Ich habe folgendes Problem: Letzten Samstag habe ich mir ein neues Auto gekauft. Der Händler hat vorher noch neue Sommerreifen aufziehen lassen, weil die alten schon ziemlich runter waren.
Als ich in den letzten Tagen mal in meine Fahrzeugpapiere geschaut habe, sah ich, daß dort explizit 4 Reifenmodelle (Hersteller & Typ) erwähnt wurden mit denen ich fahren darf. Kurzer Blick auf’s Auto - natürlich irgendwas anderes drauf
Jetzt mal meine Fragen:
a) Gehe ich recht in der Annahme, daß ich eine Menge Ärger am Hals habe, wenn ich mit den falschen Reifen erwischt werde? Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen?
b)Kann ich andere Reifentypen im Brief eintragen lassen? Tieferlegung und sowas geht ja auch, wenn’s eingetragen ist.
c)Kann ich vom Händler nachträglich fordern, daß er meine Reifen (gerade mal 300 km gelaufen) gegen Sommerreifen der richtigen Marken austauscht?
Naja, am Wochenende mach ich sowieso erstmal die Winterreifen drauf. Bei denen ist es offenbar wurscht.
Als ich in den letzten Tagen mal in meine Fahrzeugpapiere
geschaut habe, sah ich, daß dort explizit 4 Reifenmodelle
(Hersteller & Typ) erwähnt wurden mit denen ich fahren darf.
Kurzer Blick auf’s Auto - natürlich irgendwas anderes drauf
Jetzt mal meine Fragen:
a) Gehe ich recht in der Annahme, daß ich eine Menge Ärger am
Hals habe, wenn ich mit den falschen Reifen erwischt werde?
Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen?
sollten sie wirklich nicht zulässig sein, wäre das sicher gravierendst der Verlust des Versicherungsschutzes wegen unerlaubten Umbau bzw. Verlust der ABE. Das kann dann 10000 DM Regress bedeuten…
b)Kann ich andere Reifentypen im Brief eintragen lassen?
Tieferlegung und sowas geht ja auch, wenn’s eingetragen ist.
es gibt eventuell nachträgliche Freigaben, ich würde mich auf jeden Fall mit dem Händler in Verbindung setzen
möglicherweise muss es dann gar nicht eingetragen werden, nur die ABE musst Du dann mitführen
c)Kann ich vom Händler nachträglich fordern, daß er meine
Reifen (gerade mal 300 km gelaufen) gegen Sommerreifen der
richtigen Marken austauscht?
wenn es die oben genannte Freigabe nicht gibt, würde ich drauf drängeln, oder aber der Händler kann nachweisen, das die Schlappen drauf dürfen
Naja, am Wochenende mach ich sowieso erstmal die Winterreifen
drauf. Bei denen ist es offenbar wurscht.
Hallo Tomcat,
am besten Du gehst sofort zum Händler und verlangst neue Reifen. Wenn er sich nicht darauf einlassen will, wende Dich an die „Schiedstelle für das KFZ Handwerk“. Die gibt es fast überall und sollen Konflikte zwischen Kunde und Autowerkstatt schlichten (kostenlos). Die Handwerkskammer kann Dirt bestimmt die Adresse geben. Gruß elmore
a)nur um Hersteller und Reifenmodell?
b)Oder auch um eventuelle Größen?
Wenn es nur um a) geht:
Die Bindung von Reifen zu gewissen Felgen und Fahrzeugen wird zwar noch immer, wenn es früher eingetragen wurde mit in den KFZ-Brief gedruck, aber ist in der Zwischenzeit unzulässig, da diese Vorschriften generell aufgehoben wurden.
Sprich: Steht bei mir Michelin, Continental, Brigestone - jeweils irgend ein Modell drin (bei mir stehen da ne halbe mio modelle drin) - Darfst du trotzdem mit Yokohama usw. fahren, egal was da drin steht, so lange er den Anforderungen (Masse, Geschwindigkeit, usw.) entspricht.
Von der Größe her habe ich die richtigen drauf, nur Marke und Modell stimmen nicht. Als alter BWLer hatte ich da auch meine Zweifel, ob eine solche Bindung rechtlich zulässig ist.
Hi Tomcat,
leider ist die einzig richtige Antwort die von Ivo.
Die Markenbindung ist schon länger aufgehoben, einer der wenigen Vorteile der EU-Gesetze. Solange die Reifen den vorgeschriebenen Spezifikationen entsprechen, darfst Du jedes Fabrikat montieren.
Von den hammerharten Ostblock-Produkten würde ich allerdings abraten
Gruss Sebastian
Die Bindung von Reifen zu gewissen Felgen und Fahrzeugen wird
zwar noch immer, wenn es früher eingetragen wurde mit in den
KFZ-Brief gedruck, aber ist in der Zwischenzeit unzulässig, da
diese Vorschriften generell aufgehoben wurden.
Sprich: Steht bei mir Michelin, Continental, Brigestone -
jeweils irgend ein Modell drin (bei mir stehen da ne halbe
mio modelle drin) - Darfst du trotzdem mit Yokohama usw.
fahren, egal was da drin steht, so lange er den Anforderungen
(Masse, Geschwindigkeit, usw.) entspricht.
mfg Ivo
Hallo,
dies ist (fast) bedingungslos richtig. Sollte es sich jedoch um eingetragene Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex „Z“ (über 240km/h) handeln, so ist die Marken/Typenbindung für bestimmte Felgenmodelle noch gültig.
Hintergrund: „Z“-Reifen haben nicht unbedingt die Tragfähigkeitskennziffer angegeben. Freigaben der Felgenhersteller wurden für bestimmte Fz. nur bei bestimmten Reifenherstellern eingeholt… und schon haben wir das Problem mit unserer Rechtsstaatlichkeit und unserem besonderen Regelwerk. Technisch gesehen sind natürlich nahezu alle „Z“-Reifen auf nahezu allen Fz., die für die entsprechende Grösse geeignet sind, geeignet. (Toller Satz, nicht…?:~)
MfG
Michael Zettler(Erbsenzähler…:~)