TÜV/ASU neu

Hallo
Unsere Tochter hat im 9/99 ein gebrauchtes Auto bei einer Werkstadt, mit der Zusage TÜV / ASU neu , gekauft.
Jetzt stellte sie fest das sie schon 6/01 zum TÜV muß.
Meine Frage :
Was heißt beim kauf eines gebrauchten Autos TÜV /ASU neu ?
oder
Wie alt darf der TÜV/ASU sein um noch als neu bezeichnet zu werden ?
MfG
Hexe

Hi!

Also ich persönlich würde kein Aufhebens wegen 3 Monaten machen.
Man hätte ja auch mal auf die Plakette gucken können…

Grüße,

Mathias

Unsere Tochter hat im 9/99 ein gebrauchtes Auto bei einer
Werkstadt, mit der Zusage TÜV / ASU neu , gekauft.
Jetzt stellte sie fest das sie schon 6/01 zum TÜV muß.
Meine Frage :
Was heißt beim kauf eines gebrauchten Autos TÜV /ASU neu ?
oder
Wie alt darf der TÜV/ASU sein um noch als neu bezeichnet zu
werden ?
MfG
Hexe

Hi!

Also ich persönlich würde kein Aufhebens wegen 3 Monaten
machen.
Man hätte ja auch mal auf die Plakette gucken können…

Grüße,

Mathias

Dem kann ich mich nur anschließen.
Auch Laien sollten beim Gebrauchtwagenkauf einiges überprüfen, wie:

  • Fahrgestellnummer, Nummernschild
  • TÜV/AU und den letzten Bericht dazu
  • Kilometerstand und dessen Plausibilität mit der Abnutzung z.B. von Pedalen und Sitzpolstern
  • Inspektionsbuch
  • Fahrverhalten (Greadeauslauf, Lenkungsspiel, Geräusche…)
  • Bremsverhalten, Handbremse
    und immer einen Zeugen mitnehmen und alles schriftlich abfassen.

Erwin

Unsere Tochter hat im 9/99 ein gebrauchtes Auto bei einer
Werkstadt, mit der Zusage TÜV / ASU neu , gekauft.
Jetzt stellte sie fest das sie schon 6/01 zum TÜV muß.
Meine Frage :
Was heißt beim kauf eines gebrauchten Autos TÜV /ASU neu ?
oder
Wie alt darf der TÜV/ASU sein um noch als neu bezeichnet zu
werden ?
MfG
Hexe

Hallo Hexe

Das Autohaus wird TÜV und AU neu gemacht haben als sie den Wagen in Zahlung genommen haben. Daher werden die die Aussage ‚TÜV/AU neu‘ auch tätigen können ohne gleich den Wagen jeden Monat erneut beim TÜV vorführen zu müssen. Macht ja auch wenig Sinn.
TÜV neu würde ich auch eher interpretieren als das der Wagen nach dem Kauf durchgecheckt und halt noch beim TÜV vorgeführt worden ist.
Wegen der 3 Monate würde ich mich daher nicht aufregen… zum einen ist es eh viel zu spät dafür um u.U. dagegen klagen zu wollen, zum anderen bringt es nichts als Ärger.
Und ob der Wagen nun im Juni oder im September zum TÜV gebracht wird - es wird nichts am Untersuchungsergebnis ändern und billiger oder teurer wird’s ebenfalls nicht.

Gruß
Frank K.

Danke o.T.
o.T.