wenn bei einem Auto zu einer bestimmten Felge ein Reifen eingetragen ist, der nur gekauft/verwendet werden darf, kann man dann bei anderen Felgen auch andere Reifen benutzen?
Konkreter Fall:
Beim Opel Astra Elegance sind 16" Alufelgen montiert. Dazu muß ein Michellin Reifen aufgezogen sein. Steht im KFZ-Schein. Das Reserverad habe ich gesehen ist eine Stahl-Felge. Heißt das, daß ich eigentlich auch Stahlfelgen mit Sommerreifen aufziehen kann, die nicht von Michellin sind?
Die Markenbindung bei Reifen ist aufgehoben worden… anfang dieses Jahres glaube ich (weiß das genaue Datum nicht mehr… aber aufgehoben worden ist sie !)
Frank hat Recht: Die Markenbindung von Reifen wurde vor knapp 2 Jahren aufgehoben. Du kannst also das Fabrikat des neuen Reifens absolut selbst bestimmen, nur die Reifengrösse, die ebenfalls im Kfz-schein steht, muss eingehalten werden.
Natürlich hast Du auch die Wahl zwischen Stahl- und Alufelgen. Du kannst Alufelgen auf deinem Auto montieren und als Reserverad selbstverständlich auch ein normales Stahlrad benutzen.
hallo
stimmt was geschrieben worden ist, leider mit einer einschränkung
kommt es zu einer extrem situation wird überprüft wer die haftung übernimmt.
in diesem fall wird opel alles von sich weisen mit der begründung : nur dieser reifen
die werkstatt MUß 1000% sicher sein das mit dem anderen reifen nichts passieren kann. - wer übernimmt sowas?
leider war der gesetzgeber mal wieder nicht in der lage eine eindeutige entscheidung zugunsten des autofahreers zu fällen.
gruß
ralf