Wie lange werden im Zentralrechner von Flensburg angefallene Punkte gespeichert, und wann wieder gelöscht??
Danke!
Jonas
Wie lange werden im Zentralrechner von Flensburg angefallene Punkte gespeichert, und wann wieder gelöscht??
Danke!
Jonas
kommt darauf an…
was Du ausgefressen hast.
Die Frist beträgt:
2 Jahre
a) bei Ordnungswidrigkeiten
b) wenn auf Erziehungsmittel erkannt worden ist
c) wenn eine Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr zur
Bewährung ausgesetzt wurde
5 Jahre
a) wenn auf Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als
3 Monaten oder auf Jugendstrafe erkannt wurde.
b) wenn von Strafe abgesehen worden ist
c) wenn die Untersagung der Erteilung einer Fahrerlaubnis auf
Zeit oder ein Fahrverbot nach §44 StGB angeordnet wurde.
d) bei Verboten ein Fahrzeug zu führen nach §3StVZO
e) bei Versagung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis nach §2
Abs.1 oder §4 StVG
10 Jahre
für alle übrigen Fälle
Ohne Rücksicht auf den Lauf der Fristen werden getilgt:
a) Eintragungen über Entscheidungen,wenn ihre Tilgung im
Bundeszentralregister angeordnet oder wenn die Entscheidung im
Wiederaufnahmeverfahren oder nach den §§86,102 Abs.2 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig aufgehoben
wird.
b) Eintragungen,die in das Bundeszentralregister nicht
aufzunehmen sind, wenn ihre Tilgung durch die nach Landesrecht
zuständige Behörde angeordnet wird; die Anordnung darf nur
dann ergehen, wenn dies zur Vermeidung ungerechtfertigter
Härten erforderlich ist und öffentliche Interessen nicht
gefährdet werden.
c) Eintragungen über eine Schuldfeststellung nach §27 des
Jugendgerichtgesetzes, wenn der Schuldspruch nach §30 Abs.2
des Jugendgerichtsgesetzes getilgt oder nach §31 Abs.2, §66
des Jugendgerichtsgesetzes in eine Entscheidung einbezogen
worden ist, die in das Erziehungsregister einzutragen ist.
Ich habe hier nicht alles abgeschrieben, aber wenn Du mehr wissen willst, schau Dir §13a der StVZO an.
Gruss Sebastian