Umbausatz PKW zum Krankenfahrzeug 25 km/h

Hallo Leute,

in Ostdeutschland sieht man sie oft, die normalen Autos die zum krankenfahrzeug umgebaut wurden und nur noch 25 km/h fahren können.

Es muss dafür einen sogenannten bausatz geben mit dem man die Fahrzeuge runterdrosseln kann.

Wer hat einen Tipp wo man diese bekommen kann und was diese kosten?

Bin für jeden Hinweis dankbar

Gruß

Sonja

Hi Sonja

Meines Wissens sind derartige Fahrzeuge nicht mehr erlaubt. Lediglich sind einige Bundesländer hergegangen und haben schon zugelassene Fahrzeuge weiterhin im Verkehr gelassen. Aber neuzulassung ist wohl nicht mehr möglich.

Gruß
Frank K.

neee, neee, so ist das nicht
hi frank,

danke für die antwort, aber das ist so nicht.

gruß

sonja

Schau hier…
Hallo Sonja,

schau mal hier: http://www.eg-autos.de/25nfz25.htm

gruß

dennis

Paar kleine Infos
Aaaaaalso, PKW ist PKW, das ist klar.
Du darfst aber vierrädrige Fahrzeuge fahren, mit Mopedführerschein oder ohne Führerschein, wenn du ein gewisses Alter hast oder wenn die Höchstgeschwindigkeit nicht 6 km/h übersteigt. Diese Fahrzeuge dürfen nur einen Sitzplatz haben und (Führerscheinfrei) nicht mehr als 6 km/h fahren (mit kleinem viereckigen Versicherungskennzeichen ohne TÜV-Pflicht) oder einen Sitzplatz (IMMER Grundvorraussetzung für Zulassung eines Krankenfahrstuhles) und nur 25 km/h, um den Richtlinien für das Mofaführerscheinrecht zu entsprechen d.h. entweder Mofaführerschein oder man muß als Halter ein gewisses Alter haben, wie meine Mutter.

Viele Firmen (in der Zeitschrift ADAC Motorwelt sind immer welche drin) umgehen die Vorschriften, indem die ein Musterfahrzeug über ein Mustergutachten zulassen und die Fahrzeuge dann Deutschlandweit mit zwei Sitzen verkaufen.
Ein Bekannter aus Kelsterbach hat sowas gekauft, aus den neuen Bundesländern (die sowieso noch andere Vorschriften mit Sonderregelungen haben wie in den alten Bundesländern), kam in die erste Polizeikontrolle und bekam eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein.

Krankenfahrstuhl muß immer nur einen Sitz haben.

Achja, und das maximale Gewicht darf einen gewissen Grenzwert nicht überschreiten.

Hier war mal ein interessanter Bericht in der Auto-Bild, das ein Vater für seinen 15-jährigen Sohn einen alten riesigen Ami-Schlitten mit einem Golf-Diesel-Motor ausgerüstet hat und nur den ersten Gang frei lies. Die anderen Gänge wurden blockiert. Der TÜV hat das abgenommen und der Sohn durfte mit 15 Jahren dieses Fahrzeug mit Mofaführerschein fahren.

Rede mal mit deinem TÜV über die Sache.

Die Sache mit dem „Verboten“ ist auch so eine Sache.
In den letzten Wochen ist da sowas in den Medien rumgegangen, das in den alten Bundesländern extrem viele Unfälle mit diesen Gefährten passiert ist und die offiziellen Stellen mit dem Gedanken spielen diese Fahrzeuge zu verbieten bzw keine neuen mehr zuzulassen. Das ist aber in jedem Bundesland anders geregelt und wird auch weiterhin anders geregelt.

Winni the Pooh