertrag
6.bei neueren KFZ einen Antrag auf Umsatzsteuer
(genaueres bei der Zulassungsstelle)
Ich empfehle Dir,Dich bei Deiner zuständigen Zulassungsstelle zu erkundigen.Je nach Baujahr gelten unterschiedliche Regelungen,was
Zoll und Steuern betrifft.
Gruss Sebastian