Hallo
eine Bekannte hat bei einem Autohändler einen Gebrauchtwagen-Kaufvertrag abgeschlossen, den Wagen aber noch nicht abgeholt.
Anschließend hat sie sich (blöderweise) noch ein anderes Angebot angeschaut, das ihr wesentlich besser gefällt. Daher will sie aus dem ersten Vertrag wieder aussteigen.
Das Autohaus verlangt dafür aber 15 % des Kaufpreises von rund 8.000 DM als Rücktrittsgebühr (oder so ähnlich). Also etwa 1.200 DM für ein Verkaufsgespräch und das Anfertigen eines Kaufvertrages. Das kommt uns reichlich unverschämt vor.
Mal angenommen, das steht so im „Kleingedruckten“ des Vertrages – ist das denn rechtlich haltbar, oder verstößt es nicht gegen die guten Sitten, ist es Wucher oder etwas ähnliches und daher nichtig?
Viele Grüße
Ulf
P.S.: bitte nicht ärgern, wenn jemand die gleiche Anfrage im Brett „Recht“ findet - ich weiß nur nicht, wo sie besser aufgehoben ist.