wenn ich als Selbständiger meinen geleasten Wagen von der Steuer absetzen will, muß ich ja ein Prozent des Brutto-Neupreises monatlich als private Nutzung versteuern. Kann ich diese Steuern eigentlich legal umgehen, wenn ich noch ein zweites Fahrzeug, das natürlich auch auf meinen Namen läuft, rein privat benutze? Sprich: Der geleaste Wagen ist mein voll steuerlich absetzbarer Geschäftswagen und der andere mein gar nicht absetzbares Privatauto. Ginge das so oder zumindest so ähnlich?
Hallo Boris,
die Antwort ist nein. Du kannst die 1%-Regelung nur damit umgehen, indem Du per Fahrtenbucheinträge Deine geschäftlichen Fahrten nachweist. Das geben bis jetzt alle aus meinem Umfeld spätestens nach 6 Monaten wieder auf. Und wenn Du 5 private Fahrzeuge zulässt, unterstellt Dir das Finanzamt eine Privatnutzung des Geschätswagens.
Uwe
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geht
mal davon abgesehen, daß dieses Thema wohl eher in`s Brett „Steuern“ paßt
Es funktioniert genauso wie Uwe es beschrieb, nur, daß keineswegs jeder wieder davon abkommt ein Fahrtenbuch zu führen.
Es dürfte einem findigen Selbstständigen nicht alzu schwer sein seine Fahrten auch als tatsächlich gewerblich bedingte Fahrten deklarieren zu können )
Das geleaste Geschäftsfahrzeug ist, sofern keine privaten Fahrten anfallen (siehe Fahrtenbuch:smile: voll absetzbar!
Einzige Bedingung des Finanzamtes: Es muß, für Privatfahrten (welche niemand dem Finanzamt gegenüber verleugnen kann - unabhängig davon ob es wirklich keine gibt, die glauben`s einfach nicht:frowning: ein weiteres, sogenanntes „Privatfahrzeug“ vorhanden sein.