Hallo,
Wie lang ist die Verjährungsfrist für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Österreich?
Hallo,
Wie lang ist die Verjährungsfrist für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Österreich?
Hallo,
Wie lang ist die Verjährungsfrist für
Geschwindigkeitsüberschreitungen in Österreich?
Ich glaube, so ist es, ich kann mich aber auch irren:
Im verwaltungsstrafverfahren:
ERSTENS
Im Allgemeinen muß Dir die Behörde binnen 6 Monaten
einen KONKRTEN Tatvorwurf machen
Du Böser bist am … um … Uhr auf der Strasse …
bei km … im Fahrzeug … (hier wird oft geschlampt)
in Richtung … so und so schnell gefahren, hättest
aber nur so schnell fahren dürfen, hast die zulässige
Geschwindigkeit um … überschritten …
ZWEITENS:
Wenn Du Dich drei Jahre gerechnet von der Geschwindigkeits-
überschreitung an erfolgreich um Zahlung der Strafe oder
Ersatzfreiheitsstrafe gedrückt hast, ist die Geschichte
verjährt.
Wenn Du in D zuhause bist, scheitert die Geschichte meist
schon daran, dass die österreichische Behörde erst einmal den
Lenker ermitteln muß. Der österreichische Fahrzeughalter muß
Auskunft geben können, wer das Fahrzeug zu einem konkreten
Zeitpunkt gelenkt hat. Ich nehme an, in D ist das nicht so.
Harald