Antwort von
nach 67 Tagen
hilfreich
Re: Verfahrensanweisung ein muß?
Hallo Thomas Kaiser,
das mit der Erlösung ist gar nicht so einfach. "Warum?" wirst du fragen. Hier einige Antworten:
Warum müssen eigentlich Handbücher, VAs, AAs, BAs usw. erstellt werden?
Es gibt eine gesetzliche Pflicht zur Betriebsorganisation. Hier ein kleiner Auszug von gesetzlichen Pflichten:
- Produkthaftungsgesetz - interne QS und Absicherung der Lieferantenkette
- §52a BImSchG - Umweltschutzsichernde Betriebsorganisation
- §53 KrW-/AbfG - Umweltschutzsichernde Betriebsorganisation
- §130 OwiG - Überwachungssystem zum Verhindern und Erschweren von Zuwiederhandlungen
- §6 UmwHG - Nachweis des Normalbetriebs
Welche Pflichten sind das?
- Benennung eines Organs, Organisationsplan mit personeller Besetzung
- Aufgaben der Organisationseinheiten
- Strucktur der Weisungsbefugnisse, bestehende Weisungsrechte
- Verhältnis der Organisationseinheiten zueinander
- Maßnahmenplan, abgestuft nacht Situation, Meldeweg
- Überwachung des Betriebs-, Inspektions- und Wartungskonzeptes
- Entscheidungebefugnisse allgemein und bei Störungen
- Einbringung der Beauftragten in die Organisation
- Regelung der Arbeitszeit
- Berichtspflicht, Unterrichtung und Schulung von Betriebsangehörigen
- Ziel von Prüfungen 100%ige Fehlerfreiheit
- Informationsmanagement (intern und externe Informationen sachgerecht steuern)
Gibt es Vorgaben bzgl. der Umsetzung?
Nein!!! Die Organisation muss die Anforderungen des Rechtes und der Interpretation durch die Rechtsprechung erfüllen. Das gilt auch für die Qualitäts- und Umweltvorgaben wie z. B. ISO 900ff, ISO 14001, QS9000, VDA 6.1 usw.
Grundsätzlich sollte jedoch zwischen drei beschreibenden Dokumentenstufen unterschieden werden:
A)Managementdokumente, Zweck: Transparenz für Dritte
B) Prozess- oder Verfahrensbeschreibungen, Zweck: Know-how Sicherung
C) Hilfsmittel zur Umsetzung (AA, BA, PA), Zweck: für Wertschöpfung
Keinen Sinn macht (ist auch nirgends gefordert) das doppelte Beschreiben in VA und QMH. Ein QMH kann sämtliche Abläufe so beschreiben, dass keine VAs erforderlich sind (sollte auch jeder erfahrene Auditor wissen). In diesem Fall ist jedoch das ganze Know-how für Dritte, die ein QMH anfordern, transparent.
Ziel einer Dokumentation sollte aber immer folgendes sein: Eine rechtssichere und kundenorientierte Organisation schaffen!! Gans im Sinne von des TQM Gedankens.
Mit diesem Thema hat sich auch der DGQ-Regionalkreis Unterfranken beschäftigt. Ich habe einen Vortrag zum Thema "Praxisgerechter Aufbau eines integrierten Managementsystems oder wieviele Handbücher braucht ein Unternehmen" gehalten. Die entsprechenden Unterlagen erhälst du sicherlich vom Obmann: Dipl.-Ing (FH) Heinz-Werner Konrad, Meisenweg 6a, 97816 Lohr.
Noch Fragen?
J. Roggensack
(EOQ/DGQ Auditor, PQA Auditor, int. VDA6.1, QS9000,ISO 14001 und EMAS Auditor)