kürzlich sah ich so ein kleines Etwas mit zwei Sitzen nebeneinander. Es sah aus wie ein PKW, nur eben kleiner, so ungefähr 60 % Lupo mit einem Moped-Nummernschild.
Abgesehen davon, dass so ein Ding sicher nicht viel kosten dürfte, wer braucht sowas, welchen Führerschein braucht der Fahrer? Oder hat er seinen „normalen“ Führerschein versoffen?
diese Fahrzeuge dürfen max. 25 km/h schnell fahren und sind daher meines Wissens nach mit einem Mofa-Führerschein (alte Bezeichnung Klasse 5, neue kenne ich nicht) fahren.
Billig ist das Ganze aber nicht, denn die Kisten werden nur mit minimaler Stückzahl hergestellt und kosten daher eine ganze Menge (man könnte sich auch ein normales Auto im Bereich von 10.000 - 15.000 DM dafür kaufen). Ab und zu mal gibt’s dafür eine Werbung in der ADAC-Mitgliedszeitschrift.
Angesprochen werden mit solchen Fahrzeugen Rentner und Leute, die den Führerschein versoffen haben.
HAllo Interpat,
den Ausführungen von Sven möchte ich in einem Punkt widersprechen.
Wenn der Führerschein entzogen wurde (Suff oder ähnliches), dann ist auch der alte „fünfer“ weg.
Ansonsten werden hier im Ort diese Ganzkörper-Mopeds von alten Rentnern gefahren. Ich vermute, es bezieht sich mit dem Führerschein sogar um die alte Kl.4 bis 250ccm. Diese Kl. hatten die alten Herren, wie mein Vater, vom Motorrad her.Autos wie den guten alten Goggo mit 250ccm, deen man dannn fahren könnte gibt`s ja leider nicht mehr.
Gruß
Dirk
Leistungsreduzierte Fahrzeuge…
…nennt man die Dinger, die es heute auch noch als Bausatz und Umbau eines Fiat Panda zu kaufen gibt.
Hallo Pat,
Wie Dirk schon sagte, konnten die von den „alten“ gefahren werden, denn wer seinen FS vor dem 1.12.1954 erwarb durfte sogar KfZ bis 700ccm fahren, also auch einen Honda N600 (Vorgänger vom Civic) den es mal bei uns gab.
Wer seinen FS wegen Suff verloren (FS-Entzug) hat, muß den FS neu beantragen , kann aber wenn er eine Prüfbescheinigung hat, weiterhin Mofa fahren.
Wer ein Fahrverbot von einem Gericht auferlegt bekam, welches nach ??? Tagen wieder abläuft, darf kein Fahrzeug im Straßenverkehr führen !!
Bei uns in der Stadt hat auch ein Mann (so um die 30) so einen Wagen, mit dem er seinen Schäferhund zum Spazieren an den Rhein fährt. Sieht immer Putzig aus, der große Hund in dem kleinen Knatterkarren. Hinten ein Mofa-Schild, vorne ein Schild mit „Klaus“…
soweit ich weiss, braucht man für Fahrzeuge bis 6 km/h gar keinen Führerschein (z.B. elektr. Rollstuhl usw.), die dürfte man dann auch ganz ohne Führerschein fahren.
Hi Pat,
bei diesen leistungsreduzierten Fahrzeugen gibts diverse Unterschiede. Die von Dir genannten (mit Moped-Kennzeichen) werden in kleinen Stückzahlen hergestellt, verfügen in den meisten Fällen über einen kleinen Zweizylinder-Dieselmotor und sind einem „richtigen“ Auto schon recht ähnlich. Schau mal auf die Anzeigenseiten in der ADAC-Motorwelt, da gibts mehr Infos.
Gruss Sebastian
Seit dem 1.1.2001 gilt mit der neuen FeV, daß nur noch Zugmaschinen für Land,- und Forstwirtschaft, Flurförderfahrzeuge sowie einachsige an Holmen geführte Arbeitsmaschinen bis 6 km/h frei von Führerschein sind.
Für Mofa und „Lädiertenlaster“ (Nachkriegsvolksmund) braucht man die Prüfbescheinigung
Früher brauchte man für den Krankenfahrstuhl die Klasse 4 heute reicht die Prüfbescheinigung.