Hallo,
Tachometer müssen in 20 km/h - Schritten skaliert sein. Ab vmax 200km/h ist auch eine TEilung in 30 km/h - Schritten zulässig. Soweit klar. ABER:
a) ist die Beschriftung auch faktorisch 0,1 zulässig? Will sagen, mittig innen auf dem Zifferblatt steht an Stelle von km/h eben km/h x 10, die Folge: die Zahlen für bspw. 40 und 140 km/h wären 4 und 14.
b) muss die Beschriftung in arabischen Zahlen gestaltet sein? (Interessante Alternativen wären römisch, binär, hexadezimal…)
Wie ihr seht, habe ich echten Unsinn vor…:~) Wer kann mir fundiert helfen…?
Hi Michael,
lustiger Gedanke
§57 der StVZO sagt lediglich:
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im Blickfeld des Führers liegendem Geschwindigkeitsmesser,der mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein kann,ausgerüstet sein;ausgenommen sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h sowie mit Fahrtschreibern ausgerüstete Kraftfahrzeuge,wemm die Geschwindigkeitsskala des Fahrtschreibers im Blickfeld des Führers liegt.Der Anzeigebereich muß mindestens die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs enthalten.
(2) Die Anzeige der in Absatz 1 genannten Geräte darf vom Sollwert abweichen
bei Geschwindigkeitsmessern in den letzten beiden Dritteln des Anzeigebereiches - jedoch mindestens von der 50 km/h -Anzeige ab,wenn die letzten beiden Drittel des Anzeigebereichs oberhalb der 50 km/h-Anzeige liegen - 0 bis plus 7 vom Hundert des Skalenendwerts;bei Geschwindigkeiten von 20 km/h und darüber darf die Anzeige den Sollwert nicht unterschreiten,
beim Wegstreckenzähler +/- 4 vom Hundert.
Alles klar? Somit wären Deine Ideen realisierbar.Warum allerdings
immer wieder davon die Rede ist,das der Tacho in irgendeinem Bereich „liegen“ muß,ist mr nicht klar.Bei meinen Autos war der Tacho immer vertikal im Armaturenbrett eingebaut
Und warum soll der Tacho immer im Blickfeld des „Führers“ sein?
Der ist doch Gottseidank schon lange tot und könnte damit auch garnichts anfangen???
lustiger Gedanke
Warum allerdings
immer wieder davon die Rede ist,das der Tacho in irgendeinem
Bereich „liegen“ muß,ist mr nicht klar.Bei meinen Autos war
der Tacho immer vertikal im Armaturenbrett eingebaut
Und warum soll der Tacho immer im Blickfeld des „Führers“
sein?
Der ist doch Gottseidank schon lange tot und könnte damit auch
garnichts anfangen???
Da versteh einer die Gesetze :=0
Da hat wohl wirklich mal jemand versucht ein Gesetz nicht so zu formulieren, daß es nur Juristen verstehen, und schon ist es etwas mehrdeutig geraten. Ich Frage mich ob es nicht eine umfangreiche Sammlung von Durchführungsverordnungen und Urteilen
zum erwähnten Paragraphen gibt, damit nicht ein Autobauer auf die Idee kommt den Tacho so zu gestallten, wie es der Fragesteller vorhat.
Zur ursprünglichen Frage zurück: Geschwindigkeitsmesser benötigen eine Zulassung!
Cu Rene