VW-Kauf in Europa

Hallo, der Titel sagt es schon fast, in welchem benachbarten EU Land sind VW besonders günstig zu haben. Gedacht ist hier an erster Stelle an Multivan und Pritsche. Danke schon mal, Onno

Jeder EU-Importeur kann dir jeden Wagen besorgen, ohne das du Aufwand und/oder Bürokratie hast.

Denke aber daran, das „… der Zustand Grau/Re/EU-Import ein solch erheblicher Mangel an sich ist, das er zur Wandlung oder Wertminderung rechtfertigt …“.

In Deutschland bist du mit einem EU-Import solange die Nummero 0, wie du den Wagen hast.

Auftragsbücher sind voll, so das du keine Termine in Werkstätten bekommst.
Ausländische Ersatzteillisten sind nicht besorgbar um Teile zu bestellen (eine Spezialität von VW) und die Teile von baugleichen deutschen Fahrzeug bekommst du nicht verkauft, weil VW immer den Fahrzeugschein sehen will.
Garantieforderungen müßen im Ausland bei dem Händler gestellt werden wo der Wagen her ist.
Die Garantiezeit läuft ab dem Tag, wo der Wagen IM AUSLAND ausgeliefert wurde und nicht von da ab wo du den Wagen kaufst.
Usw usw usw

Und … jeder EU-Händler der dir ein ausländisches Modell verkauft ist … kein Händler sonder nur ein Vermittler, weil kein Händler über die Grenze importieren darf.
Deswegen ist jeder Ärger immer mit dem Händler im Ausland auszutragen, wo der Wagen her ist.

Von jemanden der seine Erfahrungen mit EU-Importen gemacht hat.

Winni the Pooh

Autoverkäufer müssen ihre Kunden aufklären, ob es sich bei einem Fahrzeug um ein EU-Re-Import handelt. Geschieht dies nicht, kann der Kunde den bestehenden Vertrag wegen arglistiger Täuschung
anfechten.
AG St.Ingbert C 806/96

Bei Importfahrzeugen ist wegen Tageszulassungen im Ausland oft die Garantiezeit verkürzt. Wenn ein Händler in Anzeigen mit fabrikneuen Modellen wirbt, muß er nur dann auf kürzere Garantiezeiten hinweisen, wenn die Laufzeit im mehr als zwei Wochen verringert ist.
BGH DAR 99 501

Gewerbliche Gebrauchtwagenhändler sind verpflichtet, von sich aus Käufer darauf hinzuweisen, wenn es sich bei einem zum Verkauf anstehenden Auto um einen aus dem Ausland eingeführten Gebrauchtwagen handelt. Ein Autohändler mußte deswegen ein nicht als Import ausgewiesenes Fahrzeug zurücknehmen. Der Hinweis Re-Import ist ein preisbildender Faktor und muß deswegen genannt werden.
Saarländisches Oberlandesgericht AZ 4 U 632/98

Der Zustand Grau-/Re-/EU-Import ist ein erheblicher Mangel, der aber durch den Haftungsausschluß im Kaufvertrag mit dem Wortlaut „Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluß jeder Gewährleistung
verkauft“ ausgeschloßen ist.
AG Lahnstein AZ 2 C 483/96

Der Zustand Grau-/Re-/EU-Import ist ein solch erheblicher Mange, das er zur Wandlung oder Wertminderung ausreicht und kann auch im Kaufvertrag nicht ausgeschloßen werden.
LG Koblenz AZ 3 S 29/96

Bei dem aus dem Ausland Re-Importierten Kfz beruht die Eintragung über den Zeitpunkt der Erstzulassung im Kfz-Brief nicht auf gesicherte Erkenntnisse des Straßenverkehrsamtes. Der
Gebrauchtwagenhändler, der regelmäßig Geschäfte mit aus den Niedernlande Re-Importierten Kfz tätigt, hat den Käufer darauf hinzuweisen, daß die tatsächliche Erstzulassung des Fahrzeuges von der Eintragung im Kfz-Brief abweichen kann. Diese Angabe kann nicht über den Vertrag ausgeschloßen werden und Ansprüche daraus verjähren nicht.
OLG Hamm AZ 19 U 124/90