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Autounfall - Darf ich die verur. kosten bahalten?



Hallo
bei mir ist heute ein Auto hinten drauf gefahren.
Von aussn ist nichts zu sehen, doch die Kofferraumkalppe geht ein wenig schwerer auf.
Der MAnn in der Werkstatt meinte ca. 4000 DM.
Mein Wagen ist aber mal gerade 8000 DM wert.
Kann ich die Kosten denn bahalten ?
Soviel ich weiss gibt es eine Neuregelung, dass man nur einen Teil behalten darf oder es repariren lassen kann.
(wegen Versicherungsbetrügter)
danke daniel
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Re: Autounfall - Darf ich die verur. kosten bahalt


Hallo Daniel,
wenn Dich an dem Unfall keine Schuld trifft, hast Du das Recht einen unabhängigen Gutachter mit der Schätzung des Schadens zu beauftragen. Die Kosten hierfür muss die gegnerische Versicherung tragen. Beträgt der Schaden dann tatsächlich DM 4.000,- und das Auto hat laut Gutachten tatsächlich noch einen Wert von DM 8.000,-, so liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor und die Versicherung muss den Schaden regulieren. Jetzt hast Du die Wahl: Entweder, Du lässt den Schaden reparieren und von der Versicherung bezahlen oder Du rechnest mit der Versicherung auf "Gutachtenbasis" ab. Lässt Du den Wagen dann allerdings später reparieren und die Reparatur wird teurer als die veranschlagten DM 4.000,- hast Du Pech gehabt, die Differenz musst Du dann selber bezahlen. Kassierst Du allerdings jetzt DM 4.000,- und reparierst den Schaden nicht, ist Dein Auto als Unfallwagen anzusehen und damit natürlich nicht mehr DM 8.000,- Wert.
Gruss Sebastian

Re^2: Kleine Korrektur...


Hallo Sebastian,

Soweit hast Du eigentlich Recht. Aber eine kleine Korrektur muß ich trotzdem noch anbringen.
Jetzt hast Du die Wahl: Entweder, Du lässt den
Schaden reparieren und von der Versicherung bezahlen oder Du
rechnest mit der Versicherung auf "Gutachtenbasis" ab. Lässt
Du den Wagen dann allerdings später reparieren und die
Reparatur wird teurer als die veranschlagten DM 4.000,- hast
Du Pech gehabt, die Differenz musst Du dann selber bezahlen.
Das ist IMHO nicht ganz richtig. Wenn sich später bei der Reparatur herausstellt, das die Reparatur doch teurer wird, als im Gutachten prognostiziert, dann muß die Versicherung die "echten" Reparaturkosten übernehmen. Allerdings nur unter Vorlage der Originalen Reparaturrechnung und unter Anrechnung der vorher ausgezahlten Summe (aus dem Gutachten).

Greetings and

So long.

Der Dicke MD.

Re^3: Kleine Korrektur...


Hi Dicker,
ich habe mich etwas undeutlich ausgedrückt. Mit "später" meinte ich deutlich später (ca.1/2 Jahr oder länger).
Gruss Sebastian

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