Rechte nach Unfall

Hallo,

ich bin unverschuldet in einem kleinen Unfall verwickelt (nur Blechschaden).

Die gegnerische Versicherung will, das der Schaden ohne Schätzung oder Voranschlag in der Werkstatt repariert wird.

Ich will den Schaden aber schätzen lassen, mir den Betrag erstatten lassen und die Reparatur selbst durchführen.

  1. Ist das ohne weiteres möglich?

  2. Kennt jemand die aktuellen Sätze für Telefonpauschale, Wertminderung, Nutzungsausfall?

Danke,
Deddi

Hallo Deddi,

Die gegnerische Versicherung will, das der Schaden ohne
Schätzung oder Voranschlag in der Werkstatt repariert wird.

das ist m.E. nach nicht zulässig…ich hatte auch gerade einen Schaden an der Tür und wollte den Wagen nicht in einer Fachwerkstatt reparieren lassen. Also ließ ich ein Gutachten von einem freien Sachverständiger machen, reichte dieses ein und bekam mein Geld von der Versicherung.

Sicher werden wir angehalten, die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben, aber ein Recht auf ein Gutachten vom Sachverständiger hast du.

Einen Tip möchte ich dir geben : Lasse dies Gutachten nicht von der gegnerischen Versicherung machen…du bekommst weniger, so meiner Erfahrung.

Ich will den Schaden aber schätzen lassen, mir den Betrag
erstatten lassen und die Reparatur selbst durchführen.

Das steht dir zu.
Du bist der Versicherung gegenüber keinerlei Rechenschaft schuldig, ob und wo du den Wagen reparieren lässt.

Ich argumentiere so, wenn die Vers. fragt, dass ich noch nicht weiß, ob ich den Wagen evtl. verkaufe und in Anbetracht des Schadens weniger Geld von dem Käufer bekomme.

Der Versicherungsnehmer hat einen Schaden verursacht, für den er aufkommen muß, ganz egal, ob das Auto danach in einer Fachwerkstatt, von dir selbst oder in einer kleineren Werkstatt repariert wird, ob du ihn verkaufst oder so zerbeult weiterfährst…es geht niemanden etwas an, was du mit deinem beschädigten Eigentum machst.

  1. Kennt jemand die aktuellen Sätze für Telefonpauschale,
    Wertminderung, Nutzungsausfall?

Der Nutzungsausfall hängt von dem Wagentyp ab.
Frage am besten bei deiner Versicherung nach, die haben dort Listen und können dir das anhand dieser ganz genau sagen.

Für Telefonkosten, Porto und Schreibgebühren habe ich 60 DM bekommen.

Zu der Wertminderung kann ich leider nichts sagen.

Hier kannst du nochmal dein recht bezüglich eines Gutachtens nachlesen

http://www.joos-kfz.de/joos/info.htm

Greetings,
Vanessa

Hier gibt es mehr Infos
http://home.t-online.de/home/winni-the-pooh/justiz.htm