Rechnung nach 3 Monaten nicht mehr bezahlen?

Von: , Frage gestellt am Di, 28. Mär 2000

Ich habe seit über 3 Monaten keine Rechnung mehr von VIAG Interkom (Mobilfunk) bekommen. Nun habe ich gehört, dass man eine Rechnung nach 3 Monaten nicht mehr bezahlen muss. Stimmt das?

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Rechnung nach 3 Monaten nicht mehr bezahlen?

    Nein!
    In der neuen Funky-Handy steht, daß die Provider bis zu 2 Jahre Zeit haben. Außerdem gewähren sie Dir einen zinslosen Kredit.
    Uwe [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Rechnung nach 3 Monaten nicht mehr bezahlen?

    Man biegt sich das als wutschnaubender Kunde gern mal etwas zurecht, das kann dann unter Umständen sehr viel teurer werden als das, was man eigentlich zu bezahlen hätte. Vermutlich gibt es für jeden Vertrag im Leben auch eine bestimmte Verjährungsfrist.

    Manchmal 2 Jahre, manchmal ewig und 3 Tage, mach dich schlau, kostet wahrscheinlich auch was. Ich würde das nicht so verbissen sehen, ärgerlich wird es doch nur, wenn das geliebte Handy einfach nicht geht, weil der Netzbetreiber gerade wieder was versaubeutelt hat. Gelegentlich ein Fax an den Anbieter, worin man seinen Unmut ausdrückt und immer mit dem Hinweis daß man nicht gut über sie redet, nicht weiter empfiehlt und so, vielleicht hilft das.

    Gruß [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Rechnung nach 3 Monaten nicht mehr bezahlen?

    Nein,oder "leider Nein".
    Das spielchen kenne ich leider nur zu gut.
    Ich weiß zwar nicht,welche geistige Umnachtung mich geritten hat,als ich bei Mobilcom einen Vertrag unterschrieben habe,
    aber bei denen scheint es üblich zu sein,
    monatelang keine Rechnung zu schicken.Ich
    habe jetzt im Januar eine Rechnung für 4/99
    und 6/99 bekommen.Zahlst Du nicht,wird die Karte eben gesperrt.Die Kosten für die Kartensperre zahlst aber Du.Böse Faxe oder
    sogar Einschreibebriefe wurden einfach nicht beantwortet.Die Hotline erreicht man
    meist sowieso nicht,um Auskunft zu erhalten.
    Aber ruck-zuck ist die Karte gesperrt und Du
    guckst in die Röhre.
    Gruß Sebastian

  4. Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
    Re: Rechnung nach 3 Monaten nicht mehr bezahlen?

    Ich habe mich jetzt auch selbst nochmal erkundigt und herausgefunden, dass doch was dran ist. Die Verbindengsdaten dürfen nämlich nur 80 Tage gespeichert werden, so steht es im Vertrag. 80 Tage sind fast 3 Monate, daher kam das Gerücht. Wenn mir VIAG nun also was berechnen kann, dann ist das allemal die Grundgebühr, mehr können sie mir nicht nachweisen! Also kann ich mich doch noch freuen, nichts für die Telefonate von 3 Monaten zahlen zu müssen!
    Danke! B-Dur [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
      Re^2: Rechnung nach 3 Monaten nicht mehr bezahlen?

      Hallo B-Dur, Ich habe mich jetzt auch selbst nochmal
      erkundigt und herausgefunden, dass doch
      was dran ist. Die Verbindengsdaten dürfen
      nämlich nur 80 Tage gespeichert werden,
      so steht es im Vertrag. 80 Tage sind fast
      3 Monate, daher kam das Gerücht. Wenn mir
      VIAG nun also was berechnen kann, dann
      ist das allemal die Grundgebühr, mehr
      können sie mir nicht nachweisen! Also
      kann ich mich doch noch freuen, nichts
      für die Telefonate von 3 Monaten zahlen
      zu müssen!
      Ich fürchte, Du hast Dich zu früh gefreut. Ließ Dir doch nochmal genau die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Bestandteil Deines Vertrages sind, durch. Dort steht unter DATENSCHUTZ:

      17.2 ... Der Kunde kann nach seiner Wahl verlangen, dass Verbindungsdaten nach dem RECHNUNGSVERSAND .... bis zu 80 Tage gespeichert oder gelöscht werden..... Spätestens 80 Tage nach RECHNUNGSVERSAND werden die Verbindungsdaten gelöscht...

      Bezugsdatum für eine Löschung der Daten ist also der Rechnungsversand.
      Wenn die Rechnungen also erst nach 3 Monaten oder gar später verschickt werden, ist das ärgerlicherweise trotzdem völlig legel :-(

      Ich bin mir nicht ganz sicher, aber wahrscheinlich gilt für die Verbindugskosten bzw. deren Rechnungsstellung eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. So jedenfalls die Auskunft in anderen Mailinglisten, also ohne Gewähr !!!

      Viele Grüße

      Gerd Danke! B-Dur

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