Soweit ich informiert bin ist es nicht Euer Job, die Ausfuhrkennzeichen zu besorgen.
Bei einem Verkauf ins Ausland sollte man seinen Wagen immer abmelden und auf keinen Fall irgendwelche versicherungsrechtlichen Verpflichtungen eingehen.
Den Kfz-Brief immer erst dann aushändigen, wenn die komplette Kaufsumme bezahlt ist!
Grüße,
Mathias
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Hi Stefan,
das habe ich gerade hinter mir. Ich habe den Wagen vorher abgemeldet, denn wenn das der Käufer nicht tut, schaust Du in die Röhre (Mein Bruder ist mal ein halbes Jahr so einer Sache hinterhergelaufen und musste brav Steuern und Versicherung bezahlen). Ich habe aus Nettigkeit dem Käufer die Kurzzeitkennzeichen besorgt. Aber Vorsicht, die Dinger sind teuer. DM 135,- + ca. DM 50,- für Schilder und Gebühren sind für diese 5 Tage gültigen Kennzeichen zu berappen, die Zeiten als die (damals roten) Überführungskennzeichen noch für DM 50,- all inc. zu haben waren, sind vorbei. Ich habe bei der Übergabe des Wagens auf Bargeld bestanden (und das auch sofort mit Schwarzlicht geprüft). Unser Wagen ging nach GB und ich hatte nur wenig Lust auf eigene Kosten hinterher zu reisen, weil der Käufer die Karre evtl. nicht abmeldet. Noch ein Tipp: Lass Dir die Verbleibserklärung vom Käufer unterschreiben (gibts bei Deiner Zulassungsstelle). Sonst kommt die Behörde und will nach einem Jahr wissen, wo Du das Auto entsorgt hast. Das hab ich auch schon erlebt und hatte aber eine Verbleibserklärung (puh). Du bist nämlich der letzte eingetragene Halter, von dem diese Erklärung automatisch nach einem Jahr verlangt wird. Wenn Du willst, kann ich Dir so eine Verbleibserklärung auch faxen (musst nur Deine Zulassungsstelle eintragen).
Gruss Sebastian