Entsperren von Handys: Eine Aufklärung...

Von: , Frage gestellt am Fr, 31. Dez 1999

Wenn das handy korrekt erworben wurde, geht es in den Besitz des Käufers über. Der darf damit machen, was er will, also z.B. telefonieren, zur Seite legen, zerstören oder eben auch entsperren. Dazu ist in der Regel kein Geräteeingriff nötig, d.h. auch die Garantieleistung ist davon nicht betroffen.
Das Eingeben eines Unlock-Codes stellt KEINE (sic!) strafbare Handlung dar.
Es stellt sich lediglich die Frage, wie man an den Code kommt. Dieser darf nicht illegal erworben sein oder sich aus illegalen Quellen (z.B. Hack-Programme) speisen.
Demzufolge ist - wenn man so will - der Code an sich illegal, aber nicht das (wie auch immer ealisierte...) Entsperren des Handys.
Wenn man also in Unkenntnis dieser tatsache das Handy von einem Profi entsperren läßt (und nicht weiß, das dieser evtl. strafbaren Code verwendet!), macht man sich NICHT starfbar.

Es ist nur die Frage, wie man an einen "legalen Code" kommt, ohne auf gestohlene ID-Nummern zurückzugreifen oder Hack-Programme einzusetzten (debugging, reverse-engeneering sind in diesem Fall ebenfalls illegal....).

Also, vielleicht hat ja jemand einen Vorschlag, wie man die Sache (wenigstens theoretisch ;-)) legal lösen kann.

Gruß, HiQ2000

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Entsperren von Handys: Eine Aufklärung...

    Also, vielleicht hat ja jemand einen
    Vorschlag, wie man die Sache (wenigstens
    theoretisch ;-)) legal lösen kann.
    Aber dann wäre das Problem einfach zu lösen... Wenn ich mit dem Handy machen kann, was ich will, dann kann ich auch einfach beispielsweise zu Mannesmann gehen und sagen:" Leute, entsperrt mir mein CallYa-Handy!" und die müssen das dann machen, oder?

  2. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Entsperren von Handys: Eine Aufklärung...

    Hi HIQ2000,
    Wenn Du ein gesperrtes Hhandy erwirbst, kaufst Du die Sperre mit un erkennst diese mit Deiner Unterschrift im Kaufvertrag an.In dem Moment wo Du die Sperre knackst bist Du Vertragsbrüchig.Das heißt, Dein Vertragspartner ist nicht mehr gebunden und kann Dir die Sim Sperren und auch das Handy zurückverlangen. Da das Handy in den
    meisten Verträgen vom Provider gesposert ist. Dadurch ist es in Bestandteil des Gesamtvertrages.
    Gruß
    Willi aus Bayern [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
      Re^2: Entsperren von Handys: Eine Aufklärung...

      Hi HIQ2000,
      Wenn Du ein gesperrtes Hhandy erwirbst,
      kaufst Du die Sperre mit un erkennst
      diese mit Deiner Unterschrift im
      Kaufvertrag an.
      Nein, das gerät geht als solches in Dein Eigentum über. Die Karte ist ein sog. "Dienstleistungsvertrag", der de jure seperat erworben wird, de facto aber im Paket. In dem Moment wo Du die
      Sperre knackst bist Du
      Vertragsbrüchig.
      Nein, s.o. Das heißt, Dein
      Vertragspartner ist nicht mehr gebunden
      und kann Dir die Sim Sperren und auch das
      Handy zurückverlangen. Da das Handy in
      den
      meisten Verträgen vom Provider gesposert
      ist. Dadurch ist es in Bestandteil des
      Gesamtvertrages.
      Das mit dem gesamtvertrag ist ein Mißverständnis, das die Service-Provider (z.B. D2 usw.) gerne bestehen lassen.... Gruß
      Willi aus Bayern
      Gruß, HiQ

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!