Kündigung nach Handydiebstahl?!

Von: , Frage gestellt am So, 16. Jul 2000

Ist es möglich, von einem Mobilfunkvertrag zurückzutreten wenn das Handy unmittelbar 3 Tage nach Abschluss des Vetrages gestohlen wird?

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 53 Minuten hilfreich
    Re: Kündigung nach Handydiebstahl?!

    Ist es möglich, von einem Mobilfunkvertrag zurückzutreten wenn
    das Handy unmittelbar 3 Tage nach Abschluss des Vetrages
    gestohlen wird?
    Hi,

    N E I N !!!!!

    MfG: J.Spies

  2. Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
    Re: Kündigung nach Handydiebstahl?!

    Ich denke mal nicht! Was für eine rechtliche Grundlage sollte es dafür geben?

    Gruß,
    Jens Ist es möglich, von einem Mobilfunkvertrag zurückzutreten wenn
    das Handy unmittelbar 3 Tage nach Abschluss des Vetrages
    gestohlen wird?

  3. Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
    Re: Kündigung nach Handydiebstahl?!

    Hallo, Ist es möglich, von einem Mobilfunkvertrag zurückzutreten wenn
    das Handy unmittelbar 3 Tage nach Abschluss des Vetrages
    gestohlen wird?
    Hatte das selbe Problem. Der Vertrag ist leider nicht vom Gerät an sich abhängig. Der Provider schickt Dir eine neue Sim-Karte zu und wie Du an das Handy kommst ist von dessen Seite aus dann Dein Problem.
    Manchmal lassen die noch mit sich reden und subventionieren dir ggf. noch mal das Gerät, aber ansonsten ist es leider verlorene Mühe, sorry.


    Gruß
    h.heigl

  4. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Kündigung nach Handydiebstahl?!

    Ist es möglich, von einem Mobilfunkvertrag zurückzutreten wenn
    das Handy unmittelbar 3 Tage nach Abschluss des Vetrages
    gestohlen wird?
    Wahrscheinlich nicht.
    Aber es schadet ja nichts, wenn man den Anbieter mal fragt.

    Evtl. verlangen die halt, daß Du ihnen dann die Subvention zurückzahlst (also den Betrag, um welchen Du das Handy günstiger bekommen hast).

    Das ist allerdings eine Kulanzsache. Rechtlich hast Du keinen Anspruch auf eine Vertragsauflösung.


    MfG
    Michael

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