Sonderkündigungsrecht E+ fehlende Netzabdeckung?

Liebe Wissende,

ich beziehe mich mit meiner Frage auf folgenden Artikel:

http://mobilfunk-guenstiger.de/index.php?inhalt=them…

Dort wird bei EPlus ein Sonderkündigungsrecht bei mangelhafter Netzabdeckung angesprochen:

„E-Plus: 1 Monat zum Ende der (Mindest-)Vertragslaufzeit, ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag um 6 Monate.
—> Sonderkündigungsrecht: Nur bei fehlender Netzabdeckung am Wohnort.“

Ich habe heute eine neue Wohnung mit meiner Lebensgefährtin bezogen und habe leider feststellen müssen, dass mein EPlus-Mobiltelefon keinen Empfang hat (bei manueller Suche ergab sich O2, Vodafone und D1).
Nach einem Anruf bei der EPlus-Servicenummer wurde mir dort mitgeteilt, dass es in dem Bereich, in dem ich nun wohne, in der Tat eine mangelhafte Netzabdeckung gibt. Leider wurde mir gesagt, dass ich jedoch meinen Vertrag deshalb nicht kündigen kann.

Dies widerspricht jedoch dem oben erwähnten Internetartikel? Ich habe mir die AGBs angeschaut, habe dort aber nichts von einem Sonderkündigungsrecht bei mangelhafter Netzabdeckung lesen können (es wird somit also auch nicht ausgeschlossen; s. http://www.eplus.de/agb/pop.asp ). Da ich aber ein Mobiltelefon gerne hätte um MOBIL zu sein, und das gerade auch nicht bei mir zu Hause enden soll, würde ich nun gerne meinen Vertrag (24-Monate-Vertrag, Time-More-60-Student; bin seit ca. 7 Jahren Kunde bei EPlus, jetziger Vertrag läuft noch bis Mitte 2005) kündigen.

Hat jemand Erfahrungen, oder einen Rat? Die Leistung, für die ich ja meine Grudngebühr zahle wird ja nicht mehr erbracht… Hoffe auf Eure Hilfe.

Mit Dank vorab

Mike

Hallo Mike,
Schau mal hier nach:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkv_1998/ind…
und bei der RegulierungBehörde:
http://www.regtp.de/reg_tele/start/fs_05.html

Wenn Du dort nichts findest, gehst Du am besten mal zu einer Verbraucherzentrale.
Hab mit der T-kom Probleme gehabt. Die konnten mir dabei helfen.

mfg
Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wolfgang,

und danke für Deine schnelle Antwort!

Ich such mir mal den für den Verbraucherschutz Zuständigen in meiner Region raus und werde mich mal durch die Gesetze kämpfen. Wenn jemand ncoh weitere Tipps, Ratschläge oder Erfahrungen hat, nur raus damit :wink:.

Bis dann und danke,

Mike

Liebe Wissende,

ich beziehe mich mit meiner Frage auf folgenden Artikel:

http://mobilfunk-guenstiger.de/index.php?inhalt=them…

Dort wird bei EPlus ein Sonderkündigungsrecht bei mangelhafter
Netzabdeckung angesprochen:

„E-Plus: 1 Monat zum Ende der (Mindest-)Vertragslaufzeit, ohne
Kündigung verlängert sich der Vertrag um 6 Monate.
—> Sonderkündigungsrecht: Nur bei fehlender Netzabdeckung
am Wohnort.“

Ich habe heute eine neue Wohnung mit meiner Lebensgefährtin
bezogen und habe leider feststellen müssen, dass mein
EPlus-Mobiltelefon keinen Empfang hat (bei manueller Suche
ergab sich O2, Vodafone und D1).
Nach einem Anruf bei der EPlus-Servicenummer wurde mir dort
mitgeteilt, dass es in dem Bereich, in dem ich nun wohne, in
der Tat eine mangelhafte Netzabdeckung gibt. Leider wurde mir
gesagt, dass ich jedoch meinen Vertrag deshalb nicht kündigen
kann.

Dies widerspricht jedoch dem oben erwähnten Internetartikel?
Ich habe mir die AGBs angeschaut, habe dort aber nichts von
einem Sonderkündigungsrecht bei mangelhafter Netzabdeckung
lesen können (es wird somit also auch nicht ausgeschlossen; s.
http://www.eplus.de/agb/pop.asp ). Da ich aber ein
Mobiltelefon gerne hätte um MOBIL zu sein, und das gerade auch
nicht bei mir zu Hause enden soll, würde ich nun gerne meinen
Vertrag (24-Monate-Vertrag, Time-More-60-Student; bin seit ca.
7 Jahren Kunde bei EPlus, jetziger Vertrag läuft noch bis
Mitte 2005) kündigen.

Hat jemand Erfahrungen, oder einen Rat? Die Leistung, für die
ich ja meine Grudngebühr zahle wird ja nicht mehr erbracht…
Hoffe auf Eure Hilfe.

Mit Dank vorab

Mike

Hi,

Du hast Recht, in dem Artikel steht etwas vom Sonderkündigungsrecht und versuchen kannst Du natürlich auch ob E Plus Dir auf Kulanz entgegenkommt.
Ich vermute aber daß Du keine Chance hast. Kein Anbieter kann eine perfekte Netzabdeckung bieten und das weiß auch jeder Mobilfunkkunde. Wenn Du nun umziehst ist es nicht die Schuld von E Plus wenn Du eine Wohnung in einer Gegend suchst, in der deren Netz nicht gut ausgebaut ist. Würden die Netzbetreiber auf derartige Anliegen eingehen würden wahrscheinlich 80% aller Kunden früher oder später auf ein Sonderkündigungsrecht pochen weil sie irgendwo keine optimale Netzversorgung haben und sowieso gerne aus dem Vertrag heraus möchten.

