Probleme b. Rückgabe, bzw. Umtausch v. Hardware

Hallo,

tut mir leid, daß ich diesen Beitrag hier poste, aber ich denke, in diesem Forum tummeln sich viele Netzwerk-Administratoren und da hatte vielleicht der ein oder andere schon ein ähnliches Problem.

Wir haben über unseren Lieferanten einen Cisco-Router für ca. 6.500,-- DM gekauft. Darin enthalten ist ein Einsteckmodul für ca. 2.500,-- DM. Wie sich jedoch herausstellte, ist dieses Modul für uns nicht geeignet. Nun würden wir es gerne zurückgeben und dafür ein anderes für ca. 3.900,-- DM kaufen. (also sogar um 1.400,-- DM teurer).

Leider werden von Cisco bei Rückgabe aber nur 300,-- DM angerechnet, also nur 1/8 des eigentlichen Werts.

Auch unser Lieferant ist nicht bereit, daß Modul zum Neupreis (bzw. annähernd Neupreis) zurückzunehmen. Er begründet das damit, daß es sich um ein Gerät handeln würde, welches er relativ selten (ca. 3x im Jahr) benötigen würde. Eine Zwischenlagerung bis zum Wiederverkauf lehnt er ab, da dabei verwaltungstechnische Kosten in Höhe von ca. 2.000,-- DM anfallen würden.

Zugegeben, der Fehler liegt bei uns, wir haben einfach etwas falsches bestellt. Aber ist dieses Vorgehen normal (legal)? Schließlich ist das Gerät gerade mal eine Woche in unserem Besitz und es ist auch noch niemals benützt worden. In der Originalverpackung ist es nicht mehr, weil es ja bei Lieferung bereits mit dem Router verschraubt war und den haben wir natürlich schon ausgepackt.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder gibt es gesetzliche Bestimmungen, die uns aus dieser Misere helfen könnten. Oder bin ich tatsächlich auf die Kulanz von Cisco bzw. uneres Lieferanten angewiesen?

Danke für eure Hilfe
Martin

Hallo, Martin,

in einem ähnlichen Fall habe ich mich an die nächsliegende
Verbraucherzentrale gewendet und einen detaillierten Bericht
an „Stiftung Warentest“ nach Berlin geschickt; dort werden
extreme Fälle veröffentlicht.

Wenn Du bei dem Händler Kunde bist, ist dies ein seltsames Verhalten; ansonsten lasse ich mir beim Kauf ein Rückgaberecht
schriftlich bestätigen bzw. ich unterschreibe, auch in anderen
Fällen hinter meinem Namen mit „u.V.“ (unter Vorbehalt).

Denn Rechte und Pflichten sollten paritätisch ausgewogen sein.

MfG

Henning

Hallo Henning,

erstmal danke für deine Antwort.
Ich werde noch mal mit dem Händler sprechen (ja, wir sind Kunde). Wenn er seine Meinung wirklich nicht ändert, werde ich wohl deinen Rat beherzigen.

Gruß
Martin

in einem ähnlichen Fall habe ich mich an die nächsliegende
Verbraucherzentrale gewendet und einen detaillierten Bericht
an „Stiftung Warentest“ nach Berlin geschickt; dort werden
extreme Fälle veröffentlicht.