Entsperren von Handys: Eine Aufklärung...
Von: , Frage gestellt am Fr, 31. Dez 1999
Wenn das handy korrekt erworben wurde, geht es in den Besitz des Käufers über. Der darf damit machen, was er will, also z.B. telefonieren, zur Seite legen, zerstören oder eben auch entsperren. Dazu ist in der Regel kein Geräteeingriff nötig, d.h. auch die Garantieleistung ist davon nicht betroffen.
Das Eingeben eines Unlock-Codes stellt KEINE (sic!) strafbare Handlung dar.
Es stellt sich lediglich die Frage, wie man an den Code kommt. Dieser darf nicht illegal erworben sein oder sich aus illegalen Quellen (z.B. Hack-Programme) speisen.
Demzufolge ist - wenn man so will - der Code an sich illegal, aber nicht das (wie auch immer ealisierte...) Entsperren des Handys.
Wenn man also in Unkenntnis dieser tatsache das Handy von einem Profi entsperren läßt (und nicht weiß, das dieser evtl. strafbaren Code verwendet!), macht man sich NICHT starfbar.
Es ist nur die Frage, wie man an einen "legalen Code" kommt, ohne auf gestohlene ID-Nummern zurückzugreifen oder Hack-Programme einzusetzten (debugging, reverse-engeneering sind in diesem Fall ebenfalls illegal....).
Also, vielleicht hat ja jemand einen Vorschlag, wie man die Sache (wenigstens theoretisch ;-)) legal lösen kann.
Gruß, HiQ2000
