Hallo liebe Experten,
Wir haben heute unseren 5 Jahre alten Opel Corsa 1.4 verkauft. Der Händler hat mit uns einen Kaufvertrag gemacht in dem wir einen Preis von 7500DM vereinbart hatten. Nach ein paar Stunden rief er uns ein paar Stunden später an und sagte uns das er noch einen Fehler entdeckt hätte und das es nicht bei den 7500 DM bleiben würde.
–> Ist das rechtens?
Hallo Benny,
die einzige Frage ist ob der Händler den Vertrag betreits unterschrieben hat. Eure Unterschrift ist nicht genug. Offenbar ist er nicht bereit soviel für das Auto zu befahlen wie Ihr haben wollt.
Wenn Ihr das Auto woanders für 7500,- verkauft bekommt tut das.
Max
Hi Benny,
wie Max schon fragte, hat der Händler auch schon unterschrieben ?
Was für ein Vertrag ist es (Vordruck)?
Sind besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen worden?
Wir brauchen etwas mehr input, um Dir helfen zu können.
Gruss Sebastian
Ist der Kaufvertrag von beiden unterschrieben, hat der Händler verloren.
Er als Händler kann sich viel eher ein Bild davon machen ob ein Wagen in Ordnung ist oder nicht. Das sollte er vor einem Abschluß machen. Es ist höchst unwahrscheinlich das ein Nicht-Fachmann einen Händler arglistig täuschen kann. Da kann der Händler nachträglich nichts verlangen oder machen.
Wenn du noch einen ADAC-Vertrag hattest oder die Standartklausel „Verkauft unter Ausschluß der Gewährleistung“ drin hast, kann er sowieso nix.
Wenn nicht, denke daran, das auch ein Privatmann beim Privaten Gebrauchtwagenverkauf 6 Monate Gewährleistung (Garantie) geben muß.
Und Bei Vorschäden das gleiche Problem : Du bist verpflichtet bis zum Tag der Erstzulassung das Vorleben deines Wagens zu ermitteln und z.B. eventuelle Schäden/Unfälle lückenlos dem neuen Besitzer zu nennen.
Vielleicht siehst du dir dazu mal meine Urteilssammlung und Gebrauchtwagenverkaufs-Info an?
http://home.t-online.de/home/winni-the-pooh/gesetz/v… und http://home.t-online.de/home/winni-the-pooh/gesetz/d…
Winni the Pooh