15 % Rücktrittsgebühr bei Gebrauchtwagen-Verträgen

Hallo

eine Bekannte hat bei einem Autohändler einen Gebrauchtwagen-Kaufvertrag abgeschlossen, den Wagen aber noch nicht abgeholt.
Anschließend hat sie sich (blöderweise) noch ein anderes Angebot angeschaut, das ihr wesentlich besser gefällt. Daher will sie aus dem ersten Vertrag wieder aussteigen.
Das Autohaus verlangt dafür aber 15 % des Kaufpreises von rund 8.000 DM als Rücktrittsgebühr (oder so ähnlich). Also etwa 1.200 DM für ein Verkaufsgespräch und das Anfertigen eines Kaufvertrages. Das kommt uns reichlich unverschämt vor.

Mal angenommen, das steht so im „Kleingedruckten“ des Vertrages – ist das denn rechtlich haltbar, oder verstößt es nicht gegen die guten Sitten, ist es Wucher oder etwas ähnliches und daher nichtig?

Viele Grüße

Ulf

P.S.: bitte nicht ärgern, wenn jemand die gleiche Anfrage im Brett „Recht“ findet - ich weiß nur nicht, wo sie besser aufgehoben ist.

MOD: Bitte im Brett Recht antworten
Hallo Ulf,

sicherlich ist es in diesem Fall nicht einfach, das Problem klar einem Brett zuzordnen. Dennoch verstoßen Mehrfachpostings gegen die Netiquette von wer-weiss-was. Ich persönlich finde, daß Dein Posting im Brett Recht, wo Du es ja auch gepostet hast, besser aufgehoben ist.

Ich hoffe, Du hast daher Verständnis dafür, daß ich das Posting innerhalb der nächsten Tage hier in diesem Brett löschen werde.

Ich möchte daher alle, die Ulf bei diesem Problem weiterhelfen können, bitten, im Brett Recht zu antworten, wo das Posting ebenfalls zu finden ist.

Bis denn dann,

Felix
MOD