Dein Anliegen ist nicht neu und man hört gewöhnlich daß man mit einem Sonderkündigungsrecht in einem solchen Fall nicht durchkommt.

Gruß,

MecFleih

Danke MexFleih, für Deine kritische Sichtweise,

ich war nochmals mit EPlus in Kontakt und mir wurde abermals bestätigt, dass es in meinem neuen Wohnort KEINE Netzabdeckung für das EPlus-Netz gibt. Es ist also nicht so, dass ich nicht in einem Zimmer keinen Empfnag habe, sondern in der kompletten Wohnung (bzw. im kompletten Dorf).

Kein Anbieter kann
eine perfekte Netzabdeckung bieten

Das stimmt wohl, aber zu dem Zeitpunkt des Abschlusses (1999) meines Vertrages habe ich explizit nachgefragt, ob es in meinem Bereich in dem ich damals wohnte (also in meinem Elternhaus und Umgebung) Empfang gibt und den gab es auch. Dies war überhaupt der Grund warum ich mich für EPlus entschieden habe, weil damals das D2-Netz nicht gut dort ausgebaut war und D1 mir einfach zu teuer war.

Wenn Du nun umziehst ist es nicht die Schuld
von E Plus wenn Du eine Wohnung in einer Gegend suchst, in der
deren Netz nicht gut ausgebaut ist.

Hmm. Soll ich mir etwa meine Wohnung nicht nach der Quadratmeterzahl, Mietkosten, Wohnlage, Zustand der Wohnräume, etc. aussuchen, sondern nach der Verfügbarkeit meines Mobilfunknetzes? Ich denke, dass dies nur wahre Mobilfunk-Junkies tun, zu denen ich aber nicht wirklich gehöre :smile:. Im ernst, es hat sich grundlegend etwas an meinem Wohnverhältnis geänder,t da sich mein Erstwohnsitz verlagert hat. Und faktisch habe ich dort (auch auf Bestätigung von EPlus) keinen Netzempfang.

Würden die Netzbetreiber
auf derartige Anliegen eingehen würden wahrscheinlich 80%
aller Kunden früher oder später auf ein Sonderkündigungsrecht
pochen …

Das würde aber nach Deiner Aussage bedeuten, dass das Mobilfunknetz des Anbieter wirklich bescheiden ist …

weil sie irgendwo…

… es geht in meinem Fall nicht um IRGENDWO, sondern um meinen neuen Erstwohnsitz, also nicht um die WOhnung eines Kumpels, in der ich keinen Empfang habe.

keine optimale Netzversorgung haben…

Ich habe nicht eine „keine optimale Netzversorgung“, sondern überhaupt KEINE Netzversorgung. Hätte ich nur in einem Raum keinen Empfang dann wäre das nicht schlimm. Und hätte ich NUR in EINEM Raum Empfang, dann wäre das auch noch zu ertragen. Aber nochmals: Ich habe (bestätigt durch den Netzbetrieber) NIRGENDS Empfang.

und sowieso gerne aus dem Vertrag heraus möchten.

Möchte ich zumindest nicht. Ich bin seit 1999 EPlus-Kunde und habe letztes Jahr noch eine Partnerkarte für meine Freundin abgeschlossen. Wollte auch bei EPlus bleiben, da der Time&More60-Tarif der für mich passende Tarif ist. Aber wenn mein Mobiltelefon nicht mehr mobil ist, nutzt mir auch der passende Tarif nix. Ich glaube soweit würdest Du mir auch zustimmen, oder?

Dein Anliegen ist nicht neu…

Oh doch, MEIN Anliegen ist sehr wohl neu :wink:.

und man hört gewöhnlich daß man
mit einem Sonderkündigungsrecht in einem solchen Fall nicht
durchkommt.

Das habe ich mir im Internet auch angelesen (vgl. kritisch http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs199910…), aber werde auf Rat der EPlus-Servicenummer mich mal schriftlich an EPlus wenden. Ich hoffe eionfach mal auf eine gute Kundenorientierung und Qualitätsmanagement.

Mike

Hi,

in dem Artikel steht auch was von „alle Angaben ohne Gewähr“.
Naja, trotzdem, IN einer Wohnung wird dir kein Anbieter Empfang
garantieren, aber da Du auch außerhalb der Wohnung keinen Empfang
hast, würd ich mal e+ auch mal den Internet-link zeigen.

Hmm. Soll ich mir etwa meine Wohnung nicht nach der
Quadratmeterzahl, Mietkosten, Wohnlage, Zustand der Wohnräume,
etc. aussuchen, sondern nach der Verfügbarkeit meines
Mobilfunknetzes?

Genaugenommen gehört das Mobilfunknetz zur Infrastruktur wie
eine Kanalisation, Straße, Öffis und Kabelfernsehen. Wenn Du
Wert darauf legst, kümmerst Du dich darum, wenn nicht, dann nicht.
(ich wollte zb eine Wohnung am Fluß, aber wem das egal ist, wird
darauf mit Unverständnis reagieren).

Oh doch, MEIN Anliegen ist sehr wohl neu :wink:.

Alles eine Frage der Sichtweise :smile:

Viel Glück
Gerald